Hundezucht
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Zum Thema: Ist es eigentlich in diesem Forum nicht möglich auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort zu geben? Stattdessen werden Mutmaßungen über eine Hundevermehrung und schlimmeres geäußert. Hätte der TE eine Frage zu Hundevermehrungen gehabt, so hätte er seine Frage sicher anders gestellt.
Es liegt wohl in der Natur des Menschen nicht präzise antworten zu können. Schade eigentlich.
Die Frage war insofern nicht konkret, weil man bei einer Hundevermehrung nach Lust und Laune nicht von "Zucht" sprechen kann! Was Vermehrung ist liegt allerdings häufig im Auge des Betrachters. Meistens geht es auch bei privaten "Zuchten" lediglich um eins, nämlich ums Geldverdienen!
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Hat man 3 gebärfähige Hündinnen, muss man ein Gewerbe anmelden, egal ob man züchtet, einen Gewinn erziehlt oder nicht.
Alle Ausgabebelege sind aufzuheben wie die hoffentlich noch zu machende Zwingerabnahmegebühren, Gesundheitsprüfungen, Futter, Gebühren für Zuchtzulassungen, Gebühren für eventuelle Leistungsprüfungen, Kosten für Welpenausstattung wie Wurfkiste, eine professionelle Waage, ein Welpenauslauf, Kosten für Deckrüden, Kosten für die vielen Fahrten, um diverse Deckrüden ( falls man diesen nicht selbst besitzt) zu besichtigen.
Nach der Geburt natürlich die Kosten für die Aufzucht, alle Arztkosten wie Ultraschall oder Röntgen, Entwurmungen, Impfungen, Das Chippen, der Heimtierausweis, die Kosten für die Eintragung ins Zuchtbuch, die Kosten für die Erstellung der Stammbäume.
Nach diesen vielen Ausgaben sollte eigentlich ein -Minus bei den Einnahmen bei einem Erstzüchter stehen.
Insofern erübrigt sich die Frage von selbst.Sorry, völliger Quatsch...
Man muss zwischen Gewerbe und Gewerbsmäßig unterscheiden, das eine hat mim Veterinäramt zu tun, das andere mim Finanzamt.
Halte ich 3 Hündinnen im zuchtfähigen Alter, kann es sein das sich das Veterinäramt zwecks Sachkundenachweis §11 wegen gewerbsmäßiger Zucht/Haltung meldet. Muss aber nicht und wenn auch bisher keine Würfe stattgefunden haben oder stattfinden werden, hängen sich die Veterinärämter im Normalfall nicht weiter dran...
Züchtet man gewerblich, sprich mit Gewinnerzielung, muss man das dem Finanzamt und dem Veterinäramt (§11) melden - hier muss dann ein Gewerbe angemeldet werden. Gewinnerzielung ist bei einem Wurf/Jahr im Regelfall nicht gegeben, anders sieht es bei 3 und mehr Würfen pro Jahr mit entsprechend großer Anzahl Zuchthündinnen aus.
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Das steht alles in dem Link, immer erst alles lesen, bevor man draufhaut
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Sorry, völliger Quatsch...
Man muss zwischen Gewerbe und Gewerbsmäßig unterscheiden, das eine hat mim Veterinäramt zu tun, das andere mim Finanzamt.
Halte ich 3 Hündinnen im zuchtfähigen Alter, kann es sein das sich das Veterinäramt zwecks Sachkundenachweis §11 wegen gewerbsmäßiger Zucht/Haltung meldet. Muss aber nicht und wenn auch bisher keine Würfe stattgefunden haben oder stattfinden werden, hängen sich die Veterinärämter im Normalfall nicht weiter dran...
Züchtet man gewerblich, sprich mit Gewinnerzielung, muss man das dem Finanzamt und dem Veterinäramt (§11) melden - hier muss dann ein Gewerbe angemeldet werden. Gewinnerzielung ist bei einem Wurf/Jahr im Regelfall nicht gegeben, anders sieht es bei 3 und mehr Würfen pro Jahr mit entsprechend großer Anzahl Zuchthündinnen aus.
Sorry, aber das ist Blödsinn.
Lies dir doch bitte vorher mal die Durchführungsverordnung zum Tierschutzgesetz durch, bevor du hier so etwas behauptest.12.2.1.5 Gewerbsmäßig im Sinne der Nummer 3 handelt, wer die genannten Tätigkeiten
selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.
12.2.1.5.1 Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn
eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:
- Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro JahrUm unter den §11 zu fallen muß man erst einmal eine gewerbsmäßige Zucht betreiben. Die setzt eine selbstständige, planmäßige, fortgesetzte Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung voraus.
Ist all dieses nicht gegeben, liegt auch keine Zucht vor und somit auch keine Voraussetzung für den §11 Tierschutzgesetz.
Ich kann mir so viele Hündinnen halten wie ich will, so lange ich nicht damit züchte.
Hobbyzuchten sind niemals gewinnorientiert ausgelegt. Ich habe 2 zuchtfähige Hündinnen und mache 1 Wurf im Jahr. Damit bin ich in keinster Weise gewinnorientiert und somit auch keine gewerbsmäßige Zucht.
Und man sollte schon mal unterscheiden zwischen Hobbyzucht und Vermehrung. Hobbyzüchter werden hier ja anscheinend gerne an den Pranger gestellt. Wir müssen alle Auflagen unseres Zuchtverbandes erfüllen. Unsere Hunde müssen alle verlangten Untersuchungen haben. Deckakte werden nur genehmigt wenn die Partner passen. Wir müssen mindestens 1 Fortbildung im Jahr besuchen. Wir haben uns jahrelang mit Genetik auseinandergesetzt. Nur weil wir uns Hobbyzüchter nennen, sind wir noch lange keine dummen Vermehrer die keine Ahnung von Zucht haben. Das mal OT.
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Dann sag doch Mal, in welchem Verband Du züchtest und stell doch bitte gleich Mal die Zuchtordnung mit rein. Dank Dir.
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Ich züchte im APH und bin somit Mitglied im VDH und der FCI. Die Zuchtordnung definitiv nicht einstellen, da sie ein Werk von 30 Seiten ist. Man kann sie aber, wen es interessiert, auf unserer Klubseite herunterladen. http://www.pon-op.de. Dort unter Downloads.
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Sorry Dogspot, ich habe Dich mit SkylightLabradors verwechselt.
Interessante Rasse hast Du da -
Danke ja das sind sie. Gsd keine Modehunde. Werden sie auch nie werden.
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