Kind mit Hund allein unterwegs

  • Huhu, aus meiner Sicht ein ganz klarer Fall von "mit den Eltern sprechen", auch wenn das Kind bis zu 10 Jahren alt sein sollte. Da die Kleine ganz offensichtlich nicht weiß, wie man mit anderen Hundebegegnungen umgeht, sind die Eltern dafür zuständig, dies dem Kind beizubringen, ehe sie die Kleine allein mit dem Hund auf die Menschheit und Hundewelt loslassen.


    Ich würde die Kleine auch nach Namen und Anschrift fragen bzw. einmal hinterhergehen und das klären .... auf eine nette Art und Weise natürlich. Es geht ja nicht nur um die Hunde, auch die Kleine kann unter Umständen einen Schaden, ob nun körperlich oder psychisch, erleiden, wenn es einmal zu einem Crash kommt. Und welcher verantwortungsbewusste Hundehalter möchte das schon, egal wie die Schuldfrage dann aussieht.


    Ich hatte ein ähnliches Problem auch einmal, da waren es dann aber Jugendliche, die den Hund geärgert haben, und der Kleine, welcher mit dem Hund unterwegs war, konnte sich nicht wehren.


    LG Anishya

  • noaja..sicher will ich so oder so nicht,das es zu einem crash kommt und sprechen (egal ob nun mit kindi oder mutti,oder beiden) mach ich definitiv nur,wenn ich sie ohne meine dogs treffe..oder aber,wenn mein freund dabei ist und ich ihm die drei in die hand geben kann

  • Wenn mir so ein Kind mit Hund auf die Nerven gehen würde :roll:, dann würde ich es in akuter Situation nach der Tel. Nr. von seinen Eltern fragen (die wird es doch wohl wissen, wenn es schon alleine mit Hund rumlaufen darf) und sofort die Eltern via Handy kontaktieren, nett und freundlich das Problem schildern und sie - auch zu ihrem Schutz, denn sie verletzen damit gerade ihre Aufsichtspflicht und im Falle eines Falles werden sie eine Teilschuld bekommen - höflich bitten, ihr Kind bitte SOFORT von meinem Hund wegzuholen. :D

  • Zitat

    How how how ... immer langsam mit den jungen Pferden, weil ein ca. 6-7-8jähriges Mädel allein unterwegs ist, willst du das Jugendamt einschalten? Ich glaub, die haben Besseres zu tun.


    Ich bin auch der Meinung, dass ein Hund nichts in den Händen von kleinen Kindern zu suchen hat,
    aber ein Fall für's Jugendamt wäre das nicht.


    Ich hab jetzt nochmal im Niedersächsischen Gesetz über das Halten und Führen von Hunden gelesen und kann da nichts finden, ab welchem Alter man einen Hund ausführen darf. :???:


    Na, ja es war ja im Ausgangspost von einem 5-6 jähriges Mädchen die Rede. Und wenn Eltern ein Kind in diesem Alter wirklich alleine mit einem Hund in einem öffentlichen Park spazieren gehen lassen vernachlässigen sie ganz eindeutig ihre Aufsichtspflicht. Denn ein Grundsatzurteil besagt, daß Vorschulkinder permanent zu beaufsichtigen sind. Das heißt, Kinder im Alter bis zu 6 Jahren müssen ständig beaufsichtigt werden und dürfen eigentlich noch nirgends alleine hingehen.
    Ich weiß, daß man sich in Bezug auf das Alter eines Kindes schnell verschätzt. Deshalb habe ich auch vorgeschlagen das Kind nach seinem Alter zu fragen. Für den Fall das das Kind wirklich erst 5 oder 6 ist und ein Gespräch mit den Eltern kein Ergebnis und keine Änderung bringt finde ich es schon in Ordnung, dem Jugendamt bescheid zu geben. Schließlich wird das Kind keiner geringen Gefährdung ausgesetzt wenn es in dem Alter schon regelmäßig alleine unterwegs ist. Sollte das Kind 7 Jahre oder älter sein sieht die Sache schon wieder anders aus. Kindern in diesem Alter kann man zutrauen auch einmal alleine Unterwegs zu sein.


