rechtliche Handhabe von Förster/Jäger

  • Zitat

    I.d.R. ist es ja so, dass in der Morgen- oder Abenddämmerung gejagt wird oder Nachts und man da ja eher nicht im Wald unterwegs ist.


    Das dachte ich bis vor einigen Tagen auch.
    Ich lief um 15:30 Uhr mit Mila und Zampa (beide an der 15 Meter-Schlepp) bei strahlendem Sonnenschein und blauem Himmel über Felder und Wiesen, die an Wälder grenzten.
    Von Mila ertönte fast durchgehend der Spurlaut, denn irgend eine Spur findet sie immer :roll:


    Dann stand da ein Auto am Waldrand und ich dachte mir wirklich nichts dabei, weil in den Tagen zuvor in einem anderen Wald die Futterstellen für die Wildtiere aufgefüllt wurden. Also war ich der Meinung, hier werden ebenfalls Futterstellen aufgefüllt.


    Wenige Meter entfernt ein Hochstand. Leer.
    Zwischen Auto und Hochstand ein Traktoranhänger mit einem Holzfass drauf. Der steht da seit Jahren.
    Ich will rechts am Hochstand vorbei und ein paar Meter durch den Wald auf die andere Wiese, als ich plötzlich ein Räuspern höre und ein Jäger aus dem Holzfass herausguckt.
    Obwohl ich mich sofort entschuldigt habe, weil ich wirklich nicht dachte, dass am hellichten Tag einer auf der Lauer liegt und ich ihn ja auch wenn schon, dann eher im Hochstand vermutet hätte, hat er mich voll angemeckert und schlussendlich auch noch darüber gemotzt, dass ich HIER mit den Hunden laufe und ihm seine Jagd kaputtmache.


    Ich sagte ihm dann, dass ich ja zumindest weiß, WER meine Hunde abgeknallt hat, wenn sie dann irgendwann tot am anderen Ende der Schlepp liegen, weil er tagsüber jagen geht (O-Ton: Er geht dann jagen, wenn er Zeit dazu hat :roll:) und deshalb nichts anderes vor die Flinte kriegt.


    Echt, SOLCHE Typen hab ich gefressen :motz:


    Dabei hat nur ein paar Meter weiter letzthin erst ein anderer Jagdpächter neben uns angehalten und mich gelobt, weil die Hunde frühmorgens an der Leine liefen. Er erzählte mir dann auch, dass einige Rehe gerissen wurden und leider sehr viele Hundehalter uneinsichtig ist.


    Beweispflicht? Dazu muss ich doch erst mal wissen, wer auf meinen Hund geschossen hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Schütze sich danach bei mir vorstellt. Denn die Reichweite beträgt bei manchem Geschoss gut 100 Meter http://lutz-moeller-jagd.de/Waffen/Doppelbuechse.htm, so dass der Jäger gut getarnt irgendwo auf uns zielen und schießen kann :-/

  • Oh ha ... also das ist schon nicht ohne!
    Aber der Jäger muss eben darauf achten, dass kein Mensch in Gefahr gebracht wird.


    Wenn es sich um einen Privatwald handelt oder ein "besonderes Jagdgebiet", dann wäre die Reaktion wohl angebracht ... aber i.d.R. ist der Wald ein offenes Naherholungsgebiet und da muss er eben darauf achten, dass er niemanden in Gefahr bringt oder gar verletzt.
    Und dann so zu reagieren, ne da hätte ich auch zurück gemeckert!


    Aber verboten ist es nicht, dass er jagen geht wann er will. Deswegen hab ich ja geschrieben i.d.R. :???: .


    Sau gefährlich, was!?!?!


    LG, aussiemausi!

  • Doris, beschwere dich doch bitte an einer öffentlichen Stelle, das ist dein gutes Recht!


