Kind mit Hund allein unterwegs

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    ... ich komme aus NRW,obs da irgendwelche speziellen "Altersgesetze" gibt weiß ich nicht,aber das OA müsste dieses ja sonst wohl mitteilen.


    In NRW liegt die Altersgrenze zum Führen eines 40/20 - iger Hundes bei 18 ... Ausnahme: 16 - jährige mit kleinem Sachkundenachweis dürfen auch diese Hunde ausführen.

  • Zitat


    Ein Kind mit einem Hund gehört definitiv nicht alleine auf die Strasse.
    Kinder können Situationen noch nicht ausreichend einschätzen, egal, was ihnen im Umgang mit Hunden beigebracht wurde.


    Das ist deine Meinung. :smile:
    Meine ist, in Bezug auf meine Tochter, das sie sehr wohl in der Lage war und ist einen Hund in Malis Größe zu händeln und Situationen vernünftig einzuschätzen und mit ihnen umzugehen...


    Zitat


    Und von ausreichendem Hundeverstand oder richtigem Einschätzen von Situationen anderer HH kann man auch nicht ausgehen.


    Ne, das kann man nie, das stimmt.
    Und es kommt oft genug vor, dass sie wenig bis gar keine Ahnung haben.


  • Doch, daß stimmt schon. Das Grundsatzurteil besagt, daß Kinder im Vorschulalter prinzipiell permanent zu beaufsichtigen sind. Damit ist gemeint, daß man Kinder in diesem Alter ständig im Auge behalten muß und wenn nicht dann nur in einer sehr kontrolierten Situation und über einen kurzen Zeitraum. Im Alter von 5 Jahren ist es in Ordnung wenn sie Anfangen sich alleine im öffentlichen Raum zu bewegen, aber eben nur an sehr ausgewählten Plätzen wie z.B Spiel/Verkehrsarme Straße, Spielplatz etc. und in sehr kurzen Zeitabständen kontroliert von den Eltern. ( Steht ja auch so im ersten Link. Gesicherte Gebiete und mindestens alle 30 Minuten kontroliert.) Das heißt wenn ein 5 jähriges Kind auf der Straße vor dem Haus spielt und die Eltern alle Nase lang aus dem Fenster schauen ist das in Ordnung. Aber nicht wenn ein Kind alleine unterwegs ist. Die anderen Links beziehen sich auf die Haftung. Das ist wieder ein anderes Thema. Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht Haftbar zu machen und die Eltern haften nur dann wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Leider wird sich im letzten Link sehr unglücklich ausgedrückt. Ich bin absolut sicher, daß mit "alleine mit dem Fahrrad zum Kindergarten fahren" nicht gemeint ist, daß das Kind ohne Aufsicht gefahren ist, sondern, daß es selbst/alleine gefahren ist und nicht auf dem Fahrrad der Mutter im Kindersitz.
    Ich habe beruflich damit zu tun und habe genau diese Dinge in meiner Ausbildung gelerent.


    LG Franziska mit Till

  • Zitat

    Doch, daß stimmt schon. Das Grundsatzurteil besagt, daß Kinder im Vorschulalter prinzipiell permanent zu beaufsichtigen sind. Damit ist gemeint, daß man Kinder in diesem Alter ständig im Auge behalten muß und wenn nicht dann nur in einer sehr kontrolierten Situation und über einen kurzen Zeitraum. Im Alter von 5 Jahren ist es in Ordnung wenn sie Anfangen sich alleine im öffentlichen Raum zu bewegen, aber eben nur an sehr ausgewählten Plätzen wie z.B Spiel/Verkehrsarme Straße, Spielplatz etc. und in sehr kurzen Zeitabständen kontroliert von den Eltern. ( Steht ja auch so im ersten Link. Gesicherte Gebiete und mindestens alle 30 Minuten kontroliert.) Das heißt wenn ein 5 jähriges Kind auf der Straße vor dem Haus spielt und die Eltern alle Nase lang aus dem Fenster schauen ist das in Ordnung. Aber nicht wenn ein Kind alleine unterwegs ist.


