Hundehaftpflicht zahlt Schaden an Auto nicht

  • Hallo Leute,
    ich wollte heute mal nen Erfahrungsbericht abgeben, vielleicht kommt jemand anderes auch mal in die Lage und kann dann besser reagieren.
    Mein Hund hat an einem Auto einen Schaden verursacht indem er den Sicherheitsgurt der Rückbank versehentlich mit seinem Spielzeug verwechselte und diesen kaputt biss. Kein Problem denkt man sich erst mal, man hat ja ne Hundehaftpflicht und es ist ja nicht das eigene Auto. Also mal fix angerufen, den Schaden gemeldet und das zugeschickte Forumlar ausgefüllt. Danach einen Kostenvoranschlag für die Reperatur noch eingeholt und den Hundesteuer-Bescheid kopiert. Alles zusammen dann an die Versicherung geschickt und dem Reperaturglück sollte nichts mehr im Wege stehen. Denkste!
    Geliehene Sachen werden nicht mitversichert. Was bedeutet das aber nun? Wenn ich in das BGB schaue dann steht da dass eine geliehene Sache eine Sache ist der ein Leihvertrag zugrunde liegt. Habe ich in dem Fall aber nicht. Das Auto ist ja nicht geliehen in dem Sinne, sondern lediglich im sprachlichen Gebrauch. Und da gibt es keinen Vertrag und schon gleich gar kein Entgeld.
    Solltet ihr also mal so einen Fall haben, dann nehmt bloss nicht das Wort geliehen in den Mund.


    Ich werde das Thema natürlich weiter verfolgen und versuchen den Schaden ersetzt zu bekommen, denn genau dafür bezahle ich Beiträge, damit ich abgesichert bin wenn wirklich mal was passiert.


    Sobald ich Neuigkeiten habe werde ich diese hier posten.


    Grüßle

  • :???: Das ist ja mal krass..


    Wir hatten mal nen ähnlichen Fall..
    Klein Marley hat als Welpe die Ledertürverkleidung hinten kaputtgebissen.


    Das Auto war der Firmenwagen von meinem Freund.
    Also Versicherung angerufen, alle Unterlagen + Kostenvoranschlag hingeschickt.
    War alles OK und wurde anstandslos bezahlt.

  • Das heißt, weil es nicht dein Auto war, aber dein Hund, wird das nicht bezahlt?


    Wenn es aber dein Auto gewesen wäre und du hättest einen fremden Hund mitgenommen, wäre es von dessen Versicherung direkt bezahlt worden?? Weil der Hund sich ja das Auto nicht geliehen hat? Mal übertrieben ausgedrückt... :???:

  • Zitat


    Geliehene Sachen werden nicht mitversichert. Was bedeutet das aber nun? Wenn ich in das BGB schaue dann steht da dass eine geliehene Sache eine Sache ist der ein Leihvertrag zugrunde liegt. Habe ich in dem Fall aber nicht. Das Auto ist ja nicht geliehen in dem Sinne, sondern lediglich im sprachlichen Gebrauch. Und da gibt es keinen Vertrag und schon gleich gar kein Entgeld.
    Solltet ihr also mal so einen Fall haben, dann nehmt bloss nicht das Wort geliehen in den Mund.


    Hallo!


    Was ist denn eine Leihe im sprachlichen Gebrauch?


    Ein Leihvertrag setzt gerade Unentgeltlichkeit voraus! Hättest Du für die Nutzung des Wagens bezahlt, dann wäre es ein Mietvertrag gewesen. So aber ist es ein Leihvertag. Der Verleiher hat sich bereit erklärt, dem Leiher die Sache unentgeltlich zu überlassen. Eine Schriftform ist nicht vorgesehen, daher reicht die mündliche Absprache, die Ihr getroffen habt, völlig aus.

  • Wir sind auch gerade auf der Suche nach einer gescheiten/sinnvollen Versicherung für Wauwi. Da steht dann oft schon beim Vergleich "Mietsachen mitversichert" ...ja/nein. Und das ist dann entscheidend. Aber dass zwischen Mietsachen und privat geliehenem noch so unterschieden wird, die eben nicht mitversichert sind, war mir jetzt aber auch nicht sooooo bewußt. :???: Aber klar, jetzt leuchtet es mir schon auch gerade ein. Gut zu wissen, dass man da dann halt lieber noch mal gezielt nachfragt. Eieiei, diese Versicherungen aber auch :roll: Das ist echt gemein!

  • Gibts denn ueberhaupt Versicherungen, die geliehene Dinge mitversichert haben?


    Vor ca. 2 Jahrzehnten haben wir mal den Wohnwagen meiner Eltern geliehen. Nicht etwa die Kinder, nein ich natuerlich, habe ein Fenster kaputt gemacht. Mann, das war so peinlich damals... und meine private Haftpflicht hat auch nicht gezahlt, weil nur geliehen und nicht gemietet.

