rechtliche Handhabe von Förster/Jäger

  • Huhu,


    ich hatte heute eine anregende Unterhaltung im Wald. Es ging um die rechtliche Handhabe von Förster und Co bei unklarer/uneindeutiger Sachlage. Da die Teilnehmerinnen dieses Pläuschchens - mich eingeschlossen - bestenfalls über Halbwissen und große Unsicherheiten verfügen, dachte ich, ich eröffne mal einen Thread, um das zu ändern. ;)


    Hintergrund unserer Diskussion war folgende (theoretische) Situation:


    Ein Hundehalter wird vom Förster angesprochen, dass sein Hund beim Jagen/Wildern gesehen worden sei. Der HH, dessen Hund angeleint neben ihm und seiner Frau steht, behauptet, dass er seinen Hund die ganze Zeit über an der Leine hatte. Förster lässt sich auf nichts ein und verwarnt den HH, indem er darauf hinweist, dass er bei der nächsten Sichtung den Hund einsackt/erschiesst/Bußgeldverfahren einleitet.


    Soweit so gut und dass etwa ein wildernder Hund (inflagranti erwischt) erschossen werden kann, ist uns durchaus klar gewesen, aber wir haben folgende Fragen nicht hinreichend klären können;


    Welche rechtliche Handhabe hat ein Förster tatsächlich, wenn er einen HH quasi nachträglich beschuldigt, dass dessen Hund gejagt haben soll?


    Stellt man sich nun einfach mal vor, dass beispielsweise ein schokobrauner Hund mehrfach beim Jagen gesichtet worden ist und der angesprochene HH hat ebenfalls ein solches Exemplar, müßte dieser selbst dann - z.B. durch Zeugen - beweisen, dass das eigene Tier nur an der Schlepp läuft? Oder müßte auch der Förster die Beweislast erbringen (Foto´s, Zeugen etc.)?


    Kann er den Hund einfach beschlagnahmen? Ein Bußgeldverfahren einleiten? Oder muss er den HH bzw. den Hund inflagranti beim Wildern erwischen?
    Muss man sich einem städtischem Förster gegenüber ausweisen?



    Es soll hier wirklich darum gehen Fakten und Informationen zusammenzutragen, um Wissenslücken zu füllen und Räuberpistolen-Märchen zu entkräften!!! Es geht mir nicht darum, unsere Pflicht zum Naturschutz ad absurdum zu führen, Hundehalter als verantwortungslos zu generalisieren oder irgendwelche Förster/Jäger als schiesswütig zu diffamieren!!!


    Interessierte Grüße =)

  • soweit ich weiss darf er dich verwarnen, den hund dir wegnehmen etc. darf er nicht.
    auch muss er nachweisen das es eindeutig dein hund gewesen ist, einfach so sich den erst besten mit ähnlichem hund rauspicken, darf er sicherlich nicht.
    erwischt der den hund auf frischer tat, darf er ihn glaub ich sogar erschiessen, nachträglich darf man das nicht.


    selbst ein bußgeldverfahren einleiten, ist er glaub ich nicht berechtigt zu, er müsste dann ggf. das o-amt (?) oder polizei benachrichtigen.

  • @ Tromba:
    Ich habe das eigentlich auch immer so gesehen, wie Du es beschreibst. Aber sicher bin ich mir da nicht mehr, nachdem ich da so eine merkwürdige Geschichte gehört habe - vor allem bin ich unsicher, was das Beschlagnahmen aufgrund von Zeugenaussagen betrifft!!! Es wäre eine Horrorvorstellung für mich, denn das erscheint mir doch arg willkürlich.

