Hundehaftpflicht zahlt Schaden an Auto nicht
-
-
Zitat
Nee eben nicht. Das Auto ist ja net meins, sondern ein fremdes. Trotzdem wollen die nicht zahlen weil sie der Meinung sind es war geliehen. Wenn ich mir etwas im Sprachgebrauch leihe dann geht das so: Hey, kann ich deinen Stift mal kurz haben? Ja klar!
Da gibts halt nu mal keinen Vertrag.
Das mit dem Auto lief ähnlich. "Kann ich dein Auto haben?"-"Jup"Nee, nee an einem Mietauto wärs voll der Streß geworden. Weil Mietsachen schon gleich gar nicht versichert sind. Genausowenig wie geleaste oder gepachtete...
Sprich eigentlich zahlt dir die Versicherung nie was, weil wenn man es sich unbefugt nimmt, zahlen die auch nicht.
- zahlen nicht beim eigenen Auto
- zahlen nicht beim fremden Auto
- zahlen nicht beim einfach genommenen Auto...vielleicht ist ja der Osterhase versichert...
Sag mir doch bitte ein Mal was Du Dir genau unter einem Vertrag vorstellst?
Genau das, was Du beschreibst ist nämlich ein Vertrag! Ein Vertrag setzt lediglich zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Angebot und Annahme. Das Angebot bestand in der kostenlosen Nutzung des Wagens, die Annahme bedarf nicht Mal einer Antwort im Sinne eines, "ja, ich möchte Dein Auto kostenlos nutzen", sondern bereits darin, dass Du das Fahrzeug in Gebrauch genommen hast.
Glaub mir, es ist ein Leihvertrag, aber frag den Anwalt Deines Vertrauens.
Im Übrigen will ich die Versicherungen überhaupt nicht in Schutz nehmen, aber was glaubt Ihr warum so eine Hundehalterhaftpflicht in Anbetracht der hohen Summen, die versichert sind, so günstig ist?
Weil eben sehr vieles ausgeschlossen wird.
Aber im Grunde sind das auch Peanuts im Gegensatz zu einem Schaden, den ein Hund beispielsweise dadurch verursachen kann, dass er über die Straße rennt und es auf Grund einer Vollbremsung zu einer Massenkarambolage kommt. Wenn er in einem Porzellangeschäft das Meissen-Porzellan runterreißt oder sonst was kostenintensives "anstellt".
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Hundehaftpflicht zahlt Schaden an Auto nicht* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
naja, ein Vertrag ist normal so ein Blatt Papier mit Unterschriften druf.
Ja, mit dem Anwalt habe ich heute Abend nen Termin. Dann kann ich ja nochmal posten.
Ich wäre mir da nicht so sicher ob die bei ner Massenkarambolage zahlen... vielleicht hat man dann seine Sorgfaltspflicht nicht erfüllt, oder Aufsichtspflicht oder Leinenpflicht oder sonst ne Pflicht. Mir gehts einfach nur da drum, dass wenn ich schon Versicherungsbeiträge zahle, ich im Fall des Falles auch versichert sein will. Sonst könnte ich auch sagen: egal, ich geh ganz bewusst das Risiko ein, habe aber immerhin noch meine Beiträge... Auch wenn die evtl nicht langen sollten für den Schaden. Kommt halt drauf an was passiert.
Und es kann ja net sein, dass man als Ottonormalverbraucher nicht mal mehr in der Lage ist so nen Versicherungsschadenzettel auszufüllen, sondern da nen Anwalt dazu braucht. Der koste ja mehr wie der ganze Schaden.
Wenn ich jetzt den Hund jemanden überlassen hätte dass er aufpassen soll und er hätte da den Gurt angenagt, hätte die Versicherung sicher wieder nicht bezahlt weil vermutlich Hundesitting auch net versichert ist. So weit habe ich die Versicherungsbestimmungen aber noch nicht gelesen...
Aber mal was anderes. Wie genau kommt man dann an ein Auto von jemand anderem? Also so, dass ein Schaden bezahlt wird. Wenn leasen, leihen, mieten, pachten und unrechtmässig aneignen ausgeschlossen sind?
Gar nicht hätte ich jetzt mal gesagt. Weil unter irgendwas fällt dass doch immer. Sprich die zahlen nie, so wie schon von mir vermutet. Das kann ja net sein. Weil wenn das geht, dann mache ich sofort ne Versicherungsgesellschaft auf...
-
Fabula,
da bist du (leider) im Irrtum.
Rein rechtlich - also im juristischen Sinne!!! - hast du einen MÜNDLICHEN Vertrag geschlossen.
Auch das ist - juristisch betrachtet! - ein Vertrag.übelst ist nur, dass auch geliehene Sachen nicht der Haftpflicht unterliegen. Vielen Dank für den Hinweis! Hab ich auch nicht gewusst.
Beim nächsten Mal musste halt erzählen, dass du mit dem Autobesitzer vorne gesessen hast und der Hund währenddessen den Gurt zerkaute :)
-
Hallo,
nein - Verträge werden eben nicht immer schrftl festgehalten - auch Einkaufen bei Rewe ist ohne Geschreibsel mit Unterschrift trotzdem ein Kaufvertrag... der Bon ist bloß die Bestätigung, dass du gezahlt hast...
