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Ich hatte jetzt eben eine interessante Unterhaltung mit meinem Mann (= Jungjäger).
ALLE ANGABEN SIND ABER OHNE GEWÄHR ... Wortwitz *lol*
Man muss unterscheiden zwischen den "Hobby-Jägern" und den "Berufsjägern". Der Berufsjäger = Jagdaufsichtsberechtigter (oder so ähnlich - ich habs schon wieder vergessen) hat mehr Rechte als der "Hobby-Jäger". Mein Mann hat gesagt, die sind so ein wenig die "Polizei des Waldes".
I.d.R. ist es ja so, dass in der Morgen- oder Abenddämmerung gejagt wird oder Nachts und man da ja eher nicht im Wald unterwegs ist.
Ich bin auch noch nicht wirklich vielen Jägern begegnet, wenn ich nicht grad zum Sonnenaufgang unterwegs gewesen bin.Was aber die Schilder betrifft (bei uns gibt es keine), sind die von den Jägern aufgehängt worden oder von der Stadt??? Weißt du das???
VG, aussiemausi! -
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Wow, schön, dass hier schon so viele Berichte zusammengekommen sind
Zitat
[...] Nun ja, lange Rede, kurzer Sinn. Bis sich das glücklicherweise geklärt hatte war meine Beaknnte in der Beweispflicht. Total bescheuert. [...]Ich hab mir das mal zum zitieren herausausgesucht. Das ist für mich nämlich ein wesentlicher Punkt, den ich auch nicht nachvollziehen kann und ich frage mich, ob es aus juristischer Sicht rechtmäßig ist, den Angeschuldigten in die Beweispflicht zu nehmen. Vor allem bietet das doch einen riesigen Raum für etwaige Verleumdungen, oder nicht?
Insbesondere wenn ein HH allein unterwegs ist und man tatsächlich das Pech hat, an einen Förster wie von Tamaris beschrieben zu gelangen?! Wie könnte der HH beweisen, dass es nicht sein Hund war??? ...und dann eben die Frage, ob er das überhaupt muss?!
Beruhigend find ich schonmal, dass ein Förster offenbar nicht einfach so - aufgrund von Hörensagen - einen Hund einsacken kann...@ aussimausi; wie schön, von Dir Informationen aus "erster Hand" zu erhalten Wirklich interessant!!!!
@Tromba; Genau! Skeptisch zu sein und Anordnungen zu hinterfragen find ich auch extrem wichtig! Ich habe in dem Waldplausch heut allerdings gemerkt, dass mir zu diesem Thema echt die Argumentationsgrundlage fehlen würde, wenn ich in eine derartige Situation geraten würde
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Oh spannendes Thema!
Ich hätte da mal noch eine zusätzliche Frage, weil mein Mann und ich da verschiedener Meinung sind, wir aber keine Ahnung haben.
Ist eine Schleppleine im Wald überhaupt erlaubt, oder kann man uns die auch verbieten, weil der Hund nicht "greifbar" ist.
Er meint ja, ich meine nein, weil der Hund ja an einer Leine, wenn auch lang (10m in unserem Fall) gesichert ist.Liebe Grüße,
Trööt -
Zitat
Wenn der Hund beim wildern erwischt wird, kann ergeschossen werden. Wird aber ein Hund der Wilderei bezichtigt und wurde NICHT erwischt, kann man dem Hund und dem Halter nichts!
Das wäre klasse, denn wenn dem wirklich so ist, dann wäre es ja in der Tat weniger bedrohlich, mal auf einen schrägen Forstmann zu treffen ... und vor allem wäre man vor harten Konsequenzen willkürlicher Anschuldigungen sicher!!!
Hast Du eine Ahnung, wo man diesbezüglich an Gesetzestexte herankommt?
Hab mal gegoogelt und was über das Jagdschutz-Gesetz (oder so ähnlich) gefunden. Da heisst es etwas schwammig, dass ein Förster einem "Wilderer" (menschlicher Natur), dessen Wilderei-Absicht eindeutig ersichtlich sei, sein Jagdgerät (wie Waffen, Hunde, Greifvögel etc.) durchaus abnehmen darf. (Find leider den link gerad nicht wieder ) -
Bei diesem Thema kommt es immer wieder zu Verunsicherungen...
Ein Jäger darf, rein rechtlich gesehen, einen "in flagrante delicto" erwischten Hund erschiessen, sofern er es mit seinem Gewissen denn auch vereinbaren kann
Alles andere unterliegt der Beweispflicht.
Verordnungsstrafen werden grundsätzlich von den Behörden verhängt, so wurde es hier ja auch schon so geschrieben, und dies bedarf ebenfalls der Beweispflicht.Der hier geschilderte fiktive Fall wäre somit so ziemlich vom Tisch, denn ganz so einfach stellt es sich nicht dar.
Leider gibt es, wie fast überall, die schwarzen Schafe :/
Im Revier eines Jagdkollegen ereignete sich ein ähnlicher Fall.
Ein Hund wurde mehrfach beim Streunern des Nachts beobachtet, die Polizei wurde dann letztendlich hinzugerufen, und es wurden Bilder angefertigt.Mit diesen Beweisbildern konnte der Besitzer angesprochen und verwarnt werden, ein Bussgeld wurde ihm angedroht.
Von Erschiessen oder Beschlagnahmen war nicht die Rede...zum Glück !
Man sollte sich nicht unnötig ins Bockshorn jagen lassen...Das Bussgeld ( 600 €) tut manch' einem HH am Land fast mehr weh als der Verlusst des Hundes
LG Britta
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Hallo..
wenn ich Fragen bezüglich dieser Themen habe, dann wende ich mich immer an den
Verein http://www.natur-ohne-jagd.de
Die können immer gute Auskünfte geben -
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Ja das ist wohl so, und das ist schon echt erschreckend. Wenn du aber spezielle Fragen hast schreib
ne Mail und du kriegst gute Antworten und Tipps. Ich glaub der Verein bemüht sich sehr zu helfen wo es geht. -
Der Link ist bekannt, sehr reisserisch verfasst und daher wenig produktiv...schade
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Die HP ist doch recht einseitig! Aber bei dem Thema "Jagd" scheiden sich ja die Geister!
Ich denke man muss da ganz arg differenzieren!Also der Jäger hat ja (wie schon gesagt) das Recht festzustellen, wer da vor ihm steht! Allerdings müssen wir eben unterscheiden zwischen den Berufsjägern und den Teilzeitjägern (Hobby klinkg blöde).
Der Teilzeitjäger hat nicht die selben Rechte wie der Berufsjäger.Och persönlich würde aber aus Prinzip vermeiden, dass der Hund allein umherstreunt!
Cheyenne flitzt auch gern am Wegrand durch den Wald. Würde dann aber ein Jäger auf sie schießen wäre er seinen Jagdschein wohl recht schnell los. Der "Grundsatz" der Sicherheit (ich nenn es mal so) geht wohl immer vor. Der Jäger muss ja - wenn ich das richtig verstanden habe - (bevor er schießt) überprüfen, dass in einem bestimmten Umkreis kein Mensch ist.
(So habe ich das jetzt mal in meinen Worten zusammen gefasst! ).
VG, aussiemausi!
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