    LG Franziska mit Till

  • Ja, ihr habt Recht, wenn es darum geht, das Kinder bis zu einem gewissen Alter keine Verantwortung für einen Hund übernehmen sollten und sie ihn nicht im öffentlichen Straßenverkehr führen sollten.


    Aber es gibt keine gesetzliche Bestimmung dazu, es gibt nur Empfehlungen, daran muss sich niemand halten.
    Es heißt in dem Link "in der Regel unter 14 Jahren nicht geeeignet". Was ist denn die Regel?
    Meine Tochter hat unseren Hund auch mit elf Jahren allein draußen ausgeführt. Und meine Tochter war sehr wohl in der Lage auf sich und den Hund acht zu geben.
    Sie bekam vorher genaue Instruktionen und durch Übung in Begleitung mit uns, was wie geht und was nicht.


    Bei dem betroffenen Kind scheint das wohl nicht so zu sein, aber die meisten "normalen" HH, die ich kenne, machen sich eben nicht so die Gedanken um dieses ganze Erziehungs- und Hundebegnungsblabla.
    Da hilft nur freundliche Aufklärung und nicht die Drohung das Jugendamt einzuschalten.


    Zitat

    Denn ein Grundsatzurteil besagt, daß Vorschulkinder permanent zu beaufsichtigen sind. Das heißt, Kinder im Alter bis zu 6 Jahren müssen ständig beaufsichtigt werden und dürfen eigentlich noch nirgends alleine hingehen.


    Das stimmt nicht :smile:


    Siehe 6. Absatz
    http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/7-jahre-38928


    http://eltern.t-online.de/aufs…duerfen/id_18748344/index


    http://www.autobild.de/artikel…haedigt-auto-1792428.html


    Kinder müssen lernen für sich Verantwortung zu übernehmen und sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen, dass sie für aandere und für sich selbst keine Gefahr darstellen. Das klappt doch nicht von heute auf morgen. Das muss geübt werden und auch nicht alle Kinder sind im selben Alter gleich entwickelt.
    Es gibt viele Komponenten die bedacht werden müssen.
    Und diese Entscheidung obliegt den Eltern, denn sie können den Entwicklungsstand ihres Kindes am besten einschätzen und nicht die Nachbarin, die das Kind dreimal in der Woche auf dem Spielplatz oder zum Bäcker laufen sieht.

  • Interressantes Thema ,welches mich auch betrifft. Haben hier einen ca.8 Jährigen Jungen mit JR Mädel.Der Hund ist out of control wird trotzdem von dem Zwerg von der Leine gelassen wenn er andere Hunde sieht (oder Leine los gelassen) dann rennt der Bub dem Hund hinterher und schreit ob ich einen Rüden hätte,die Mama möchte keine Welpen :rollsmile:
    Der Junge ist wirklich nett aber ich glaueb das die Eltern keine Ahnung haben von Hundeerziehung,der Kleine unterhält sich oft mit mir und da hört man das ein oder andere raus.


    Das andere ist ein ca.7 Jähriges Mädchen von eine Chi"Züchterin" oder Liebhaberin. Der Chi fungiert als Spielzeug (wird mit der Leine die am Geschirr befestigt ist hochgezogen,Hund schwebt frei und mitgenommen oder auf Mauern gesetzt oder so positioniert wies gefällt) Das Hündchen tut mir total leid,Ohren nach hinten geklappt,Rute unter den Bauch und ständig am Beschwichtigen :verzweifelt:

  • Zitat


    Das andere ist ein ca.7 Jähriges Mädchen von eine Chi"Züchterin" oder Liebhaberin. Der Chi fungiert als Spielzeug (wird mit der Leine die am Geschirr befestigt ist hochgezogen,Hund schwebt frei und mitgenommen oder auf Mauern gesetzt oder so positioniert wies gefällt) Das Hündchen tut mir total leid,Ohren nach hinten geklappt,Rute unter den Bauch und ständig am Beschwichtigen :verzweifelt:


    Geht gar nicht, würde ich dem Mädchen und ggf. den Eltern auch klar machen, dass das ein Tier und kein Spielzeug ist.