    In einem Ort in unserer Nähe wurde ein Hund erschossen, der Jäger hatte ihn mit einer Sau verwechselt... |) , anschliessend am Luderplatz verscharrt :/


    Der Jäger jagt leider heute noch, und ich verstehe nicht, dass die Besitzer des Hundes da nicht alle Hebel in Bewegung gesetzt haben, um ihm die Lizenz zur Jagd streitig zu machen, und das zu Recht!


    So ein Mensch gehört weg vom Hochsitz, und er versaut den gesamten Berufsstand.


    Im Gegensatz dazu sind derart hasserfüllte Seiten, wie von Alexah verlinkt, für mich jedenfalls ausserhalb jeglicher Diskussion zu diesem Thema.


    LG Britta

  • Zitat


    Der Jäger jagt leider heute noch, und ich verstehe nicht, dass die Besitzer des Hundes da nicht alle Hebel in Bewegung gesetzt haben, um ihm die Lizenz zur Jagd streitig zu machen, und das zu Recht!


    Wenn der Jäger behauptet, der Hund habe Wild gehetzt bringt eine Beschwerde auch nichts...
    Der Jäger hat nunmal das Recht, einen wildernden Hund zu schießen.


    LG

  • Zitat


    Wenn der Jäger behauptet, der Hund habe Wild gehetzt bringt eine Beschwerde auch nichts...
    Der Jäger hat nunmal das Recht, einen wildernden Hund zu schießen.


    LG


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht! Da wäre ja Willkür vorprogrammiert!
    Ich hätte das gemeldet, egal was dabei rauskommt! Es geht doch dann um MEINEN geliebten Hund!


    :( :


    VG, aussiemausi!

  • Bei uns lief mal einer rum in Jäger-Tracht und mit geschultertem Gewehr. Der gab sich als Jäger aus und pöbelte alle Hundebesitzer an und drohte ihnen, egal ob die Hunde an der Leine waren oder frei liefen, was hier grundsätzlich erstmal erlaubt ist. Es stellte sich dann raus, daß das gar kein Jäger war, sondern nur ein Möchtegern-Pöbler...
    Kontakte, die ich bisher direkt mit Jägern hatte, waren immer ziemlich cool.


    Allerdings gibt es hier auch schwarze Schafe unter den Jägern, die am hellichten Tag mitten auf dem Weg ein Wildschwein ausweiden, oder ne Muttersau schießen und die Ferkel dann eingehen lassen. Oder die Tiere mit Essensresten füttern. Oder das Riesenwildschwein am Wegesrand liegen und verwesen lassen. Leider grenzen hier mehrere Stadtgebiete aneinander und niemand fühlt sich zuständig.

  • Zitat

    Doris, beschwere dich doch bitte an einer öffentlichen Stelle, das ist dein gutes Recht!


    Ich habe das durchaus in Betracht gezogen, Britta.
    Aber was, wenn eben nichts geschieht und der Mann weiterhin mit der Flinte schießen darf?
    Muss ich dann nicht erst Recht Angst um meine Hunde haben?


    Es ist ja auch nicht so, dass ich den Mann nicht verstehe.
    Jetzt, wo ich weiß, dass er dort in einem Faß sitzend auch tagsüber auf Wild wartet, werde ich diese Stelle meiden.
    Ich hatte es einfach wirklich nicht erwartet, zumal gerade an diesem Tag dort auch Nordic Walker unterwegs waren.


    Und dass Jäger öfters Hunde und auch Jagdkollegen mit Wildschweinen verwechseln, steht oft genug in der seriösen Presse. Schon dämlich, sich gegenseitig niederzuschießen :roll: bzw. dem Jagdkollegen den Hund abzuknallen.


    Sei froh, dass Dein Mann nicht zu dieser Sorte Jäger gehört!


