möchte wieder einen Hund :o)

  • Zitat

    Ja also dann ist doch eh wurst, ob du dir nen Hund holst oder nicht, wenn das eh keiner prüfen wird. Ne Freundin von mir hat das auch gemacht. Aber da haben auch echt alle Mieter iwelches Viechzeugs ;).
    LG


    Äh nein - das ist nicht wurst :???: Erstens stimmt die Aussage nicht, dass der Vermieter Hunde bis zu einer gewissen Größe nicht verwehren kann. Bitte informiere Dich hierzu erstmal selbst in den Gesetzlichkeiten bevor Du jemandem einen solchen Rat gibst. Zweitens ist die Aussage, wenn Du den Hund ein Jahr hast, dann darf er bei Dir bleiben totaler Schwachsinn. Was unterstellst Du hier, Gewohnheitsrecht? Drittens selbst wenn der Eigentümer am Nordpol wohnt, gibt es die Hausverwaltung, den Hausmeister, Nachbarn - alles Leute die durchaus mitbekommen ob da ein Hund wohnt oder nicht.


    Das ist schon kein gefährliches Halbwissen mehr was Du hier raushaust, sondern klingt eher nach "ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt".


    Ich finde einen solchen Rat sehr bedenklich. Die TS (bzw. jemand anderes der das liest) holt sich im Zweifelsfalle hierauf einen Hund obwohl nicht vorher abgeklärt und darf den dann innerhalb 14 Tagen abgeben, da keine Hundehaltergenehmigung vorhanden - dieser Hund wird dann im Zweifelsfall im Tierheim landen!

  • Zitat


    Die OP-Versicherungen sind mMn nicht sehr sinnvoll, da ist es besser man spart das Geld selbst an. Die decken auch nicht alles ab, aber da musst dich einfach mal einlesen in die verschiedenen Angebote.


    Da muss ich aber widersprechen!!
    Die Agila zahlt fast alles und hat mir bei meinem Hund alleine durch die Zahlung der Gold Akupunktur 1600 Euro gespart plus die anschliessende Physiotherapie. Dackel haben gerne mal Dackellaehme, da ist die Versicherung bei einer anstehenden OP sehr sinnvoll.

  • Zitat

    Äh nein - das ist nicht wurst :???: Erstens stimmt die Aussage nicht, dass der Vermieter Hunde bis zu einer gewissen Größe nicht verwehren kann. Bitte informiere Dich hierzu erstmal selbst in den Gesetzlichkeiten bevor Du jemandem einen solchen Rat gibst. Zweitens ist die Aussage, wenn Du den Hund ein Jahr hast, dann darf er bei Dir bleiben totaler Schwachsinn. Was unterstellst Du hier, Gewohnheitsrecht? Drittens selbst wenn der Eigentümer am Nordpol wohnt, gibt es die Hausverwaltung, den Hausmeister, Nachbarn - alles Leute die durchaus mitbekommen ob da ein Hund wohnt oder nicht.


    Das ist schon kein gefährliches Halbwissen mehr was Du hier raushaust, sondern klingt eher nach "ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt".


    Ich finde einen solchen Rat sehr bedenklich. Die TS (bzw. jemand anderes der das liest) holt sich im Zweifelsfalle hierauf einen Hund obwohl nicht vorher abgeklärt und darf den dann innerhalb 14 Tagen abgeben, da keine Hundehaltergenehmigung vorhanden - dieser Hund wird dann im Zweifelsfall im Tierheim landen!


    :gut: Dankeschön

  • Zitat

    Äh nein - das ist nicht wurst :???: Erstens stimmt die Aussage nicht, dass der Vermieter Hunde bis zu einer gewissen Größe nicht verwehren kann. Bitte informiere Dich hierzu erstmal selbst in den Gesetzlichkeiten bevor Du jemandem einen solchen Rat gibst. Zweitens ist die Aussage, wenn Du den Hund ein Jahr hast, dann darf er bei Dir bleiben totaler Schwachsinn. Was unterstellst Du hier, Gewohnheitsrecht? Drittens selbst wenn der Eigentümer am Nordpol wohnt, gibt es die Hausverwaltung, den Hausmeister, Nachbarn - alles Leute die durchaus mitbekommen ob da ein Hund wohnt oder nicht.


