Gerichtsurteil auf Rügen, beschämend

  • Hallo. 1.Tag auf Rügen Strandspatziergang mit Frau und Hund "Hori" auf Rügen.
    aus 50 Metern Entfernung kam eine Gruppe Menschen, vorweg ein Mischlingshund auf uns zu.
    ich nahm unseren bolonka 5kg an die Leine der Besitzer des Mischling 15kg reagierte nicht. Der Mischling kam, schnappte sich unseren Bolonka und verbiss sich in seinen Hals. Unter Schock griff ich den Kopf des Mischlings so das er unseren Hund nicht totschüttelt. Ich versuchte das Maul zu öffnen was mir nach endlosen 30 Sekunden auch gelang. Der Mischling schnappte noch einmal zu und erwischte meine Finger. Der Besitzer des Mischling bemühte sich schließlich auch zu uns.
    Mein Hund hatte drei Löcher im Hals . Ich trug multiple Bissverletzungen an beiden Händen davon.
    Der Besitzer Herr V. führte sein Hund erst nach drei Aufforderungen und Androhung mit Ordnungsamt dem Tierarzt vor. Ausschlußbescheinigung Tollwut.
    2 Wochen Verdienstausfall
    aus einer Woche Urlaub wurde eine Woche Chirurgie-Besuch.
    10 Tage Hände geschient und verbunden.
    Die Klage gegen Herrn V. wurde Abgewiesen , die Gerichtskosten Anwaltskosten Arzthonorar Arbeitsausfall Tierarztkosten und Schmerzen trage ich.
    Begründung : Jeder vernünftige Hundehalter würde davon absehen, auf diese Weise in das Geschehen einzugreifen.
    Ich nehem das als Beleidigung auf. Mein Hund gehorcht und wurde angeleint. Ich habe unserem Hund nur das Leben gerettet.
    Mit freundlichen Grüßen
    Hori`s Herrchen

  • du hast richtig gehandelt, auch wenn das jetzt alles unangenehme und natürlich ungerechte Folgen nach sich zieht..
    aber ich würde es mir nie verzeihen, wenn ich meinen Hund nicht gerettet hätte und noch mehr passiert wäre..


    ich hoffe, dass sich rechtlich doch noch alles zum Guten wendet und dem anderen Hundehalter eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann..

  • War das eine Zivilklage die da abgewiesen wurde? Was sagt die Versicherung dazu?


    Anbei finde ich es eine Sauerei von diesem Hundehalter und auch vom Gericht aber das hilft dir ja nun auch nicht weiter.


    LG Anja

  • Danke für eure Meinungen. zu 1 nein der Hund von Herrn V. hat keine Tollwut nur ist es für den Chirurg von großer Wichtigkeit das auch auszuschließen.
    Meine Vericherung zahlt nur die 1. Instanz. es geht mir auch nicht darum Geld zu schäffeln. Allerdings muss man sich denn wirklich überlegen ob man eingreift ? Mein Hund ist mir genauso Wichtig wie es ein Familienmitglied wäre. Und ob mein Hund angegriffen wird oder ein mensch angegriffen wird...nur Tierliebe menschen wissen was ich meine.
    In dem Hund sieht man an wenn er traurig ist oder wenn er glücklich ist man fühlt wenn ihm was fehlt man lebt mit ihm er ist treu ehrlich und hält immer zu dir fühlt auch schmerz und ist intelligent es ist kein Hund es ist mein Hund.
    Nur vor dem Gestz ist er eine Sache. Leider.
    Und ich habe mal gelesen das nirgends mehr gelogen wird als vor Gericht.
    Lieben Gruß H.J.

  • Wieso mußte der Hund denn bzgl. Tollwut vorgeführt werden :???: ich denke das kann man nur an toten Tieren feststellen.

  • vom menschlichen her versteh ich dich gut.


    man sichert seinen eigenen hund, erzieht seinen eigenen hund so, dass man niemanden gefährdet - und dann kommt so ein ignorant daher, sein hund verletzt den eigenen hund und einen selber - ich kann schon verstehen, dass man sich ärgert und dass man vom eigenen standpunkt aus sich durchaus im recht fühlt.


    aber leider - rechtlich gesehen, sieht das oft ganz anders aus.


    das lange wörtchen "gefährdungshaftung" ist immer wieder ausschlaggebend.


    und es bedeutet in den augen mancher richter eben nicht nur, dass man, sobald man einen hund hat, per se eine gefährdung für seine umwelt darstellt - sondern auch, dass man sich als hundehalter bewusst so einer "gefährdung" aussetzt.


    derlei urteile (wie in deinem fall) gibts (leider) zuhauf in deutschen landen - viele richter entscheiden genauso.


    egal ob sich nun zwei freilaufende hunde "kloppen" oder ob einer der hunde angeleint war und der andere nicht - viele gerichte sehen bei einem eingreifen und daraus resultierenden verletzungen des einen hundehalters ein "selber schuld" - so unverständlich es auch sein mag.


    nicht alle richter - das möcht ich noch betonen - aber eben viele.


    bentley, nein, den tollwuttiter kannst du jederzeit testen - und in der regel wird ja sowieso nur geschaut, ob der impfpass die tollwutimpfung enthält - dann gilt i.d.r. der hund als tollwutfrei da geimpft.

  • Hallo,


    jaja der Rechtsstaat Deutschland. Mehr als ein Kopfschütteln fällt mir da auch nicht ein. Ich kann mich nur den Vorschreibern anschließen.
    Was mich interessieren würde, hat der "gegnerische" Hundehalter sein Fehlverhalten wenigstens im Nachhinein eingesehen, und kam so etwas wie eine verspätete Entschuldigung?


    Liebe Grüße und einen guten Rutsch ins Jahr 2012 für Euch
    aus Bremen

  • bentley, nein, den tollwuttiter kannst du jederzeit testen - und in der regel wird ja sowieso nur geschaut, ob der impfpass die tollwutimpfung enthält - dann gilt i.d.r. der hund als tollwutfrei da geimpft
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    danke dir, deshalb wundert es mich, daß der Hund vorgeführt werden mußte :???:

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