    Dass ich meine Vierjährige nicht allein zum Bäcker latschen lasse, leuchtet mir ein und das meine ich auch nicht. Aber ein fünfjähriges Kind, welches schon öfter mit Mutti den Weg gegangen ist und diesen kennt, schon.


    Permanent aus dem Fenster schauen, heißt für mich alle zwei Minuten und nicht alle dreißig Minuten. Und das scheint man einem fünfjährigen Kind wohl prinzipiell auch zuzutrauen. Und das beinhaltet auch den Ausflug zum nahegelegenen Spielplatz. Denn nur die wenigsten haben wohl einen direkt unterm Küchenfenster.


    Ich spreche nicht von Kindern die stundenlang von morgens bis abends unbeaufsichtigt, allein auf Tour sind.
    Und das scheint mir bei dem Mädel auch nicht der Fall zu sein.


    Dass ein Kind in diesem Alter absolut nicht mit einem Hund allein rausgehen sollte, steht außer Frage. Denn die Knirpse haben in dem Alter genug damit zu tun, auf sich selbst zu achten, dass ihnen nichts passiert.

  • also davon möchte ich ebenfalls abstand nehmen..inwiefern das kind ansonsten allein unterwegs ist,habe ich keine ahnung und werd mir darüber auch kein vorschnelles urteil bilden..weil dazu nehm ich meine mitmenschen viel zu wenig wahr zum teil...und wenn ich ganz ehrlich bin..ich würd des mädl nichtmal wiedererkennen wenn hundi nicht dabei wäre :ops: von daher bin ich da sehr vorsichtig

  • Generell sollten Eltern doch aber soviel Weitsicht besitzen, dass ein Kind ( egal, welchen Alters ) in einer brenzligen Situation mit Hund ( egal ob *Fusshupe* oder grösserer Hund ) total überfordert ist.


    Schon alleine aus dem Grund *es kann mit Hund immer mal was passieren* ( egal ob *nur* einfacher Zoff unter Hunden oder aber echte Keilerei ) muss doch soviel Grips im Hirn der Eltern sein, dass man sein Kind nicht so einfach mit Hund loslaufen lässt.


    Ganz ehrlich ? Ich verstehe manche Eltern nicht.

  • ich wollt euch mal auf dem laufenden halten,was meinen fall angeht..heute war es dann endlich soweit,ich war kurz einkaufen und hab dann die kleine nebst hund getroffen (ist übrigens ein echt hübsches mädchen ;) )..ich hab ihr dann nett erklärt,warum das nicht gut ist,das sie uns immer hinterher rennt und halt einfach gesagt,das meine buben keine andern buben mögen (lässt sich zwar nicht pauschalisieren,aber da noch erbsen zu zählen fand ich überflüssig)..die kleine hats gut aufgenommen und ich hoffe jetzt auch verstanden (hab auch extra nml erwähnt,das das nicht bös gemeint ist,aber ich nicht möchte,das ihr hundi "verhauen" wird)..nun harre ich der dinge und schaue wies weitergeht ;)

  • Also ich finds schwierig....


    Kinder haben nunmal meist eine geringe Körperkraft und ein anderes Verständnis von Gefahrensituationen.


    Einen großen, kräftigen Hund in Kinderhänden finde ich persönlich nicht so gut...meiner mit seinen 35-40kg kann ich, wenn er Durchstartet auch nicht mit nem Achselzucken halten. Ein Kind wird da hinterhergeschliffen.


    Bei einem kleinen Hund finde ich es auch schwierig, da man immer in Situationen kommen kann wo ein anderer HH seinen nicht im Griff hat und es zu brenzligen Situationen oder im Extremfall zum Beschädigungskampf kommen kann...da hat selbst erwachsener HH einen Köttel in der Hose und muß sich Zusammenreißen da Vorausschauend und richtig zu reagieren. Das traue ich einem Kind nicht zu...


    Auch wenn Hund noch so gut erzogen ist, kann immer was passieren - selbst wir Erwachsene haben da oft mal eine Situation, die uns zum tiefen Durchschlucken bringt...wie sollte ein Kind so etwas bewältigen?!

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