Vermieter verbietet Besuch mit Hund
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Oh je das hört sich ja gar nicht so gut an...........
Dann darf ich ja wirklich nur einmal die Woche zu besuch kommen - ohne Ärger zu kassieren.
Das ist ja der Hammer.Wo hast Du denn das jetzt rausgelesen?? Für mich ist der Knackpunkt des Urteils "zeitmäßig einer Hundehaltung entsprechen" und nichts anderes.
Selbst wenn Du da jeden Tag ne Stunde auf ein Käffchen reinschneist - wäre es egal.... -
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Naja, du wirst dich wohl darauf einstellen müssen, dass es kein gutes Verhältnis zu eurer Vermieterin geben wird. Rechtlich kann sie euch nichts, aber ihr müsst euch darüber im Klaren sein und damit umgehen können.
Ich würde ihr einfach sagen, das sie sich mal über die Gerichtsurteile zu diesem Thema schlau machen soll und dass du ansonsten die Angelegenheit an den Mieterschutzbund weitergibst.
Mieterschutzbund wollen Vermieter gar nicht hören, auch wenn du nicht Mitgleid bist, wenn es soweit ist kannst du immernoch eintreten. -
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... Was kann ich denn da am besten sagen, wie kann ich reagieren?
Mir fehlen da immer gleich die Worte. Und ich will auch auf keinen Fall unfreundlich werden und was
unüberlegtes sagen.
Also als Mieter muss man nicht zu Kreuze kriechen.
Dein Freund ( Mieter ) soll ihr ganz nett sagen, dass sie sich bitte mit den gängigen Mietrechten auseinandersetzen soll.
Da ist nicht' s verwerfliches dran und ist sein gutes Recht, sie darauf hinzuweisen. -
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Dann würde ich sie ganz einfach schwätzen lassen :/ denn wie ich schon geschrieben habe, kann sie an Silvester und an einem Geburtstag nicht auf Ruhezeiten pochen.
OT:
Wie kommst Du darauf, dass an "Geburtstagen" keine Ruhezeiten gelten? Stell Dir mal ein Haus mit 150 Wohneinheiten vor - da ist dann alle Nase lang Party und alle anderen sollen dann einen erhöhten Lärmpegel akzeptieren?Das ist ein Ammenmärchen und entbehrt jeglicher Grundlage.
OT offGruss
Gudrun -
Der Hund hat ja nun nicht Stundenlang durchgebellt sondern nur kurz beim Klingeln.
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Ach in der letzten Nacht, als ich wieder zurück zu hause war, habe ich schon sämtliche Urteile gelesen.
Irgendwie ist Jedes anders und jeder anderer Meinung.
Irgendwie wird "Zeitweise" oder "Vorrübergehend" überall anders definiert.Da ich mir ziemlich sicher bin, dass es hier auf keinen Fall ein Einlenken dieser Dame geben wird....
wird das Verhältnis, egal was wir anstellen, nie mehr besonders freundlich werden. Die hat wirklich einen
richtigen Hass auf Hunde.
Ihre armen Enkelkinder und die armen Mitbewohner und und und..............Hm ich denke die Sache mit dem Mietrschutzbund und dem Mieterschuztgesetz wird Sie sich dann
anhören müssen.
Oh je ich hab jetzt schon Schiss vor der nächsten Begegnung. Ich mag sowas gar nicht. -
Du bist 38, mach dich doch nicht so klein! Kopf hoch Brust raus, freundlich sagen, dass sie dir die Besuche nicht verbieten kann und Ende.
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ich glaube der Dame geht es auch gar nicht ums Bellen.........
(Natürlich hat er nur kurz gebellt - und das auch nur bei zwei Besuchern.)"Ich will in meinem Haus keine Hunde haben."
Ich glaube sie hasst einfach Hunde......
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Ja hast ja Recht ;-)
Danke.............. -
Und wenn sie Kinder hassen würde, würdest du deinen Säugling zu hause lassen? Na eher nicht
So lange dein Wuff nicht Stundenlang die Sirene anwirft oder die Vermieterin durch die Tür fressen will, kann sie dich mal
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