Abwehrsprays
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Hi!
Ich, ich trage ein Pfefferspray mit! Ich habs noch nie benutzt. Gedacht ist es für einen wirklichen Notfall. Für mich ist ein Notfall: falls ich von jemand überfallen werde (meine Hundis sind klein, weiß nicht, wie mutig in solchem Fall). Außerdem sehe ich als Notfall an, wenn mein Hund von einem anderen z.B. im Beutegriff (Nacken, Kehle). Ein Geknurre und Gerangel, wo noch alle Hunde auf ihren Füßen stehen ist für mich definitiv kein Notfall. Aber ich glaub, dass mir in einem genannten Notfall die Hände fürs Spray zu sehr zittern würden!
Vor längerer Zeit ist mal ein einschlägig bekannter Bernhardiner auf uns zugeschossen gekommen, ich hab meinen Kleinen geschnappt, über einen zum Glück vorhandenen Grundstückszaun geworfen und dann hinterher über den Zaun gesprungen! Nach einer geschlagenen halben Stunde kam endlich der Bernhardiner-Besitzer und ich konnte das fremde Grundstück verlassen, in dem Fall hätte mir ein Pfefferspray wahrscheinlich nix genutzt.
Blackpoodle -
- Vor einem Moment
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Ich versteh den Hergang nicht.
Stand denn der Besitzer neben dem großen Hund und hat gesprüht oder woher kam das Gas?
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Zitat
Ich versteh den Hergang nicht.
Stand denn der Besitzer neben dem großen Hund und hat gesprüht oder woher kam das Gas?
Das ist genau das problem. Es fehlen einfach wichtige informationen um den hergang genau zu entschlüsseln. Vlt meldet sich die TE ja nochmal
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Ich versteh den Fall nicht richtig. Der Angeleinte Hund muss doch auf Pfefferspray abbekommen haben.
Aber wo war der andere Halter, wo doch nur von der Halterin gesprochen wurde.Hab ja auch sonen Halter mit 2 kleinhunden in meiner Gegend, da hab ich auch immer Pfefferspray dabei. Weil Die Hunde kommen ja angeschossen und Beißen in die Beine meiner Hunde. Bloß das mein Rüde sich dann in nen kleinen verbeißt. Der Halter noch dazu Aggressiv ist und mit Pfferspray bin ich da auf der sicheren Seite.
Ich kann meinen + fremden kleinen Hund ansprühen und die so trennen, bevor der kleine Todgebissen wird. Genauso wie ich das Spray dann vor den Halter halten kann, der dann aufgebracht ist über seinen verletzten Hund.
Von der rechtslage würde es denke ich so aussehn. Das der Halter der unangeleinten Hunde eine Gebührenstrafe bekommen würde. Meine Versicherung wohl kaum was Zahlen würde, für den verletzten Hund.
Sowie alle beteiligten Hunde zum Wesenstest müssten.
Wo dann wohl alle beteiligten Hunde auflagen bekommen würden.
Denn keiner der beteiligten Hunde ist wirklich verträglich.Aber der Pfefferspray einsatz selbst würde keine Rolle spielen. Ausser ich würde nen Gerät benutzen welches einen Waffenschein erfordert. Was auch noch wichtig ist, wenn man pffferspray mit sich führt und vom Gesetz her vorgeschrieben ist, das man seinem Angreifer vorwarnt, das man eine Waffe bei sich führt und diese auch benutzen wird.
Man muss nicht sagen welche Waffe man bei sich führt nur das man eine dabei hat und diese benutzen wird, wenn vom Angriff nicht abgelassen wird. Das gilt denke ich auch beim Hundeangriff.Generell ist aber eher der jenige der Dumme und schuldige mit den freilaufenden Hunden. Ausser es handelt sich um nen Hundefreilaufgebiet.
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z.B dieses hier http://www.pfefferspray-test.de
ist das in Ordnung? -
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Zitat
Aber der Pfefferspray einsatz selbst würde keine Rolle spielen. Ausser ich würde nen Gerät benutzen welches einen Waffenschein erfordert. Was auch noch wichtig ist, wenn man pffferspray mit sich führt und vom Gesetz her vorgeschrieben ist, das man seinem Angreifer vorwarnt, das man eine Waffe bei sich führt und diese auch benutzen wird.