  • Egal, ob das Kind 5, 6, 7 oder 8 oder älter ist ... wenn etwas passiert werden u. U. die Eltern haftbar gemacht für fahrlässige Körperverletzung ( sollte ein Mensch gebissen werden ) oder Sachbeschädigung ( sollte der andere Hund verletzt werden ).


    Ein Kind mit einem Hund gehört definitiv nicht alleine auf die Strasse.
    Kinder können Situationen noch nicht ausreichend einschätzen, egal, was ihnen im Umgang mit Hunden beigebracht wurde.


    Und von ausreichendem Hundeverstand oder richtigem Einschätzen von Situationen anderer HH kann man auch nicht ausgehen.


    OT: Ich habe es schon erlebt, dass ein Kind ( nicht älter als 10 ) mit einem kleinen Hund alleine unterwegs war ... eine erwachsene Frau mit ihrer *Fusshupe*. Die beiden Hunde bekamen sich in die *Wolle* ... das Kind brüllte laut um Hilfe, die Frau machte nicht' s, ausser auf die Hunde einzutreten und zu brüllen.
    Da habe ich meinen Odin an einem Laternenpfahl festgebunden ... bin zu dem Geschehen hingestürzt ... habe die beiden Kampfzwerge auseinandergerissen, mir noch 'nen *Schnapper* eingefangen und Ruhe war.
    Der Frau habe ich ein paar Takte erzählt und dem Kind geraten, nie wieder alleine mit dem Hund zu gehen und auch den Eltern zu sagen, dass es besser wäre, sie würden mit dem Hund gehen oder aber zumindest als Begleitung mit dabei sein.

  • Hallo,
    ich habe mich bezüglich des Führen eines Hundes von einem Kind auch mal hier bei uns schlau gemacht und bekam die gleichlautende Antwort unseres Versicherers sowie des OA, das der Hundeführer der Größe und des Hundes gewachsen sein muß....Auch Kids unter 10 Jahren dürfen Hunde ausführen solange sie in der Lage sind das Tier zu halten ,als Bsp. bekam ich genannt das ein Kind von 7 Jahren ruhig mit einem Dackel angeleint rausgehen dürfe.Soweit das OA.Unser Versicherer teilte mir mit,das mein damals 13 jähriger Sohn ruhig mit unserer Hündin (60 cm SH,ca. 27 kg) angeleint spazierengehen dürfe. Im "Schadenfall" würden sie zahlen-das habe ich auch schriftlich erhalten.
    Ich habe meinen Filius natürlich nicht gehen lassen,wollte es nur mal generell wissen,da ich hier auch oft Kids mit Hund sehe.SO eben auch einen kleinwüchsigen Jungen,der zwar schon 14 ist aber nur etwa 2 Köpfe größer als die Schulterhöhe seinen Labradors !! Der Junge läuft täglich 2 -3 Runden mit dem Hund alleine!!!Ich wußte erst nicht das Alter des Jungen,aber aufgrund seiner Größe kann ich mir auch nicht vorstellen das er der Kraft des Tieres standhalten könnte...
    Egal, tut nix zur Sache.
    Wie gsagt eine Altersgrenze habe ich nie genannt bekommen,OA räumte lediglich ein das bei Kids unter 7 Jahren die Eltern voll haftbar sind wenn was passiert,daher solle der jeweilige Hund ,egal welche Größe er habe, besser ne Hundehaftpflich haben.Und Versicherung hat auch keinerlei Grenzen gesetzt.
    ich komme aus NRW,obs da irgendwelche speziellen "Altersgesetze" gibt weiß ich nicht,aber das OA müsste dieses ja sonst wohl mitteilen.

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