Hund in Pflege wird nicht zurückgegeben
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Du kannst nicht irgendwie nachweisen, dass der Hund dort nur in Pflege war? Nen Zeugen oder bestenfalls nen Pflegevertrag?
Weil DAS
ZitatDein Hund ist doch sicherlich gechipt, oder?
Hast du ihn bei Tasso oder so registrieren lassen?
Steht im Kaufvertrag die Chipnummer von deinem Hund?wird dir vermutlich auch nicht helfen. Auch ein Kaufvertrag und ne bei Tasso eingetragene Chipnummer beweist nicht, dass der Hund nicht vlt. doch verschenkt und die Eintragung nicht geändert wurde - dazu besteht ja keine Verpflichtung.
Echt blöde Situation und ich fürchte fast, dass im Ernstfall Aussage gegen Aussage steht.. Ich halte die Daumen, dass sich noch alles aufklärt.
LG Birgit
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einbruch wird dann da doch eher höher bestraft als unterschlagung
Das is höchstens Hausfriedensbruch.Eigentlich sollte Dir dein Anwalt da wesentlich mehr weiterhelfen können wie ein Forum im Internet.
Was sagt der denn dazu? Der wird das ja net abhaken nur weil sich die Dame net mit ihm oder Dir in Verbindung setzt? -
Zitat
Vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung dient.
Sie ist in den Paragrafen 935 bis 942 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Die Gerichtsmühlen mahlen zeitweise langsam. Nicht selten ist deshalb zu befürchten, dass im Laufe der Zeit, bis der Gläubiger einen rechtskräftigen Titel in der Hand hält und vollstrecken kann, der Schuldner den Anspruch vereitelt, etwa die geschuldete Sache beiseite schafft oder an einen gutgläubigen Dritten veräußert. Um solche Nachteile für den Gläubiger zu verhindern, die später nicht mehr oder nur schwer zu wieder auszugleichen sind, gibt es ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren, zu dem auch die einstweilige Verfügung im Zivilprozess zählt. Dadurch kann innerhalb weniger Tage, manchmal sogar Stunden, ein Titel erwirkt werden.
zitat: http://www.rechtslexikon-online.de/
damit könntest du erstmal bis zu einem regulären zivilverfahren deinen hund dort rausholen.
allerdings sollte das dein anwalt dir schon gesagt haben - wenn er glaubt, dass du im recht bist.
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Dein Hund ist doch sicherlich gechipt, oder?
Hast du ihn bei Tasso oder so registrieren lassen?
Steht im Kaufvertrag die Chipnummer von deinem Hund?leider war er noch nicht gechipt was ich nach meiner op machen wollte aber ist wohl zu spät
es ist ja noch ein sehr junger hund geboren ist er am 02.09 dieses jahr -
grusel, es besteht für den Verkäufer seit 3 Jahren die Pflicht Hunde nur gechipt zu verkaufen...
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grusel, es besteht für den Verkäufer seit 3 Jahren die Pflicht Hunde nur gechipt zu verkaufen...
das wusste ich nicht
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Wenn ich die einstweilige Verfügung beantrage bekomme ich diese gleich?? oder muss ich da warten denn die Polizei hat gesagt das ich das Schriftstück gleich bekomme und dann die Kollegen anrufen kann damit die mir den Hund da rausholenTheoretisch bekommst du die recht schnell, also innerhalb weniger Tage, aber nicht sofort. Ein Richter muss darüber entscheiden... Das sollte dein Rechtsanwalt aber alles wissen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Er weiß auch, was man genau schreiben muss, um deinen Anspruch so geltend zu machen, dass er möglicherweise erfolgsversprechend ist. Das hängt ja leider auch immer von den Beweisen ab..
Und wenn eine einstweilige Verfügung bekommst, vollstreckt die ein Gerichtsvollzieher. Die Polizei hat damit nichts zu tun.. Den Ablauf sollte dein Rechtsanwalt aber auch kennen.Hast du denn irgendwelche Nachweise (SMS, Email, Zeugen o.ä.), wo ihr die Pflege mit Dauer etc. abgesprochen habt? Der gültige Kaufvertrag an sich hindert dich ja nicht, den Hund später zu verschenken...
Drück die Daumen, dass du deinen Hund bald wieder hast!
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Du hast ja nen tollen Rechtsanwalt, der sollte dir des alles schon erklären oder erklären können.
Entweder hast du keinen oder du suchst dir meiner Meinung nach ganz schnell einen anderen/kompetenteren.
(Ruf den an löcher den dafür bekommt er Geld!!!)Was Herr Wachtmeischter sagt is mir mal zu xx,xx% wumpe, weil se oft eifach selber keine Ahnung haben und
na i schreib ned weida....Zudem ne Straftat oder was unrechtmässiges zum dean um selbiges zu bereinign, is glaube ich der dümmste Tip den man geben kann!
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Zudem ne Straftat oder was unrechtmässiges zum dean um selbiges zu bereinign, is glaube ich der dümmste Tip den man geben kann!
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Hallo
wenn du denn hund wirklich nur in Pflege gegeben hast dann ab auf die Polizei ,Anzeige machen wegen Diebstahl oder Unterschlagung .
Warum will sie ihn dir denn nicht wieder geben ?
Also wäre es mein Hund hätte sie keine Minute Ruhe ,bis ich meinen Hund wiede hätte .
Hat du kaufvertrag oder irgenwas was beweisst das es dein Hund ist ?
Oder Zeugen ?
LG Rosi -
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