Darf mit Welpe nicht im Lebensmittelhandel trotz Tasche?

  • eben... ich seh das Problem eher, wenn man den Welpen üüüüberall mit hinschleppt, wenn sie von anfang an merken... Frauchen geht aber kommt auch wieder... haben sie da das kleinere Problem mit als wenn im Fall der Fälle Hund 3 Std alleine ist und bis dahin ständig am Rockzipfel hing...

  • Ich glaube da sind wir uns doch ziemlich alle einig das "normale" Hunde nix im Lebensmittelgeschäft verloren haben


    in dieser Situation (auf Hundi kann grad keiner schauen,alleine bleiben ist keine Option) unter diesen Umständen (Hund in geschlossener Tasche) nehme ich persönlich keinen Anstoß.

  • Zitat

    Weiss jemand wie das mit Behinderten- oder Blindenbegleithunden ist? Ich hab solche Hunde schon an vielen Orten gesehen, die fuer normale Hunde tabu ist (was vollkommen in Ordnung ist!), aber noch nie in einem Lebensmittelgeschaeft.. :???:


    Also, Blindenführhunde dürfen auch in Lebensmittelgeschäfte mitgenommen werden. Das geht aus der Lebensmittelhygiene-Verordnung hervor, hat mir zumindest Google so ausgeworfen und war auch so mein Stand der Dinge bislang.


    Bei Behindertenbegleithunden bzw. Rollstuhlbegleithunden sieht es anders aus. Die haben im Gegensatz zu den Blindenführhunden keinerlei rechtliche Grundlage, soll heißen, wenn ich einen solchen Hund mit in ein Geschäft nehmen möchte, muss das zuvor vom Inhaber des Geschäftes erlaubt werden. Die Erlaubnis bekomm ich hier bei uns z. B. nicht für Lebensmittelläden, aber in allen anderen Läden. Hängt eben immer vom Wohlwollen der Geschäftsinhaber ab.


    Die Hundeverordnung hier für die Stadt Kassel z. B. sieht auch eine gesonderte Genehmigung für Rollstuhlbegleithunde vor in Gebieten mit Leinenpflicht. In Ausführung ihrer Arbeit dürfen solche Hunde auch in Parks, im Bereich der Innenstadt usw. z. b. abgeleint werden.

  • Zitat

    ;)


    Ich hatte nicht gefragt, was mit Hunden in der Ausbildung ist. Die Halter von fertigen Hunden sind ja definitiv auf diese angewiesen, das ist (fuer mich) ein Unterschied zu 'normalen' Menschen die nen Blinden-/Behindertenbegleithund ausbilden..



    Das diese Hunde je nach Einsatzzweck unterschiedlich behandelt werden, wusste ich z.B. nicht. Danke fuer die Info!

  • Auf dem Wochenmarkt ist das kein Problem. Und dort gibts bei uns nicht nur Obst und Gemüse, sondern auch Fleisch, Eier und Brot. Wäre vielleicht für einige WOchen eine Option, bis sich der Kleine daran gewöhnt hat, auch mal eine kurze Zeit alleine zu sein.

  • Wochenmarkt ist bei uns verboten und da hüpft das OA auch immer rum und kontrolliert :hust: Besonders geil ist das, wenn man mit Hund durch die Stadt muß und daher an dem Markt vorbei muß (vorbei, nicht durch!) und der OA-Mensch nen Tobsuchtsanfall bekommt :hust:

  • Soviel ich weiß, gibt es kein Gesetz das besagt das Tiere nicht in Lebensmittelgeschäfte dürfen.
    Mag mir mal jemand 'ne Quelle zu dem Gesetz/Verordnung nennen ?

  • Zitat

    Soviel ich weiß, gibt es kein Gesetz das besagt das Tiere nicht in Lebensmittelgeschäfte dürfen.
    Mag mir mal jemand 'ne Quelle zu dem Gesetz/Verordnung nennen ?


    Doch gibt es ... die Lebensmittelhygiene - Verordnung


    Explizit zum Thema *Mitführen von Blindenführhunden in Lebensmittelgeschäften*: z. B. hier nachzulesen: http://www.bbsb.org/wissenswer…de/lebensmittellaeden.php
    Da steht geschrieben, dass diese Hunde eine Ausnahme bilden.


    Dann gibt es noch in eingen BL ( hier ist Freiburg als Bsp. genannt ) die Polizeiverordnung
    zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten, in der unter §4, Abs. 2 Hunde und Lebensmittelgeschäfte geregelt ist.


    http://www.freiburg.de/servlet…w/1153711/OrtsR_06_01.pdf

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