20/40er Hund, NRW, Haltung Großhund vor dem 1.1.2003

  • Hallo, sind nicht selber betroffen, darum habe ich da jetzt auch keine Ahnung und frage hier schnell nach für die Nachbarschaft:
    Sie halten seit 3 bis 4 Jahren einen Mix der in die 20/40er Gruppe fällt (Schäferhundmix), Hund ist versichert/gechipt, Steuer wird von Anfang an brav gezahlt, jetzt kommt der Bescheid vom Amt hinsichtlich des Sachkundenachweises, Nachbarn wollen den Punkt ankreuzen mit der "Versicherung", dass bereits vor dem 1.1.2003 mehr als drei Jahre große Hunde gehalten wurden (im Sinne von § 11 Absatz 1 LHundG NRW > keine Ahnung bislang, was dieses genau aussagt..), was auch den Tatsachen entspricht (trifft auf die Frau zu).


    Womit müssen sie dann als Antwort vom Amt rechnen bzw. welche Fragen werden sich dann noch auftun oder ist die Sache damit vom Tisch?

  • Hi,


    bei mir war das "damals" so, dass ich die Steuerbescheinigung vom alten Hund vorgelegt habe, quasi als Nachweis.


    LG Kerstin

  • naja, die Hunde vorher müssen ja auch angemeldet gewesen sein
    also wird es ja nachprüfbar sein, oder haben sie woanders gelebt?


    wenn ja, wird eventuell nach einem Nachweis gefragt, aber wie die Ordnungsämter es genau handhaben, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden



    EDIT: sollte es nicht so sein, sollen se eben 35€ zahlen und auf dem Wisch ein paar Kreuze machen
    kann man sich vorher online runter laden und die Bögen durchgehen
    echt keine große Sache ;)

  • Sehe ich genau so, allerdings kann ich auch verstehen, dass die Leute etwas genervt sind...


    Jedenfalls hielt die Frau damals einen Jagdhund ihres Vaters (eben Jäger...), der diesen Hund für die Jagd als untauglich befand (er hatte noch 2 andere "brauchbare" Jagdhunde), der Hund war auf den Vater gemeldet, der eben auch die Steuer zahlte, insofern weiß ich nicht, wie da der Nachweis erbracht werden soll (soll der Vater/Steuerzahler dann ein Briefchen verfassen, dass sein Hund nicht bei ihm gelebt hat?), zählt so ein Fall überhaupt (ich denke schon, aber wie gesagt ist das mit dem Nachweis ja so eine Sache...), desweiteren müsste ich nochmal fragen, ob der Vater überhaupt noch lebt...

  • Zitat

    zählt so ein Fall überhaupt (ich denke schon, aber wie gesagt ist das mit dem Nachweis ja so eine Sache...)


    da könnte sie schon eher Pech haben ;-)


    Halter = derjenige, der den Hund hält, über den die Versicherung laufen sollte und über den dann auch die Steuer laufen muss


    die Stadt sollte kein Theater machen, da der Hund ja angemeldet war, aber kann gut sein, dass sie auf sturr schalten und es nicht als eigens gehaltenen Hund anerkennen

  • Zitat


    da könnte sie schon eher Pech haben ;-)


    Hätte ich auch gedacht, aber auf dem Papierchen des Amtes werden in allen anderen Fällen Nachweise verlangt (also direkt der Sachkundenachweis, oder Nachweis der Berufserlaubnis als TA/ des Jagdscheins/ Polizeihundeführer, etc.), nur im Fall des Haltens eines Großhundes vor dem 1.1.2003 wird die Formulierung "hiermit versichere ich" verwendet (mit alleinigem Anspruch auf die Wahrheit und ohne Nachweisforderung), also gehe ich stark davon aus, dass das Amt in diesem Fall rechtlich gar keinen Nachweis fordern darf/kann.
    Das ist ja üblich so in rechtlichen Formulierungen...


    Weiß denn jemand was genaueres?

  • Ich glaube, sie wird nicht drum rum kommen, direkt nachzufragen.


    LG Kerstin

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