  • Zitat

    @ Tromba:
    Ich habe das eigentlich auch immer so gesehen, wie Du es beschreibst. Aber sicher bin ich mir da nicht mehr, nachdem ich da so eine merkwürdige Geschichte gehört habe - vor allem bin ich unsicher, was das Beschlagnahmen aufgrund von Zeugenaussagen betrifft!!! Es wäre eine Horrorvorstellung für mich, denn das erscheint mir doch arg willkürlich.


    naja ich bin da immer etwas skeptisch was sowas angeht, auch wenn mir die polizei vor der türe stehen würde und behaupten würde, mein hund hätte irgendwen gebissen, würd ich mir das erstmal beweisen lassen bevor ich meinen hund rausrücke.
    so einfach kriegt niemand meinen hund, nur weil er förster/o-amt/polizei/oder lieschen müller ist.


    wir hatten ja hier vor 2 wochen den fall das unsere nachbarn meinten wir wären denen ins auto gefahren, klar rufen wir da sofort unsere versicherung an und melden den schaden :irre3:

  • zunächst mal: es gibt wie so oft, auch hier einige unterschiede, wie das in den einzelnen bundesländern gehandhabt wird.


    erschiessen: hier in bayern darf ein jäger einen hund nur dann erschiessen, wenn der hund ein tier in erkennbarer weise (jagdliche tötungsabsicht) hetzt.


    ob er das im nachhinein beweisen kann - ist wieder eine andere sache.


    beschlagnahme: das darf hier kein jäger. ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das in anderen bundesländern anders ist - welche rechtliche handhabe sollte ein jäger haben, das eigentum eines anderen zu beschlagnahmen? was beschlagtnahmt er als nächstes? das fahrrad meiner kinder, omma krawuttkes krückstock??? mein auto, weil ich damit auch hätte ein reh anfahren können? nönö, ganz so einfach ist das nicht.


    dazu gehört bei uns in DE immer noch die jurikative - und im zusammenspiel mit dieser, die exikutive. ein jäger gehört dazu sicherlich nicht.


    anzeige: kann er machen. muss er begründen. und natürlich damit rechnen, dass der angezeigte ebenfalls gehört wird und seine sicht der dinge klarstellt. wo wir wieder beim "beweis" wären.


    verwarnen: natürlich, kann er auch machen. kann jeder machen. ich theoretisch gesehen auch. hat aber eher weniger folgen - zumindest keine wegnahme des hundes durch den jäger.


    bussgeld: ist hier in bayern nicht möglich. bussgelder dürfen hier die entsprechenden stellen und amtspersonen "verordnen" - niemand sonst. z.b. ordnungsamt, finanzamt, polizei ect. ect. ect. - ist wie beim autofahren: bussgeld kann auch herr oberlehrer schlaumeier nicht "verordnen oder androhen" - der kann höchstens zur poizei gehen und anzeigen, dass sein nachbar immer zu schnell fährt.

  • GENAU So einen Fall hatten wir hier vor zwei Jahren und man staune und wundere sich was im deutschen Rechtsstaat doch für merkwürdige Dinge ablaufen.


    Bei uns ging es hier um einen Riesenschnauzer. Eigentlich sogar um zwei. Die regelmäßig von zuhause abgehauen sind um im angrenzenden Naturschutzgebiet auf die Jagd zu gehen. Aber dazu später mehr, denn geklärt hat sich das alles erst nach Monaten.


    Ich lief eines schönen Tages mit einer "Spaziergeh Bekanntschaft" in eben diesem Naturschutzgebiet spazieren. Sie mit ihrem Riesenschnauzer, ich mit meinem damaligen Schäfer. Wir haben drei Jäger die in diesem Naturschutzgebiet tätig sind. Zwei sind sehr nett und haben auch absolut nichts dagegen wenn die Hunde frei laufen, solange sie nicht jagen und nicht durch die Wiesen streifen solange das Gras hoch ist.
    Das sind lustigerweise die beiden Jäger mit den "netten und sehr gehorsamen" Hunden.
    Dann gibt es noch Jäger Nummer drei, ein cholerischer AR*** vor dem Herren. Mit dem jeder ständig Ärger hat, egal ob zu Pferd oder unterwegs mit Hund.
    Interessanterweise hat dieser Jäger einen Hund der absolut nicht hört und selber schon jagen gegangen ist, auch gerissen hat und das war definitiv nicht in "Ausübung seiner Pflicht" (ein Jagdhund soll ja auch nicht "reißen" soweit mir bekannt ist). Das ist übrigens kein Hörensagen, ich habe es selbst gesehen.