Man muss nicht sagen welche Waffe man bei sich führt nur das man eine dabei hat und diese benutzen wird, wenn vom Angriff nicht abgelassen wird. Das gilt denke ich auch beim Hundeangriff.Generell ist aber eher der jenige der Dumme und schuldige mit den freilaufenden Hunden. Ausser es handelt sich um nen Hundefreilaufgebiet.
hm
letzeres - würde hier gelten: definitiv keine anleinpflicht -nirgends.
ich seh das ein klein wenig anders: mal angenommen, anleinpflicht bestand für die/den kleinen hund nicht - dann ist es zwar gegen jegliche "hundeetiquette" dass ein unangeleinter hund zu einem angeleinten hund läuft (und sollte auch nicht sein) aber dennoch das ganz normale "alltägliche risiko" im leben eines hundehalters - erstmal. sprich: ich als halter muss damit rechnen, dass im prinzip jederzeit ein anderer hund zu meinem hund hinläuft (steckt die messer wieder in die hose, mädels - ich weiss "das darf nie nie nie" passieren - passiert aber dennoch immer wieder).
so - das "hinrennen" und meintewegen auch noch rumgekasper/rumgerocke/rumgepöbel ist also (so keine leinenpflicht) erstmal noch kein irgendwie gearteter tatbestand, der irgendjemand im falle einer anzeige interessieren würde.
weiter: mal angenommen, es bleibt nicht beim rumpöbeln, sondern es entwickelt sich ne zünftige wirtshausprügelei zwischen den hunden, dann könnte man meinen, es sieht schon anders aus. ist aber auch hier nicht immer ganz so einfach: auch da scheiden sich die "richterlichen" geister oft: es gibt da genauso viele urteile, die den "unangeleinten" halter verknacken - wie es urteile gibt, die schlicht sagen: fiffty-fiffty - muss man mit leben (auch hier bitte die messer stecken lassen: ist eben so, kann ich auch nix für).
nun kommt das pfefferspray ins spiel: da wirds dann knifflig. zur abwehr durchaus erlaubt - wenns "nur" um hunde geht - wobei abwehr immer einen wirklichen angriff voraussetzt. und nicht wirklich klar ist, ob abwehr nun auch gefahrenabwehr für den hund meint oder nur gefahrenabwehr beim "mensch" (jogger wird von hund ins wadl gebissen - der darf dann.... z..b.)
je nachdem wie ein - wenn überhaupt - beteiligter richter das auseinander dröselt - könnte das blöd ausgehen: obs nun einen hund oder beide erwischt hat wird wohl weniger eine rolle spielen (bitte auch hier wieder das messer stecken lassen!!!! ) aber wenns einen menschen erwischt hat, dann wird er genauer nachforschen: denn der mensch hat ja den anderen menschen nicht angegriffen - also musste er auch nicht abgewehrt werden - also wurde das pfefferspray unsachgemäß (u.u. auch unerlaubt) so eingesetzt, dass ein mensch verletzt wurde - nennt sich dann körperverletzung - je nachdem entweder vorsätzliche oder fahrlässige.
wenn ich also pfefferspray als gefahrenabwehr schon unbedingt gegen einen hund einsetzen will (was ich persönlich nicht gut finde) - dann sollte ich tunlichst absolut vermeiden, dass ein mensch zu schaden kommt - jeder gute gegnerische "rechtsverdreher" hängt mir sonst ne (mindestens grob fahrlässige) körperverletzung an.
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Zitat
z.B dieses hier http://www.pfefferspray-test.de
ist das in Ordnung?
In Ordnung wofür? Hier versteht niemand deine Story..
Und was willst du jetzt mit dem Pfefferspray? -
Zitat
Was würde passieren wenn sich die beiden gegenseitig anzeigen? Und wegen was?Darüber würden sich die Rechtsanwälte freuen.
Quark, wenn nichts passiert ist, was willst du denn anzeigen? Das jemand mit Pfefferspray rumläuft und das Zeug auch benutzt? Ich frage mich warum die Leute ihre Hunde nicht anleinen.
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Vielen Dank für die hilfreichen Informationen!
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