  • Zitat

    Das heißt, weil es nicht dein Auto war, aber dein Hund, wird das nicht bezahlt?


    Weil das Auto geliehen war wird nicht bezahlt.


    Schäden an einem fremden Auto das nicht geliehen war werden von der Haftpflicht bezahlt.


    Grüße Bernd

  • Zitat

    Gibts denn ueberhaupt Versicherungen, die geliehene Dinge mitversichert haben?


    Vor ca. 2 Jahrzehnten haben wir mal den Wohnwagen meiner Eltern geliehen. Nicht etwa die Kinder, nein ich natuerlich, habe ein Fenster kaputt gemacht. Mann, das war so peinlich damals... und meine private Haftpflicht hat auch nicht gezahlt, weil nur geliehen und nicht gemietet.


    Stimmt ...Dazu fällt mir auch gerade was ein ...wir waren mal mit Freunden im Zoo (ist auch knapp 20 Jahre her) Mein Mann hat sich vom Freund, der dabei war, dessen Fotoapparat "geliehen", weil wir unseren zu Hause vergessen hatten. Wir hätten ihm dann die von uns geknipsten Fotos bezahlt. Und wie der Teufel es doch wollte, hat mein Mann doch tatsächlich, den Fotoapparat fallen lassen und er war kaputt. Die Linse war gesprungen und das Gehäuse gebrochen. Ärgerlich und peinlich :ops: ...aber okay, wir waren ja haftpflichtversichert. Denkste Puppe ...die Antwort der Versicherung: Der Geschädigte hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, da er dem Schadenverursacher diesen Gegenstand freiwillig überlassen und übergeben hat.
    Aus Kulanz haben sie dann 50% bezahlt. Da kam es aber tatsächlich auch auf die Formulierung an. Hätte mein Mann im Bericht/Protokoll geschrieben, dass er sich den Fotoapparat einfach genommen hat, ohne das Wissen des Besitzers, hätten sie den Schaden komplett übernommen :roll:

  • Da fehlen mir ja fast die Worte wenn ich sehe mit welchem Tricks sich die Versicherungen versuchen herauszureden nur um nicht zahlen zu müssen und das selbst bei Kleinbeträgen wie einer Kamera.
    Als Kunde/Versicherungsnehmer kann ich das nicht verstehen, aus betriebswirtschaflicher Sicht der Versicherung allerdings schon, denn "Kleinvieh macht auch Mist". Was so viel heißt wie viele kleine Beträge sind schnell ein großer Betrag. Und die Versicherungen versuchen natürlich auch an allen Ecken und Enden zu sparen.


    Generell finde ich es doof das viele Haftpflichtversicherungen bei den geschilderten Unfällen mit geliehenen Sachen sich weigern zu zahlen. Da fragt man sich doch fast wofür man die Versicherung denn hat, wenn sie im Ernstfall dann doch nicht zahlt. :???:


    Bislang dachte ich eigentlich dass solche Sachen mitversichert sind. Ich kenne nur noch die SAche mit Gefälligkeitsdelikten, d.h. dass wenn ich einem Freund beim Umzug helfe und mir sein teurer Fernseher runterfällt dann würde die Versicherung zahlen, vorrausgesetzt die Police beinhaltet die HAftung bei Gefälligkeitsdelikten.


    Alles im allem sind Versicherungen für den Laien ein sehr undurchsichtiges Thema was zur Folge hat, dass viele auch gar nicht wissen gegen was sie alles versichert sind und dadurch dann evtl. doppelt versichert sind.


    Ich drücke dir die Daumen, dass du doch noch einen Teil des Schadens bekommst ansonsten würde ich mich mal erkundigen was andere Versicherungen für Tarife haben und ob diese Schäden an Mietgegenständen übernimmt oder nicht.


    Mfg Bärchen86

  • Nee eben nicht. Das Auto ist ja net meins, sondern ein fremdes. Trotzdem wollen die nicht zahlen weil sie der Meinung sind es war geliehen. Wenn ich mir etwas im Sprachgebrauch leihe dann geht das so: Hey, kann ich deinen Stift mal kurz haben? Ja klar!
    Da gibts halt nu mal keinen Vertrag.
    Das mit dem Auto lief ähnlich. "Kann ich dein Auto haben?"-"Jup" :headbash:


    Nee, nee an einem Mietauto wärs voll der Streß geworden. Weil Mietsachen schon gleich gar nicht versichert sind. Genausowenig wie geleaste oder gepachtete...


    Sprich eigentlich zahlt dir die Versicherung nie was, weil wenn man es sich unbefugt nimmt, zahlen die auch nicht.


    - zahlen nicht beim eigenen Auto
    - zahlen nicht beim fremden Auto
    - zahlen nicht beim einfach genommenen Auto...


    vielleicht ist ja der Osterhase versichert...

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