Vermieter verbietet Besuch mit Hund

  • Der Vermieter meines Freundes hat damals Bandit als Besuchshund akzeptiert, aber er dürfte laut V. niemals über
    Nacht bleiben.
    Was für ein gequirrlter Mist :headbash:


    Wir sind dann ja auch schnell ausgezogen :gut:

  • Wenn du nicht Tagelang ohne Pause dort bist kann sie gar nichts machen! klar ist es unangenehm aber willst du dir vorschreiben lassen wie ihr zu leben habt? Sicher nicht! Also seh es als Prüfung für dich und deinen Hund einzustehen! Leg dir ne Portion Selbstvertrauen zu und sag ihr ganz klar, dass du deinen Freund weiterhin besuchen wirst! und dann TU DAS AUCH! Wenn ihr in der Wohnung seid kanns euch doch egal sein was sie da drüben denkt :D SIE macht sich das Leben schwer wenn sie so verbittert ist! Aber lass doch dir das Leben nicht schwer machen nur weil irgendwer nicht klar kommt

  • Zitat


    Und zu dem bellen; An Silvester und auch an Geburtstagen gelten bzgl. des Lärms keine der normalen Ruhezeiten.


    *klugscheißermodus-ein* Für Geburtstage gelten die gleichen Ruhezeiten, wie für jeden x-beliebigen anderen Tag. Ab 22Uhr ist Schicht im Schacht. Und wenn sich jmd. belästigt fühlt, ist dies eine Ruhestörung. *klugscheißermodus-aus*



    Das Gerichtsurteil, dass der Hund nicht mal zu Besuch kommen darf, finde ich komisch. Soweit ich weiß, darf man nämlich bis zu 3 Wochen einen Hund in Pflege nehmen, auch wenn in der Wohnung keine Hundehaltung erlaubt ist. Ich finde aber grad nicht das passende Urteil.

  • Zitat

    ... Soweit ich weiß, darf man nämlich bis zu 3 Wochen einen Hund in Pflege nehmen, auch wenn in der Wohnung keine Hundehaltung erlaubt ist. Ich finde aber grad nicht das passende Urteil.


    Das kam sogar vor ein paar Wochen im TV ... *grübel* die Sendung hiess damals *Mieterzoff*, jetzt heisst die Sendung *Verklag mich doch*.
    Jedenfalls wurde da das oben geschriebene vom Anwalt erläutert, allerdings erinnere ich mich an 6 Wochen :???: Aufenthalt, auch wenn Tierhaltung nicht gestattet ist.

  • Wenn sie dich beim nächsten Besuch anredet bezüglich des Hundes, würde ich mir ein nettes Lächeln aufsetzen und ihr antworten:


    "Hundehaltung ist zwar verboten, aber der Mieterschutzbund war so freundlich, mir darüber genauer Auskunft zu geben. Und Besuch ist eindeutig nicht verboten - auch nicht mit Hund. Ich will und werde meinen Hund nicht zuhause lassen. Aber falls sie mögen, können Sie ihn gerne mal genauer kennenlernen, Gismo ist nälmich ein ganz lieber und auch ein echt ruhiger!"


    Kopf Hoch, Brust Raus, Schultern nach hinten.
    Stark sein :)

  • Und wenn du nur kurz etwas entgegnen willst, sagst du ganz freundlich (also nicht provozierend): "Ja, vielen Dank für Ihren Rat, ich hab mir das gut überlegt und mich entschlossen, ihn doch nicht alleine zu lassen." Wenn sie dann meint, das sei kein Rat, sondern ein Befehl, dann guckst du einfach überrascht und sagst, sowas können Sie mir doch gar nicht befehlen.


    :gut:

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