    Nun war es so das die zwei Riesenschnauzer mal wieder auf Jagdtour waren, man sie dabei auch gesehen, aber nicht erwischt hatte. Der Jäger (der cholerische) also wutentbrannt wie ein Berserker mit seinem Jeep durch's Naturschutzgebiet gebrettert, bis er auf uns traf. Erst einmal hat er uns fast über'n Haufen gekachelt stieg dann aus und schrie meine Bekannte an, wie von Sinnen, ich dachte echt der geht gleich auf sie los. "DIESER Hund hätte gerade eben mit einem anderen ein Reh gerissen, er würde sie anzeigen, er benachrichtige jetzt die Polizei etc."


    Er hat auch sofort die Polizei gerufen und uns gar nicht zu Wort kommen lassen. Bis die dann da waren haben wir dann natürlich trotzdem mit ihm gesprochen, eugentlich habe ich mehr mit ihm gestritten (hatte mit dem selber schon mal so meine Erfahrung, allerdings zu Pferd.....GRRRR !!!), meine Bekannte war den Tränen nahe, weil er auch gleich so kam von wegen er knallt den das nächste mal ab, Anzeige, Hund wird eingezogen/eingeschläfert.....laber, rhabarber.....
    Ich die ganze Zeit gegenan diskutiert das das ja alles gar nicht sein könne, wir waren die ganze Zeit zusammen, ich konnte bezeugen das der Hund nicht weg war, seid er sein Auto (also der Hund.... ;) ) verlassen hatte etc.
    Total angepisst meinte er dann iwann das es ja auch zwei Hunde waren (er versuchte mir gleich mit Panik zu machen) und das dann wohl meiner gewesen wäre.


    Naja, wir kamen nicht so recht voran, bis dann die Polizei kam und das alles aufgenommen hatte. Die haben uns auch erstmal ein bisschen getrennt. Da hat er dann aber auf einmal nichts mehr von meinem Schäfer gesagt, denn da erzählte er dann es wären zwei Riesenschnauzer gewesen. AHA !!
    Ich der Polizei dann auch gesagt das der mich erst mitbeschuldigt hatte, weil der immer so cholerisch drauf ist (der war bei der Polizei nämlich auch noch so) und das es nun auf einmal zwei Riesenschnauzer gewesen sein sollen, hier ja aber nur einer ist und wir keinen zweiten vermissen und das ich bezeugen kann das der Hund die ganze Zeit da war.


    Das Ende vom Lied war dann (Hund wurde natürlich nicht eingezogen o.ä das der gute Jäger meine Bekanntschaft noch dreimal anzeigte, immer weil zwei Riesenschnauzer unterwegs waren und er meinte wenigstens einer von denen wäre ihrer gewesen. Das wo ich bei war konnte ich entkräften, aber zwei andere male war sie alleine laufen und musste beweisen das es nicht ihr Hund war der da jagen gegangen ist.
    Wie sollte sie das beweisen ?


    War auf jeden Fall nervenaufreibend für sie. Das ging wohl dann bis zum OA und was weiß ich was da noch alles war. Der Punkt ist nur, sie musste halt beweisen das es nicht ihr Hund war, weil der Jäger sie zuerst angezeigt hatte. Ich dachte auch ich höre nicht recht, aber ihr Anwalt hatte das so bestätigt. Wenn man angezeigt wird (anscheinend auch von Privatpersonen, hatte ich nämlich auch schon mal) und man nicht gleich eine Gegenanzeige startet von wegen Verleumdung oder so'n Kram ist man selber in der Beweispflicht das es nicht so war.


    Fand ich auch total krass. Ka ob das immer so ist oder, ich weiß auch nicht, hier alle iwie besonders bescheuert sind oder das iwie ein Fehler war. Aber es war so.


