Hund in Pflege wird nicht zurückgegeben

  • Zitat

    Wende dich gleich morgen nochmal schriftlich an sie. Am besten per einschreiben weil das Eindruck macht. weise sie auf eure Abmachung hin und setze ihr einen Termin bis zu dem sie den Hund zu dir bringen kann. Und dass du wenn sie dass nicht tut, du zum anwalt gehst um das Ganze gerichtlich klären zu lassen. Und Am Dienstag machst du dich auf zu einem Anwalt dass der das übernimmt. Oft reicht es die Leute einzuschüchtern denn Anwalt und Gericht macht erst mal Angst. Setz das schreiben möglichst förmlich auf!


    Viel Erfolg!


    Dankeschön aber mein anwalt hat Ihr schon einen Brief geschrieben und bittet darin um unverzüglicher Herrausgabe des Hundes leider hat sie darauf nich reagiert deshalb frag ich hier ob jemand noch eine bessere Lösung hat

  • Das ja echt heftig, wie kommt die denn auf schenkung? Wünsvhe dir viel glück das du den hund wiederbekommst!!
    Lg

  • Zitat

    Dankeschön aber mein anwalt hat Ihr schon einen Brief geschrieben und bittet darin um unverzüglicher Herrausgabe des Hundes leider hat sie darauf nich reagiert deshalb frag ich hier ob jemand noch eine bessere Lösung hat



    genbau das sollte dir dein Anwalt aber sagen können :???:

  • geht die nicht mit deinem hund raus?fang sie sonst ab und nimm ihr den hund weg, die kann dich doch rechtlich nicht belangen wenn du dir dein "eigentum" wiederholst, ich würde da eigentlich nicht lange fackeln, hätte da zu sehr angst dass sie den hund woanders hinschafft wenn ihr anwaltpapiere ins haus flattern :fear:

  • ja das habe ich mein RA hatte ihr auch schon ein Brief geschrieben wo er höflich um unverzüglicher Herrausgabe des Hundes bittet.
    Wenn ich die einstweilige Verfügung beantrage bekomme ich diese gleich?? oder muss ich da warten denn die Polizei hat gesagt das ich das Schriftstück gleich bekomme und dann die Kollegen anrufen kann damit die mir den Hund da rausholen

  • Zitat

    geht die nicht mit deinem hund raus?fang sie sonst ab und nimm ihr den hund weg, die kann dich doch rechtlich nicht belangen wenn du dir dein "eigentum" wiederholst, ich würde da eigentlich nicht lange fackeln, hätte da zu sehr angst dass sie den hund woanders hinschafft wenn ihr anwaltpapiere ins haus flattern :fear:


    die wohnen in einem anderem ort und Die haben einen Garten wo der Hund öfters ist aber an diesen Garten komme ich leider nicht ran da dieser genau hinterm Haus ist

  • Zitat

    einbruch wird dann da doch eher höher bestraft als unterschlagung


    öhm ich hab dann lieber was am laufen als dass ich meinen hund eventuell garnicht mehr wiedersehe weil er weggeschafft wurde :???:

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