Mary hat Recht - das ist ein rechtmäßiger Leihvertrag...
-
vll solltest du dich gleich mal informieren, was deine Versicherung abdeckt und gegebenenfalls wechseln . . .
da gibt es schon recht große Unterschiede, was mitversichert ist
bei mir sind Mietsachschäden mitversichert, genauso wie Hundesittiing und Hund ohne Leine laufen lassen - find das schon wichtig, das solche Sachen mit drin sind, da zahl ich lieber 5€ mehr im Jahr
das das mit den geliehenen Sachen so ist wusste ich auch net - echt blöd :/
aber nen mündlichen Vertrag hast du da auf jeden Fall abgeschlossen (so viel ist noch ausm Wirtschafts LK hängen geblieben )
-
-
selbst wenn ich im Auto gesessen hätte, würde ich ja jetzt fast was wetten dass sie dann auch net zahlen würden weil... ja keine Ahnung warum, aber irgendwas macht man sicher falsch wenn das passiert
ich reg mich da etz erst mal einfach net drüber auf und warte das Gespräch heute Abend mit dem Anwalt ab.
würde trotzdem ja gerne wissen wie man dann richtig das mit dem Auto macht, dass es versichert ist. Weil sowas kann ja ganz schnell mal wieder passieren. Oder irgendwas anderes. Zerfetzter Mantel oder "Ming Vase" runter werfen. Da wäre es dann ja net verkehrt zu wissen wie man sich dann richtig verhält.
Wenn ich die Versicherungsbestimmungen lese dann versteh ich da nicht viel von ich bin halt kein gelernter Versicherungsmensch...
-
Dann ruf doch einfach mal bei deiner Versicherung an und lass dir alles erklären...
-
Ich hatte da ja angerufen um den Schaden zu melden. Die nette inkompetente Dame am anderen Ende sagte mir damals: kein Problem, den Schaden übernehmen wir, es ist ja nicht ihr Auto, leider können wir Ihnen aber ihre Transportbox (die er auch zernagt hat) nicht ersetzen.
Leider habe ich das nicht auf Tonband...
Also der Anwalt hat folgendes gesagt: Egal ob ich zu dem Zeitpunkt im Auto saß oder nicht, die zahlen nicht weil es sich um einen geliehenen Gegenstand handelt. Egal von wem ich das leihe. Autovermietung wäre faktisch also noch schlechter gewesen. Im Prinzip ist es nun aber so, dass sie den Schaden abgewehrt haben und ich damit auch nicht Ersatzpflichtig bin. Was natürlich in der Praxis nicht umsetzbar ist. Also zumindest ich mache das nicht dass ich mich etz aus dem Staub mache. Dann muss man es halt aus der eigenen Tasche zahlen.
Er meinte auch, dass selbst wenn ich nur bei jemandem mitgefahren wäre, und es wäre auf der Fahrt passiert, dann würde die Versicherung auch nicht zahlen weil dass eine Gefälligkeit ist. (offensichtlich ähnlich wie bei der Privathaftpflicht und dem oben genannten Umzugshelfer)
-
Zitat
Er meinte auch, dass selbst wenn ich nur bei jemandem mitgefahren wäre, und es wäre auf der Fahrt passiert, dann würde die Versicherung auch nicht zahlen weil dass eine Gefälligkeit ist. (offensichtlich ähnlich wie bei der Privathaftpflicht und dem oben genannten Umzugshelfer)
Das war bei uns aber anders. Ich bin mit Bekannten gefahren und als mein Großpudel mal allein in deren Auto war, hat er den Fahrersitz zerfleddert. Das wurde von meiner Haftpflicht andstandslos bezahlt.
-
Also ich sehe das mit der Gefälligkeit auch nicht so wie dein Anwalt...
Die Haftungsbeschränkung gilt ja in solchen Fällen nur in Hinblick auf die Inanspruchnahme desjenigen, der die Gefälligkeit ausführt (der Umzugshelfer/ der Fahrer, der dich mitnimmt) gegenüber dem Empfänger (der Umziehende / der Mitgenommene). Wenn man aber eine Gefälligkeit annimmt und dabei Sachen des anderen beschädigt, hat man meines Erachtens eine Sorgfaltspflicht verletzt und ist somit zum Schadensersatz verpflichtet..
Den Schaden müsste eine Versicherung übernehmen, es sei denn du greift nicht ein, wenn der Hund in deiner Anwesenheit das Auto zerstört oder du weißt, dass er Autos /Sachen zerlegt, wenn er alleine im Auto ist und tust es trotzdem. Dann ist zwar der Halter, aber nicht die Versicherung zum Schadensersatz verpflichtet (Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit).
Aber in deinem Fall ist ganz klar, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Außerdem sollte man auch die Finger davon lassen, da "tricksen" zu wollen...
Wenn man der Versicherung wissentlich und willentlich eine falsche Geschichte auftischt um ihre Leistung zu erhalten, ist das bereits ein versuchter (Versicherungs)betrug und strafbar! Also lieber bei der Wahrheit bleiben und in den sauren Apfel beißen, so doof das ist... -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!