Hund in Pflege wird nicht zurückgegeben

  • Zitat

    bin ich ier die einzige die sich ihren und auch mit nicht gesetztestauglichen methoden zurück geholt hätte? :fear:


    Glaube ich nicht.


    Nur, bringt ja nix, denn ein guter Rat (und um Ratschläge geht es hier ja) ist es nicht.

  • Hallo,


    vieles ist schon gesagt und ich drücke Dir die Daumen.


    Hier noch mal kurz zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung. Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung des Gerichtes im Eilverfahren. Endgültiger Rechtsschutz wird nicht erreicht. Es muss zusätzlich noch ein Hauptsacheverfahren, also die eigentliche Klage, angestrebt werden.


    Eine der Voraussetzungen der einstweiligen Verfügung ist, dass ein Verfügungsgrund vorliegt. Ein Verfügungsgrund besteht, wenn ohne die Verfügung die Durchsetzung des Anspruchs gefährdet wäre oder die Verfügung zur Erhaltung des Rechtsfriedens notwendig erscheint. Hier muss sauber argumentiert werden, warum ein solcher vorläufiger Rechtsschutz jetzt begehrt wird und warum nicht bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren gewartet werden kann. Ein Grund wäre beispielsweise, wenn der Hund bei der Pflegerin schlecht behandelt wird (das hoffe ich allerdings nicht) oder dass eine schnelle Entscheidung notwendig ist, weil der Hund in der Welpenprägephase ist und längeres Zuwarten bis zum Hauptsacheerfahren einen Hundewechsel zum späteren Zeitpunkt zum Wohl des Hundes erschweren würde (auch schwierig). Aber vielleicht fällt Euch noch was ein.


    Der Vorteil des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ist, dass nur eine sogenannte summarische Prüfung stattfindet, also kein normales Beweisverfahren, und dass zur Glaubhaftmachung Deiner Ansprüche auch eine eidesstattliche Versicherung möglich ist (hier sollte Dein Anwalt Dir helfen beim Aufsetzen einer Eidesstattlichen Versicherung).


    Bei einer eidesstattlichen Versicherung kann der Richter mit und ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Ein guter Richter sollte in Fällen wie diesen m.E. immer eine mündliche Verhandlung abhalten, da dort vielleicht zwischen den Parteien auch ein Vergleich geschlossen werden kann oder der Verfügungsgegner hat ein Einsehen.


    Besprich dies mit Deinem Anwalt. Vorteile des Verfahrens zu einer einstweiligen Verfügung sind, dass es schneller geht, dass kein Beweisverfahren stattfindet. Derzeit hast Du als Pluspunkt auf Deiner Seite, dass Deine Geschichte plausibel erscheint. Du hast den Kaufvertrag und den Hund für eine durch eine Operation abgegrenzte Zeit abgegeben. Warum solltest Du den Hund also plötzlich verschenkt haben oder nicht zumindest verkauft haben? Nachteil ist, dass es meines Wissens im Rahmen einer einstweiligen Verfügung keine Prozesskostenhilfe gibt, falls Du die brauchst, dass eine gewisse Gefahr besteht, dass sie mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen wird oder dass der Richter aus anderen Gründen diese ablehnt. Dann musst Du die Kosten der Gegenseite tragen. Hinzu kommt, dass, wenn man sich nicht anders einigt, noch das Prozesskostenrisiko des Hauptverfahrens hinzu kommt.


    Falls Du es doch zunächst mit einem Brief versuchen willst, muss es nicht per Einschreiben sein. Du kannst ihn auch direkt bei der Pflegerin in den Briefkasten werfen (geht vielleicht schneller und noch heute), solltest dann aber ein oder zwei Zeugen mitnehmen, die bestätigen können, dass Du den Brief eingeworfen hast. Und - auch sowas gibt es - die Zeugen sollten auch bestätigen können, dass in dem Umschlag sich genau das Schreiben befindet. Es soll schon vorgekommen sein, dass Leute sagen, ja ich habe was bekommen per Einschreiben, aber es war nichts drin.


    Wenn es dem Grunde nach dem Hund bei der Pflegerin gut geht, wovon ich ausgehe, versuche Dich etwas zu beruhigen und Weihnachten ein wenig zu genießen. Du wirst Deine Kraft noch brauchen.


