Hund in Pflege wird nicht zurückgegeben
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nee das war ich aber mein Anwalt und ich wir klagen jetzt auf die herrausgabe mal sehen ob das was bringt aber das kann ja dauern
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Hi
hast du hier Hund in Pflege wird nicht zurückgegeben* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Die Begründung verstehe ich auch nicht... wie hat Dein Anwalt denn den Antrag begründet? Es geht ja nicht darum, dass der Hund nicht gut betreut wird, sondern dass er nicht an den Eigentümer herausgegeben wird.
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Wenn nach §940 abgewiesen wurde, worauf hat dein Anwalt denn geklagt?
Hmm, das ist echt blöd...
Nen Vertrag gab es jetzt nicht, oder war ich bloß wieder zu blöd zum Lesen?
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Zitat
Die Begründung verstehe ich auch nicht... wie hat Dein Anwalt denn den Antrag begründet? Es geht ja nicht darum, dass der Hund nicht gut betreut wird, sondern dass er nicht an den Eigentümer herausgegeben wird.
...aber §§ 935 und 940 ZPO würden "Gefahr in Verzug " bedeuten... liegt aber wohl nicht vor.
Jetzt geht es um die Herausgabe der Sache...Susanne
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Zitat
hallo
ich danke euch erstmal für die zahlreichen tips habe am dienstag eine einstweilige verfügung beantragt die aber abgeschmettert worden ist nach paragraphen 935 und 940 jetzt klagt mein Anwalt auf Herrausgabe.
die betreuungszeit war für 2 wochen ausgemacht aber sie wollte mir den Hund schon am dritten Tag vorbeibrigen weil der hund( welpe) ihre Kinder beisst dann wollten mein Freund und ich den hund nächsten tag abholen aber sie hat ihn uns nicht gegeben Mit Ihren Worten du bekommst den Hund nicht wieder den hast du mir ja geschenkt was aber niicht stimmt.Sorry, ich muss mal meine Gedanken sortieren.
Ihr gebt einen Welpen für 2 Wochen zur Pflege aber dürft ihn zwischendurch besuchen?
Dann will die Frau ihn nach drei Tagen zurück bringen und nächsten Tag fahrt ihr hin und bekommt ihn nicht mehr.
Warum habt ihr ihn überhaupt dort in "Pflege" gegeben? Sollte es eventuell eine "Abgabe" mit Überlegungszeit sein?grübelnde Grüße Sabine
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Sabine, irgendjemand hatte hier einen Link eingestellt, in dem das gleiche Problem diskutiert wurde -bloß weiß ich nicht, ob es sich wirklich um unsere TE handelt.
Wenn ja, dann wurde der Welpe abgegeben, weil sie sich den Fuß gebrochen hatte und nicht ausreichend drum kümmern konnte oder in's KH musste. -
Zitat
die betreuungszeit war für 2 wochen ausgemacht aber sie wollte mir den Hund schon am dritten Tag vorbeibrigen weil der hund( welpe) ihre Kinder beisst dann wollten mein Freund und ich den hund nächsten tag abholen aber sie hat ihn uns nicht gegeben Mit Ihren Worten du bekommst den Hund nicht wieder den hast du mir ja geschenkt was aber niicht stimmt.
Mal so nebenbei, wie bescheuert ist das denn, erst zu sagen, sie bringt Dir den Hund wieder, weil er ihre Kinder beisst und als ihr ihn abholen wolltet, zu sagen, Du hättest ihn ihr geschenkt, passt vorne und hinten nicht zusammen. Nicht, dass sie ihn noch schnell verscheuert, um Geld rauszuschlagen. -
Zitat
Sabine, irgendjemand hatte hier einen Link eingestellt, in dem das gleiche Problem diskutiert wurde -bloß weiß ich nicht, ob es sich wirklich um unsere TE handelt.
Wenn ja, dann wurde der Welpe abgegeben, weil sie sich den Fuß gebrochen hatte und nicht ausreichend drum kümmern konnte oder in's KH musste.war von Eve....
http://www.gutefrage.net/frage…abeanspruch-nach--985-bgb
Susanne
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Ja das war mein tread
ja das verstehen wir ja auch nicht was denn mit den Kindern ist....
Mein Anwalt kennt die Frau und der sagt mir wortwörtlich die Frau ist assozial sie versucht nur andere Leute zu schaden!!! -
dann mal viel Glück das dein Hund noch bei der Frau ist, nicht das sie ihn schon weggegeben hat...
Kann sich da nicht ggf auf die Lauer gelegt werden ob der Hund noch da ist? Der Zwerg muß ja auch mal Gassi geführt werden...ggf mit mehreren Leuten hinfahren, irgendwo abpassen und dann umzingeln das sie um eine Abgabe gar nicht erst rumkommt
Wie lange hast du selber den Hund denn vorher gehabt? Wenn man sich intensiv mit dem Hund beschäftigt, dann baut man ja innerhalb kurzer Zeit schonmal ne Bindung auf... dann müßte er ja auf dich reagieren wenn er dich sieht und du ihn rufst etc...
Wäre ich du, dann hätte die Frau keine ruhige Minute mehr...
Flyer aufhängen oder oder oder muß natürlich den Tatsachen entsprechen was dann draufsteht...
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