Sachkundenachweis in Niedersachsen, wer kennt sich aus?
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Huhu,
kennt sich hier jemand zu diesem Sachkundenachweis in Niedersachsen aus? Ich ziehe nächstes Jahr nach Niedersachsen. Ich habe gelesen, wenn man in den letzten 2 Jahren einen Hund hatte und Hundesteuer gezahlt hat, dann braucht man diesen Nachweis nicht. Ist das richtig? Ich habe schon länger Hunde, aber in Deutschland habe ich nur mal 1 Jahr in Hessen Hundesteuern gezahlt, dann bin ich ins Ausland gezogen.Danke schonmal.
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- Vor einem Moment
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Hi,
zu Niedersachsen kann ich dir nichts sagen, aber wenn du im Ausland deine Hunde auch melden musstest und Hundesteuer gezahlt hast, würde ich versuchen, das als Nachweis über die Hundehaltung anzugeben.
LG Birgit
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Du mußt nur iwie nachweisen können, dass du mindestens seit 2 Jahren Hunde hälst, dann bist du aus dem Schneider.
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Ist zwar schon ein paar Tage her, aber falls Du es genau wissen willst...
http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm
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Hallo!
Irgendwo habe ich gehört, dass dieser Sachkundenachweis in theoretischer und praktischer Form nur von Hundehaltern erbracht werden muss, die sich einen Hund ab dem 1.7.2011 angeschafft haben.
Gefunden habe ich dazu allerdings nichts.
Oder muss ich zwingend nachweisen, dass ich am 1.7.2011 meinen Hund bereits zwei Jahre habe?
Kaufvertrag müsste reichen? Grundsätzlich ist der Nachweis über die Hundesteuer ja sinnvoll und richtig, aber wenn der Hund beispielsweise über einen gewissen Zeitraum über eine andere Person steuerlich gemeldet war (EXmann)? Wie läuft der Nachweis dann?Weiter habe ich gehört, dass Mitglieder, des DVG`s keinen Nachweis erbringen müssen - unabhängig von der Haltedauer des Hundes. Oder ist das nur der Fall, wenn mit dem Hund die Begleithundeprüfung abgelegt wurde?
Danke
Greetz
The_Object -
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