    Glücklicherweise klärte sich dann jedoch bald das die beiden Riesenschnauzer immer aus diesem Haus aus dem Dorf am Rande des Naturschutzgebietes abgehauen sind. Sie wurden von mehreren Spaziergängern und Reitern gefilmt. Sind nämlich auch auf andere Hunde und auf die Pferde losgegangen.
    Durch die Reiter kam dann raus wem die Hunde gehören, da der Stall und die Hunde im selben Dorf waren und die Reiterin zufälligerweise auch in dem Dorf wohnte und die Hunde da auch nicht unbekannt waren.
    Ich selbst habe die beiden Hunde einmal im Naturschutzgebiet angetroffen, allerdings zwei Wiesen weiter und bin sofort umgedreht, den bei zwei verrückten Riesenschanuzern hätte mein alter Schäfer auch schlechte Karten gehabt.
    Natürlich hatte ich auch einen von den netten Jägern angerufen (hatte die Nummer auch nur zufällig weil dieser eine nette Jäger mein ehemaliger Klassenlehrer ist), bis der da war waren die Hunde aber weg. Mein Klassenlehrer wohnte aber auch in dem Dorf aus dem die Hunde kamen. Aber auf einer anderen Ecke.


    Nun ja, lange Rede, kurzer Sinn. Bis sich das glücklicherweise geklärt hatte war meine Beaknnte in der Beweispflicht. Total bescheuert. Habe sie seitdem übrigens nur noch zwei - dreimal in diesem Naturschutzgebiet gesehen. Kann ich verstehen, ich hätte auch die Schnute voll gehabt.

  • also in der sache bei unserem auto, hat uns der vater von menne (der bei der polizei recht weit oben arbeitet) gesagt das wir nichts nachweisen müssen, wenn wir uns sicher sind das wir es nicht waren.
    das haben wir dann auch so an unsere lieben nachbarn weiter gegeben, die hätten dann auf ihre kosten die polizei bzw. ihre versicherung benachrichtigen sollen und sie sollten nen gutachter beauftragen der überprüft ob wir das gewesen sind.


    nix mit wir müssen nachweisen das es wir sind.


    komische geschichte. ich hätte mich in erster linie gar nicht erst auf irgendwelche diskussionen mit dem guten herrn eingelassen.

  • Weder Jäger noch Förster haben das Recht, den Hund wegzunehmen/zu beschlagnahmen. Er darf ihn rein theoretisch nichtmal ohne Genehmigung anfassen.
    Er kann die Polizei rufen, dich aber nicht festhalten!
    Er kann auch Anzeige erstatten.


    Wenn der Hund beim wildern erwischt wird, kann ergeschossen werden. Wird aber ein Hund der Wilderei bezichtigt und wurde NICHT erwischt, kann man dem Hund und dem Halter nichts!


    Fraglich ist wohl auch, wann wildert denn ein Hund: wenn er gezielt einer Spur nachgeht und ein Wild aufschreckt, es stellt oder gar reißt! Dem Jäger also einen Sachschaden verursacht!


    VG, aussiemausi!


    (P.S. Die Infos hab ich von einem Jungjäger!)

  • Ich revidiere: der Jäger hat ein "Personenfeststellungsrecht" und darf doch "festhalten" bis die Polizei kommt! Man müsste sich rein theoretisch also immer ausweisen können, wenn man im Wald unterwegs ist!


    :headbash:


    Ich diskutiere mal noch ein wenig weiter mit meinerm Jungjäger ... sehr interessantes Thema!
    VG, aussiemausi!


    P.S. also könnte rein theoretisch doch die Möglichkeit bestehen, dass man "Ärger" bekommt, wenn der Jäger behauptet, der Hund hätte gewildert!? Hm ... das muss ich ihn nochmal fragen!

  • Mich würde doch mal brennend interessieren, ob man sich an die vielen Schilder die im Moment bei uns in den Wäldern hängen von wegen "Hund an die Leine und nicht toben lassen" halten muss? Generell meine ich, dass es hier keine Anleinpflicht gibt. Die Frage ist jetzt nur auf Bayern bezogen, kann aber natürlich, falls jemand genaueres weiß, für jedes Bundesland beantwortet werden. Ich schätze nämlich, dass einige Jäger/Förster da schon Terz machen wenn die Hunde ohne Leine laufen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Hunde auf den Wegen bleibenoder direkt wieder auf den Weg gerufen werden und auch kommen, wenn sie doch mal schnell abbiegen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!