    Das ist schon kein gefährliches Halbwissen mehr was Du hier raushaust, sondern klingt eher nach "ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt".


    Ich finde einen solchen Rat sehr bedenklich. Die TS (bzw. jemand anderes der das liest) holt sich im Zweifelsfalle hierauf einen Hund obwohl nicht vorher abgeklärt und darf den dann innerhalb 14 Tagen abgeben, da keine Hundehaltergenehmigung vorhanden - dieser Hund wird dann im Zweifelsfall im Tierheim landen!



    Nunja dann hab ich eben falsche Erfahungen gemacht. Der Viermieter meines Onkels kann auch nix gegen den Hund der einen Mieterin machen, da er ein Pinscher ist (unter die Größengrenze fällt) und die Dame den Hund schon zu lange hat, um ihn wieder hergeben zu müssen. Der Vermieter hat also keine Ahnung???
    Unter anderem war das letzten irgendwo im Fernsehn auch angesprochen, wo es um Mietirrtümer geht. Ja die haben alle jetzt falschen Murgs erzählt?? Nee is klar.

  • Zitat

    Fernsehn auch angesprochen, wo es um Mietirrtümer geht. Ja die haben alle jetzt falschen Murgs erzählt?? Nee is klar.


    Ja haben sie!


    Die Medien haben nicht immer Recht ;) , dafür aber Janosch2011


    Grüßle

  • Zitat

    Nunja dann hab ich eben falsche Erfahungen gemacht. Der Viermieter meines Onkels kann auch nix gegen den Hund der einen Mieterin machen, da er ein Pinscher ist (unter die Größengrenze fällt) und die Dame den Hund schon zu lange hat, um ihn wieder hergeben zu müssen. Der Vermieter hat also keine Ahnung???
    Unter anderem war das letzten irgendwo im Fernsehn auch angesprochen, wo es um Mietirrtümer geht. Ja die haben alle jetzt falschen Murgs erzählt?? Nee is klar.


    Es gibt keine Größengrenze :???: es gibt zwei Amtsgerichtsurteile (Köln und Kassel), in denen der Hundehalter recht bekommen hat, aber es gibt kein Gesetz und auch keine weitere rechtliche Grundlage dafür. Was stimmt ist, dass Kleintierhaltung nicht allgemein verboten sein darf (Urteil vom BGH) und mWn auch die Hundehaltung nicht. Sofern es aber im Mietvertrag korrekt steht (die Formulierung muss stimmen), gilt ein Hundehaltungsverbot. Dass bestimmte Rassen als Kleintiere gelten (Chihuahuas, Yorkies... aber keine Pinscher) wurde von einem LG Kassel so geurteilt, dazu gibt es aber mWn keine Bestätigung des BGH. Und natürlich darf ein solches Halteverbot nicht im Nachhinein festgelegt werden - es ist wesentlich schwieriger, einem Mieter den Hund wieder zu verbieten, als von vornherein die Haltung nicht zu genehmigen.
    Janosch hats schon richtig erklärt. Du hast da wohl was missverstanden.


    Hier kann man das schön nachlesen, auch mit Urteilen etc http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/mietrecht/index.php


    PS: Ich zitier das mal hier rein:

    Zitat

    Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt.
    (BVG, AZ 1 BvR 126/80)
    Quelle: http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/mietrecht/index.php

  • Zitat

    Dass bestimmte Rassen als Kleintiere gelten (Chihuahuas, Yorkies... aber keine Pinscher) wurde von einem LG Kassel so geurteilt, dazu gibt es aber mWn keine Bestätigung des BGH.


    Aha und wo ist jeder ganz genau der Unterschied zu einer Größengrenze?? Beides bedeutet, dass Hunde, die unter einer gewissen Größe sind, als Kleintiere durchgehen und somit "wenn nciht ausdrücklich im Mietvertrag verboten wurden" für den Mieter somit erlaubt sind??

  • Zitat

    Aha und wo ist jeder ganz genau der Unterschied zu einer Größengrenze?? Beides bedeutet, dass Hunde, die unter einer gewissen Größe sind, als Kleintiere durchgehen und somit "wenn nciht ausdrücklich im Mietvertrag verboten wurden" für den Mieter somit erlaubt sind??


    es ist nicht allgemien gültig, denn es wurde "nur" vom Landgericht so beurteilt.
    Der Bundesgerichtshof, der über dem Landgericht steht, hat dieses urteil noch nicht bestätigt.