    LG Maya

  • Hallo,
    ich hatte den gleichen Fall mit meiner Katze. Eine reinrassige Main Coon. Unsere Nachbarin hat sie mitgenommen als sie umgezogen ist. Er war ein freigänger und hatte Vertrauen zu ihr. Weg war er.
    Ich habe geklagt und verloren.
    Unsere Rechtsprechung sagt dazu folgendes:


    Wenn Du keinen Zeugen hast er Aussagt das der Hund für exakt 2 Wochen bei der Dame verbleiben soll - dann hast du Pech gehabt. Bei wem das Tier sich aufhällt dem gehört es auch.


    Ich dachte damals ich hab mich verhört. ICh hatte alle Unterlagen von dem Tier, Stammbaum ,Impfausweis, Kaufvertrag - völlig egal, interessiert keinen Richter.


    Dir bleibt wirklich in dem Fall nur die möglichkeit den Hund zurückzuklauen. Lauer ihr auf und wenn sie mit dem Hund geht dann nimmst du ihn ihr weg. Am besten nimmst du noch jemanden mit der dir hillft.
    Solange es in Deutschland diese Rechtsprechung gibt , bleibt dir einfach nichts anderes übrig.


    Ich drück dir die Daumen!!!

  • Zitat

    Dir bleibt wirklich in dem Fall nur die möglichkeit den Hund zurückzuklauen. Lauer ihr auf und wenn sie mit dem Hund geht dann nimmst du ihn ihr weg. Am besten nimmst du noch jemanden mit der dir hillft.
    Solange es in Deutschland diese Rechtsprechung gibt , bleibt dir einfach nichts anderes übrig.


    Ich drück dir die Daumen!!!


    schön dass das andre leute auch so handhaben dass in dem falle eigenjustiz geltend gemacht wird!ich geb dir auch nur den tipp dir den hund auf eigene faust zurück zu holen!

  • Hi!
    Also wenn das ganze kein Fake ist, kann ich dir nur sagen: wenn das mein Hund wäre, ich würd ihn mir wiederholen, und wenn ich eine Anzeige wegen hausfriedensbruch dingsda bekäme! Entweder würd ich ihn ihr beim Gassi entreisen! Ah, was heißt entreißen, ich müsst meine Burschen nur rufen, dann hätt ich sie wieder an der Backe!
    Oder lass nen Strohmann/-frau klingeln, oder du selbst mit Perücke oder so, dann nix wie rein in die Bude, Hund holen und ab durch die Mitte! Was soll dir schon passieren? Wenn ich die merkwürdigen Rechtssprechungen meiner Vorredner lese, gehört das arme Tier dem, der's grad hat!
    Also! Nur Mut und viel Glück!
    Blackpoodle

  • also ich hätte mir meinen Hund auch schon wieder geholt. Ob mit legalen oder illegalen Methoden. Wo wohnst Du. Hast Du keine Bekannten die dort mal vorbeischauen könnten. So nach dem Motto ich komme von XYZ und soll mal ihren Zähler überprüfen. Mit dem Hund spielen, sich den unter den Arm klemmen und ab. Was will die Frau dann anzeigen? Dass man einen von ihr zu Unrecht angeeigneten Hund klaut? Ich wünsche Dir, dass Du Deinen Hund schnell wieder bekommst


    LG
    Elke


  • Ach herrjeh :verzweifelt: Das ist ja wohl voll krass, oder ??? Ist aber wahrscheinlich auch das Problem, dass das Tier als "Sache" zählt. Emotionen und Bindungen werden nicht berücksichtigt ...traurig aber wahr.
    Um Gottes Willen, da würde ich mir mein Tier aber auch definitiv auf eigene Faust zurückholen ...sprich, zur Löwenmutter werden ...garantiert und mit allen Mitteln :ugly:


    Aber sagt mal, wie kommt ihr/einige denn darauf, dass dieser Thread ein Fake ist ? Ich finde das gerade etwas daneben :/ Mal ganz im Ernst ...aber vielleicht bin ich ja auch zu blöd, den Fake zu erkennen. :???:
    Ich drücke der TS auf alle Fälle die Daumen, dass sie ihren Welpen so schnell wie möglich zurück bekommt.

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