    Wir haben in den letzten Monaten gerade auf den Strecken, die wir während der Wachstumszeit auf den Feldern mit den Hunden laufen, wirklich positive Erfahrungen mit Jagdpächtern gemacht. Mehrfach schon wurden wir gerade wegen der Hunde gefragt, woher die denn kommen und weshalb wir immer wechselnde Hunde haben. Manche wissen es, weil ein entsprechender Aufkleber auf unserem Auto prangt, aber diese Gespräche finde ich doch immer sehr nett.


    Aber ich kenne eben auch vereinzelt "Kollegen", die kein Hehl daraus machen, dass sie freilaufende Katzen erschießen und verscharren und auch vor Hunden nicht Halt machen.


    Ach ja, zur Gefahr für Menschen: Letzthin hat wohl ein Jagdpächter, der auch ein eigenes Wildgehege hat, ein verletztes Wildschwein mitten auf einem Spazierweg, auf dem sich Leute und eben auch ein befreundeter Hundehalter mit seinem Hund befanden, niedergestreckt. Das war eine eher wilde Schießerei, weil so ein verletztes Tier, das natürlich auch merkt, dass es gehetzt wird, nicht still auf der Stelle stehen bleibt.


    Liebe Grüße


    Doris

  • Doch, für Jäger ist das so einfach. Das Gesetz ist da nunmal eindeutig, ein wildernder Hund darf erschossen werden.
    Allerdings sind das die wenigsten Jäger, die wirklich auf nen Hund schießen würden. Viele Jäger haben ja selber Hunde und würden wohl eher das Gespräch mit den HH suchen.

  • Hier wurden einige Punkte erläutert/angesprochen welche Rechte, bzw. Pfichten für beide Seiten in solchen Fällen im "Raum" stehen...
    denke genau hier liegt das grosse Problem: der Kenntnisstand von uns Hundehaltern... Viel zu wenige wissen wir über die Rechtslage und diese noch dazu von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird...


    vorne weg: man sollte sich NIEMALS von einem Jäger Angst machen lassen, ganz egal mit welchen Androhungen er winkt...denn...ein Jäger bzw. ein Jagdausübunsberechtigter ist und bleibt eine PrivatPerson,nicht mehr und nicht weniger!!! Er ist zwar berechtigt Personalien zu ermitteln und im Falle erheblicher Störung die einer Straftat gleich gelten gemacht werden kann w.z.B. bei Wilderei "Waffen" dergleichen abzunehmen, er darf aber niemals jemanden festhalten od.Spaziergänge/den Aufenthalt im Wald z.B. verbieten wenn kein Notstand dies rechtfertigt - geschweige denn Androhungen bezugnehmend seiner "Tätigkeit"(Amtes) aussprechen - AUSSER es liegt eben ein rechtfertigender Notstand vor, der dem Jagdausübungsberechtigtem in so einem Fall auch erlaubt eine Person vorübergehend festzunehmen.


    Nun steht es ja keinem auf der Nase geschrieben, welche Position so ein Grünrock(nicht abwertend gemeint) hat, wenn man im Wald seinen Weg kreuzt, vorallem wenn dieser Grünrock dann noch in voller Ausrüstung voreinem steht...Hier wäre es sicherlich in akuten Situationen vorab wichtig Ruhe reinzbringen und im Gegenzug sich die Personalien des Gegenüber zu notieren, um eben herauszufinden welche Bevollmächtigung dieser Jäger überhaupt hat!


    Polizeigewalt im Wald hat ausschliesslich eine behördlich beauftragte Person wie ein Förster od. ein Jagdaufseher. Mitunter und leider Gottes sehen sich aber so manche Jäger doch als weit mehr, als sie überhaupt sind!


