Hundehaftpflicht zahlt Schaden an Auto nicht
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Hey,
muss dir leider sagen, dass du das Auto im Sinne des BGB geliehen hast.
Leihen: Entgeltlos
Mieten: Mit endgelt.
Leihwargen -> Mietwagen, im Sprachgebrauch halt Leihwagen obwohl ja Mietwagen nach BGB
Leihvertrag: "Darf ich in mal mit deinem Auto fahren?" <- Angebot lt BGB "Jo"<--- Annahme des Angebots
(ein Vertrag kommt immer durch Angebot und Annahme dieses zustande)Auch wenn da kein Entgelt geflossen ist (Ist ja schließlich geliehen, da fließt natürlich kein Entgelt) ist durch das Angebot und die Annahme ein (Leih)Vertrag zustande gekommen.
FAZIG: Die Versicherung muss nicht zahlen. Schlecht für dich, gut für die Versicherung.
Anders sähe es aus wenn du das Auto einfach genommen hättest, ohne das der Eigentümer was davon weiß.EDIT: Und dieses Gefälligkeits-Ding, was in jedem Versicherungsvertrag steht ist hierbei auch noch zu beachten.
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Hi
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Zitat
Nee eben nicht. Das Auto ist ja net meins, sondern ein fremdes. Trotzdem wollen die nicht zahlen weil sie der Meinung sind es war geliehen. Wenn ich mir etwas im Sprachgebrauch leihe dann geht das so: Hey, kann ich deinen Stift mal kurz haben? Ja klar!
Da gibts halt nu mal keinen Vertrag.DOCH - in dem Moment macht ihr einen Vertrag.
Verträge müssen NICHT schriftlich sein. Wie kommt ihr auf diese Idee, dass ein Vertrag zwangsläufig schriftlich sein muss?
Wenn ihr zum Bäcker geht und diesem Geld für Brot gebt, geht ihr einen Kaufvertrag ein - der Bäcker als Verkäufer, Du als Käufer.
Und da unterschreibt ihr auch nichts.
So ist es auch beim Leihen.
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Zitat
naja, ein Vertrag ist normal so ein Blatt Papier mit Unterschriften druf.
Nein - eben nicht. Ein Vertrag ist, wie Marula bereits geschrieben hat - Angebot und Annahme des Angebots.
WIE das im Einzelnen aussieht, ist völlig irrelevant.
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Zitat
Autovermietung wäre faktisch also noch schlechter gewesen.
Autovermietung ist nochmal was anderes. Das ist ein Mietvertrag, kein Leihvertrag. Und da kommt es eben auch wieder darauf an, was die Versicherung in ihrem Kleingedruckten ausschliesst.
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Zitat
So weit habe ich die Versicherungsbestimmungen aber noch nicht gelesen...
und genau da liegt so oft der fehler....
auch wenns noch so schwer fällt, das kleingedruckte zu lesen - man sollte sich dennoch die zeit nehmen - oder es sich vor versicherungsabschluss erklären lassen.
grad bei einer haftpflicht.
und ja, zwischen "mieten" und "leihen" und "gefälligkeit" bestehen kleine, aber sehr wichtige unterschiede.
meine hh-haftpflicht beispielsweise würde auch bei einem "leih"schaden nicht bezahlen, eben weil keine haftPFLICHT besteht - aber sehr wohl bei einem "miet"schaden (egal ob der jeweilige "vertrag" nun mündlich oder schriftlich wäre).
noch schwieriger ists bei den "gefälligkeiten" - da gibts für versicherungen noch mehr "spielraum".
darum: prüfe, was du unterschreibst auch wenns noch so kleingedruckt ist - und überlege vorher, was du unbedingt versichert haben möchtest.
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Es sind aber nicht nur die Versicherungsbedingungen alleine.
Manchmal ändert sich auch die Rechtsprechung:
ich hatte mal nen Haftpflichtschaden, weil mir der Einkaufswagen aus der Hand gerutscht ist und auf dem Parkplatz eine Delle in einem fremden Auto verursacht hat.
Das hat meine Privataftpflicht nicht übernommen mit der Begründung, der "Ladevorgang habe bereits begonnen".
(Gab grade ein aktuelles Urteil dazu, was eine Versicherung durchgekämpft hatte.
Ich musste dann den Schaden über meine Autohaftpflicht übernehmen lassen, was letztendlich ganz schön teuer geworden ist.Mittlerweils sollte jeder Bürger n Jurastudium haben. Mit "gesundem Menschenverstand" kommt man heutzutage leider nicht mehr weiter.
Es ist unglaublich. -
Wenn ich das Auto genommen hätte ohne dass es der Eigentümer gewusst hätte, dann hätte ich es mir "unrechtmässig angeeignet" und damit hätte die Versicherung wieder nicht gezahlt.