    Im falle einer erneuten Klage, die dann vor dem BGH landet, könntet die rechtssprechung wieder völlig anders verlaufen.


    nebenbei: gab es nicht auch mal ein urteil wo, innerhalb die Großengrenze, noch unterschieden wurde nach Nutzung?
    Worauf ich hinaus will: Dackel dienen ja eigentlich einem jagdlichen Zweck, wohingegen Yorkie und co einem... ja was war eigentlich ihr ursprünglicher Zweck?
    Ihr versteht mich schon ;-)

  • Zitat

    Aha und wo ist jeder ganz genau der Unterschied zu einer Größengrenze?? Beides bedeutet, dass Hunde, die unter einer gewissen Größe sind, als Kleintiere durchgehen und somit "wenn nciht ausdrücklich im Mietvertrag verboten wurden" für den Mieter somit erlaubt sind??


    Ich hab den Link nicht zum Spaß gepostet, da kannste das nachlesen. Ich zitiers dir mal:

    Zitat

    Eine Mieterin wollte sich einen Yorkshire-Terrier zulegen und bat dafür die Vermieterin um die vertraglich festgelegte Erlaubnis. Die Vermieterin verweigerte die Zustimmung und wurde deshalb verklagt. Das Gericht entschied, Yorkshire-Terrier seien der Kleintierhaltung zuzurechnen, denn diese Hunde seien winzig klein, etwa so groß wie Meerschweinchen. Für die Haltung von Kleintieren sei die Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich. Diese Hunde können sich allenfalls durch leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen und seien erfahrungsgemäß nicht in der Lage, andere Hausbewohner zu belästigen oder die Wohnung stärker abzunutzen.
    (LG Kassel, AZ 1 S 503/96)


    Ob das nun so ist oder nicht, denn ich kenne durchaus größere Yorkies und deren Kläffen ist sicherlich kein "heiseres Krächzen", aber in dem einen Fall wurde nunmal so geurteilt.
    Abgesehen davon ist es nicht allgemeingültig. Du müsstest dir das einklagen. Zunächst einmal ist der Vermieter im Recht, wenn er Hundehaltung verbietet. Der Mieter müsste dann dagegen angehen. Ob er dann eben Erfolg hat, hängt vom Land und dem Richter ab.



    Zitat

    nebenbei: gab es nicht auch mal ein urteil wo, innerhalb die Großengrenze, noch unterschieden wurde nach Nutzung?


    Oh das weiß ich jetzt nicht. Aber ein Yorkie war auch irgendwann mal ein Jagdhund ;) aber kann mir schon vorstellen, dass da noch mal wer unterscheidet zwischen "Gebrauchs"- und "Schoß"hund.

  • Hallo Ismuni,


    auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum. :winken:


    Ich persönlich finde weder Deine Wohnung zu klein, noch finde ich, dass Du Deinen Spatz dadurch vernachlässigst (den Du sicherlich nicht ohne Grund bei Deinen Eltern gelassen hast) und kann Dich gut verstehen, dass Du gerne wieder einen kleinen Wusel um Dich rum haben möchtest.


    Mit Deinem Vermieter würde ich persönlich absprechen, dass Hundehaltung erlaubt ist und es mir dann AUF JEDEN FALL auch schriftlich geben lassen. Für gewöhnlich sind die Vermieter - erst recht Hausverwaltungen - in Berlin demgegenüber ja recht kulant, wenn es nicht gerade 3 Doggen oder SoKas sind. :D


    Hund und Studium ist meist eine sehr glückliche Kombination .. allerdings würde ich mir an Deiner Stelle noch Zeit lassen bis zu den Semesterferien nach dem 1. Semester, auf dass Du einschätzen kannst, was auf Dich zukommt und ob das alles überhaupt für Dich stimmig ist und passt. Ebenso mit der Hundeauswahl, denn ich finde es super, dass Du einem Hund aus dem Tierschutz ein Zuhause geben möchtest, dabei sollte man sich trotzdem intensiv umschauen und alle mehrfach besuchen, bis man DEN Richtigen gefunden hat.


    Wünsche Dir ganz viel Erfolg mit Deinem Studium und viel Spaß mit Deinem baldigen Hund in Berlin!

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