    Da lässt man sich durch gewisses Auftreten mancher Jäger gerne verunsichern, ob nun in der Beweispflicht od. nicht....die Frage hier ist wohl eher...in wie weit sieht sich der Jäger vor Ort selbst als bevollmächtigt und Herr der Situation über den Dingen stehend und im Recht glaubend, ist cholerisch genug um seine Androhungen in einem günstigen Augenblick durchzustetzen...denn...die schwarzen Schafe gibt es leider auf beiden Seiten...das traurige an dem ganzen Hin u. Her über Pflichten und Rechte...denn..wenn man an den falschen gerät....hat es sich wenn`s dumm hergeht ganz schnell "ausdikutiert" bevor man sich in einer evtl. Folge-Situation überhaupt dessen bewusst werden konnte...


    Hier werden auch Schilder im Wald/Feld erwähnt,die auf Anleinplicht in bestimmten Bereichen hinweisen...nun...wenn diese widerum von einer behördlich beauftragte Person, also einem Förster od. einem Jagdaufseher aufgestellt wurden, dann ist es sicher ratsam sich daran zu halten...HH stehen hier sicherlich in der Pflicht das ihre Racker keine Störung, geschweige denn Schaden anrichten!


    desweiteren bin ich der Meinung...auch wenn keine Anleinpflicht in diesen od. jenen Gebieten herscht...sollte doch jeder HH so verantwortungsbewusst handeln und das Bewusstein entwickeln, dass Wald und Flur empfindliche Lebensräume darstellen, nochdazu in bestimmten Jahreszeiten.....
    traurig genug, das man für alles und überall irgendwo Schilder benötigt um auf etwaige Gegebenheiten bzw. Verbote in diesem Sinne Pflichten hinweisen zu müssen....


    Wir selbst durften über eine Bekannte sehr negative Erfahrung mit einem cholerischen Jäger machen...die Jägerschaft sieht solche schwarzen Schafe in ihrer Gemeinschaft ebenso wenig gerne...dennoch...es gibt sie leider überall...
    "unser schwarzes Schaf" hat z.B. einen der zwei erschossenen Hunde seiner Zeit in einer geschlossenen Ortschaft mit dem Auto gejagt, ihn dann in einen Vorgarten getrieben und dort dann zur Strecke gebracht...od. wohl besser formuliert...hingerichtet - wohlbemerkt wurde dies von Zeugen, die nur wenige Meter entfernt waren so bestätigt.....und da erzählt mir noch einer von...kann ich mir nicht vorstellen...sieht ja immer dumm aus, wenn ein Jäger nicht gleich trifft..und nachdem er den ersten Hund am Waldrand erschossen hatte, ist der zweite 8Monate junge Hütehund geflüchtet...leicht angeschossen...verscharrt wurden diese beiden Hunde dann auch still und heimlich...und wie es in einer ländlichen kleinen Ortschaft nun mal so ist...dauerte es eine Woche, bis die Halterin endlich erfuhr das ihre beiden Familienhunde von dem Jäger hingerichtet wurden!


    ....Rechte und Pflichten..hin od. her


    übrigens: dieser Hänker von Jäger hat trotz Gerichtsverhandlung eine exakt angepasste Strafe verpasst bekommen und zwar genau so hoch, das sein Jagdschein im Grunde weg sein müsste..und wisst ihr was... dieser Jäger wird fast 80Jahre alt und ist immer noch im Besitz seines Jagscheines...

  • Zitat


    Wenn der Jäger behauptet, der Hund habe Wild gehetzt bringt eine Beschwerde auch nichts...
    Der Jäger hat nunmal das Recht, einen wildernden Hund zu schießen.


    Dann schon :smile:


    Verwechselt der Jäger allerdings den Hund mit der Sau, so wie von mir beschrieben, dann braucht er entweder eine neue passende Brille, oder besser noch einen Lizenzentzug..


    Doris, mein Mann hat stets eine angepasste Brille :D , sonst gibt's aber wirklich :stick1:


    Die Horrorgeschichten :o0: von Fräuleinwolle sind, wenn sie sich so wohl zugetragen haben, ebenfalls ein Fall für die Anzeige, wir leben doch hier nicht im Wilden Westen...

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