Das ist und bleibt ne Endlosschleife.
Und das mit den "Verträgen" ist doch einfach balla. also für nen normal Denkenden der jetzt nicht Jura studiert hat und auch kein Versicherungsmensch ist
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Hallo,
ich hab das mit den Verträgen in der Schule gehabt
LG
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nun, natürlich ist das kleingedruckte deshalb so "kleingedruckt" und verwirrend verschwurbelt, weil man es ja nun nicht unbedingt gleich und sofort verstehen soll, das ist schon logisch.
und natürlich im falle eines wie auch immer gearteten rechtsstreites kommts auch noch ganz drauf an, wie ein gericht das sieht (vor gericht und auf hoher see....)
darum schadet es nie - und das schreib ich gern noch öfter für alle, die vielleicht grad über eine haftpflichtversicherung nachdenken, ne ? - sich vorab wirklich zu überlegen, was denn nun alles versichert sein muss oder sein sollte.
und genau das dann auch explizit zu erfragen und sich auch genau das dann schriftlich bestätigen zu lassen.
z.b. '"fremdhüter" also gassigänger - ob die mitversichert sind, schäden an mietsachen (auch hotels im urlaub!), ungewollter deckungsakt (wenn hund z.b. sowieso kastriert ist, muss das nicht rein) usw. usw. ect.ect.
und ja - wissen tut man es einfach oft erst dann, wenn der "schaden" angerichtet ist. aber das passiert einem nur einmal in der regel - beim nächsten versicherungsvertrag ist man dann schon schlauer.
ist mir ein einzigesmal passiert - seitdem geh ich jedem, der mir ne versicherung andrehen will, ziemlich auf die nerven mit meiner fragerei.
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Zitat
Ich hatte da ja angerufen um den Schaden zu melden. Die nette inkompetente Dame am anderen Ende sagte mir damals: kein Problem, den Schaden übernehmen wir, es ist ja nicht ihr Auto, leider können wir Ihnen aber ihre Transportbox (die er auch zernagt hat) nicht ersetzen.
Ja, der guten Dame wurde vermutlich nicht gesagt, dass es verliehen wurde?
Irritierend, dass das so wenige Leute wissen, aber verliehene Gegenstände sind von der Haftpflicht generell ausgeschlossen (kenne keine, bei der es nicht so ist - siehe § 4 I 6a AHB). Im Prinzip, weil der Verleiher die Sache in dem Bewusstsein verleiht(-leihen sollte), dass sie kaputt gehen kann, so wie sie ihm selbst auch kaputt gehen kann.
Zahlen würde die Versicherung beispielsweise für Schäden am Auto eines Dritten, wenn zb dein Hund in geistiger Umnachtung ein fremdes Auto anfallen und den Reifen kaputt beißen würde (Gedankenspielerei ;)). Wenn du es natürlich stiehlst, zahlt die Versicherung auch nicht, aber das ist ja wohl logisch.
Hier übrigens ein Link: http://www.versicherungsnetz.d…on/Leihe_Haftpflicht.htmlUnd mal ehrlich. Eine solche Abwicklung ist völlig üblich! Geliehenes ist idR nicht mitversichert. Das hat nichts mit aus-der-Sache-rausreden oder Tricksen zu tun. Sowas steht in den Versicherungsbedingungen, genau deswegen bekommt man die VOR Vertragsunterschrift ausgehändigt und kann sich das erklären lassen! Genau dafür gibt es Versicherungsmakler (nicht Vertreter!!). Die haben davon nämlich Ahnung, die ein Ottonormalbürger natürlich nicht hat.
ZitatEr meinte auch, dass selbst wenn ich nur bei jemandem mitgefahren wäre, und es wäre auf der Fahrt passiert, dann würde die Versicherung auch nicht zahlen weil dass eine Gefälligkeit ist. (offensichtlich ähnlich wie bei der Privathaftpflicht und dem oben genannten Umzugshelfer)
Schwierig. Gefälligkeitsschäden sind zumeist, nicht immer, bis zu einer gewissen Höhe mitversichert. Hier kommt es auf (stillschweigenden) Haftungsausschluss und die Fahrlässigkeit an. Ist daher nicht so einfach, wie der Herr Anwalt das darlegt.
Zitatnun, natürlich ist das kleingedruckte deshalb so "kleingedruckt" und verwirrend verschwurbelt, weil man es ja nun nicht unbedingt gleich und sofort verstehen soll, das ist schon logisch.
Böse Unterstellung Juristendeutsch ist auch schwer verständlich für Laien, und nicht, weil es keiner verstehen soll. Sondern weil es eben bestimmte Begrifflichkeiten und Ausdrücke bzw Definitionen gibt, bei Versicherungen ähnlich wie im Rechtsbereich. Nicht umsonst heißt es Versicherungsrecht. -
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