Hund wird in Gartenschuppen gehalten

  • Na ja, die Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung würde ich nun nicht als erfüllt ansehen.


    Eine Haltung in einer Gartenhütte und das auch noch ohne freien Zugang zum Auslauf ist kein Zwinger und auch keine Haltung im Freien. Das ist eine Haltung in einem geschlossenen Raum. Dafür gelten die in § 5 Tierschutz-HundeV genannten Voraussetzungen und die sind nicht sicher erfüllt, soweit anhand des geschilderten Sachverhalts erkennbar ist.
    Dabei ist es auch völlig unerheblich, ob sich der Hund täglich nur ein paar Stunden oder permanent in dem Gartenhäuschen befindet. Es sollte nämlich auf das Zeitempfinden des Tieres abgestellt werden und nicht auf das des Menschen. Für einen Hund kann einer Stunde ziemlich lang sein...


    Amtsveterinäre sind nun auch keine furchtbaren Menschen, die einem gleich den Kopf abreißen...die meisten zumindest. Modernere Exemplare der Art verstehen sich eher als eine Art Berater und erst in zweiter Linie als Ordnungsbehörde, ist zumindest meine Erfahrung.
    Der Amts-Vet könnte also (und würde das wahrscheinlich auch tun) den Hundehaltern erklären, wie sie ihre Gartenhütte herrichten müssen, damit der Hund darin tierschutzgerecht leben kann.


    Die TS kann mit einem Gespräch doch gar nichts ausrichten...sie darf sich die Hütte nicht genau anschauen, wenn die Leute das verständlicherweise nicht wollen und selbst wenn, kann sie doch auch nicht beurteilen, ob alles dem Tierschutzgesetz entsprechend hergerichtet ist.


    Ich hätte nach wie vor keine Probleme, dem Vet-Amt zu schildern, was ich gesehen habe (aber keine Gerüchte und Spekulationen!). Das Vet-Amt kann dann selbst entscheiden, ob es die Hundehalter aufsuchen möchte oder nicht.


    LG,Christiane

  • Zitat

    Erstaunlich, dass darauf noch niemand geantwortet hat. :roll:


    ...


    Doch ... wurde schon darauf geantwortet ;) .


    Zitat

    Auf keinen Fall solltest du nochmal das Grundstück von denen betreten, denn dann könnten die dich anzeigen, wegen Hausfriedensbruch.


    Zitat

    ... aber wenn da irgendjemand auf die Idee käme bei mir auf dem Grundstück rumzuschleichen und durch meine Fenster zu gucken ...

  • Königscobra
    Die beiden mit dicker Edit-Überschrift versehenen Beiträge stammen aus dem "Doppelgänger-Thread" und somit war Soumas Antwort dort die erste Antwort überhaupt und dementsprechend ist dieser und der darauf folgende Beitrag leider ein wenig aus dem Zusammenhang gerissen.


    LG, Chris

  • Helfstyna
    Ganz genau so sieht es aus.


    Gerüchte haben absolut null wert, da reicht schon das Aussehen eines Hundes und die Gerüchteküche qualmt ... mit meinen Hunden kenne ich das auch. Ansonsten kann ich nur jedem Wort von Helfstyna beipflichten ... man sollte auch nicht immer unsere menschlichen Maßstäbe an jeden Hund legen.


    Bei Zweifeln mal klingen und das Gespräch suchen, so von Hundehalter zu Hundehalter und gut ist.

  • Zitat

    Na ja, die Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung würde ich nun nicht als erfüllt ansehen.


    Eine Haltung in einer Gartenhütte und das auch noch ohne freien Zugang zum Auslauf ist kein Zwinger und auch keine Haltung im Freien. Das ist eine Haltung in einem geschlossenen Raum. Dafür gelten die in § 5 Tierschutz-HundeV genannten Voraussetzungen und die sind nicht sicher erfüllt, soweit anhand des geschilderten Sachverhalts erkennbar ist.



    Ob eine Gartenhütte mit angegliedertem Freilauf ein Raum oder ein Zwinger ist, ist Definitionssache.
    Aber auch wenn ich mir §5 Tierschutzhundeverordnung ansehe, finde ich keine groebn Verstöße. Es gibt ein Fenster (Tageslicht), ob das groß genug ist... 1/8 der Bodenfläche ist vorgeschrieben, das ist mit einem normalen Fenster schnell erreich in so einer Hütte.
    Trockener Zugfreier Liegeplatz, wenn Hütte nich beheizt und gut ist.


    So lange es da nicht permanent reinregnet und zieht wie Hechtsuppe, steckt das ein Mali leicht weg.


    Natürlich kann man sich mal beim VetAmt erkundigen, aber ich würde mir keinerlei Hoffnungen machen, dass man rechtlich da groß etwas bewegen kann.

  • Hi,


    ich würde auch eher mal anklingeln und fragen, ob alles OK ist. Der Hund würde permanent bellen oder sowas in der Art .... vielleicht eben ( wie oben erwähnt )von Hundehalter zu Hundehalter mal HAllo sagen. Dabei kannst DU Dir die Leute auch mal anschauen und sehen, wie sie reagieren. Dann weisst Du mehr.


    Lieben Gruß
    Alexandra

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