Hund in Pflege wird nicht zurückgegeben

  • hallo


    Bin ganz neu hier und hoffe auf eure Hilfe.


    undzwar geht es darum das ich meinen Hund ( hab ein gültigen Kaufvertrag zur Pflege gegeben habe mit impfausweis fressen usw also alles was er in der Zeit braucht .
    Aber die Frau will ihn nicht mehr rausrücken angeblich hab ich Ihr den Hund geschenkt. Polizei habe ich auch schon eingeschaltet die sagten mir das sie nix weitermachen können, weil Sie nicht entscheiden dürfen. die sagten mir aber ich solle mir ein Schriftstück zur Herrausgabe des Hundes beim Amtsgericht holen und es wird sofort entschieden ob ich den Hund wiederbekomme oder nicht da waren wir auch gleich am Nächtes Tag und da haben wir es so erzählt und die wussten nicht was wir meinen
    Wisst Ihr vielleicht wie das Schriftstück heisst?????


    LG Anja

  • Herzlich Willkommen Anja...


    Ich hab leider kein Wort verstanden.Du schreibst ohne Punkt und Komma :/ Naja fast...Ich verstehe fast nichts....
    Du hast deinen Hund abgegeben an eine Frau und die will ihn jetzt nicht mehr zurück geben?
    Hä?

  • ...der Wisch heisst "Vollstreckungsbescheid" ...ggf. oder vielleicht reicht auch erst ein
    " Mahnbescheid" um die Herausgabe der Sache zu forcieren...


    Doofe Sache :verzweifelt:


    Susanne

  • meinst du eine einstweilige verfügung? :???:


    vollstreckungs - oder mahnbescheid wäre auch eine möglichkeit. (zuerst kommt der mahnbescheid, dann der vollstreckungsbescheid - aber beides wär in deinem falle eher kontraproduktiv - du möchtest ja die herausgabe der sache )


    einstweilige verfügung:


    "Der Antragsteller muss einen Anspruch gegen den Schuldner haben (keinen Anspruch auf Geldzahlung), dessen Sicherung er begehrt"

  • also ich hab ihn der Frau zur Pflege gegeben für 2 wochen. Und jetzt will Sie Ihn mir nicht wiedergeben. Ich hatte auch mit der frau abgemacht das ich meinen Hund jederzeit besuchen kann aber daran hielt sie sich nicht. Sie sagte nur das ich den Hund nicht wiederbekomme.

  • Dann tritt Plan A in Kraft....


    Zitat

    meinst du eine einstweilige verfügung? :???:


    vollstreckungs - oder mahnbescheid wäre auch eine möglichkeit. (zuerst kommt der mahnbescheid, dann der vollstreckungsbescheid - aber beides wär in deinem falle eher kontraproduktiv - du möchtest ja die herausgabe der sache )

    einstweilige verfügung:


    "Der Antragsteller muss einen Anspruch gegen den Schuldner haben (keinen Anspruch auf Geldzahlung), dessen Sicherung er begehrt"


    Welche Unterlagen hast du mitgegeben?



    Susanne

  • Wende dich gleich morgen nochmal schriftlich an sie. Am besten per einschreiben weil das Eindruck macht. weise sie auf eure Abmachung hin und setze ihr einen Termin bis zu dem sie den Hund zu dir bringen kann. Und dass du wenn sie dass nicht tut, du zum anwalt gehst um das Ganze gerichtlich klären zu lassen. Und Am Dienstag machst du dich auf zu einem Anwalt dass der das übernimmt. Oft reicht es die Leute einzuschüchtern denn Anwalt und Gericht macht erst mal Angst. Setz das schreiben möglichst förmlich auf!


    Viel Erfolg!

  • hm - du kannst im prinzip die einstweilige verfügung selber beim amtsgericht beantragen.


    allerdings muss sie begründet werden, schlüssig begründet. hast du jemand, der dich da ein bisschen unterstützen könnte in der formulierung deiner begründung??


    ein schlichtes "die gibt mir meinen hund nicht mehr" ist wohl nicht ausreichend.

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