Dobermann=Listenhund Versicherung zahlt nicht!

  • Zitat

    selbst wenn die versicherung nicht zahlt, dann muss sie halt zahlen :gut:


    so ist es!
    wenn sie sich weigert, würde ich sie beim ordnungsamt melden, dann wollte sie es so lernen. ;)
    ich würde mich sicher von niemandem unfreundlich behandeln lassen, weil ich einen hund einer bestimmten rasse habe.
    auch wäre mir total egal, wie sie das mit ihrer versicherung klärt. sie ist der ansprechpartner für dich, nicht ihre versicherung. ich würde ihr zur wahl stellen, ob sie zahlt, oder gegebenenfalls mit ihrem hund zum wesenstest möchte. :hust:


    gruß marion,
    die hofft, dass dem kerlchen nicht zu viel passiert ist.

  • Ist in Bottrop leinen Pflicht ? Weil du schreibst auf einem Geduldeten frei lauf gelände.


    Wenn ja kann es gut sein das du auf deinem Schaden sitzen bleibst bzw nur ein teil bekommst, Begründung der dürfte nicht Freilaufen.



    Ich kann aus dem Beitrag oben leider nicht erkenen wie der vorfall war darum sollten man mit dem Rat OA anzurufen usw vorsichtig sein so was kann nach hinten los gehen.

  • Zitat

    selbst wenn die versicherung nicht zahlt, dann muss sie halt zahlen :gut:


    Nein :) wenn die Dame eine Versicherung hat und diese aber entscheidet, dass sie nicht in der Haftung ist und deshalb nicht zahlt, muss die Dame auch nicht zahlen (weil keine Haftung). Wenn sie keine Versicherung hat, müsste eine Klage entscheiden, ob sie haftet und je nach dem, muss sie privat zahlen oder auch nicht.


    Davon abgesehen ist die Erklärung der Versicherung natürlich falsch, wenn der Dobermann kein Listenhund in NRW ist. Wenn dann müsste sie sich auf eine allgemeine Leinenpflicht berufen (sofern es diese denn gibt) und dann müsste sie nach meinem Rechtsverständnis zumindest zur Hälfte haften, wenn man davon ausgeht, dass auf der Freilauffläche beide Hunde frei waren, weil eine allgemeine Leinenpflicht natürlich für alle gilt.

  • Ja, nur da Isa den Sachkundenachweis hat, in NRW der Dobi nicht auf der Liste steht hat die Dame den Ärger und nicht Isa.


    Die hat nämlich alles in schönster Ordnung, was für die Haltung eines Dobis in ihrem Ort vonnöten ist.


    Und somit darf der Dobi auch auf solchen Flächen freilaufen. Und zwar ohne Wenn und Aber.

  • Supi Ihr Lieben,


    genau so hab ich es mir gedacht.
    Meine Vermutung war auch sofort, dass sie evtl keine Versicherung hat.
    Ihr ist dann der Name der VHV rausgerutscht, aber ihre Versicherungsnummer wollte sie mir nicht geben.
    Im ersten Telefonat berichtete sie noch wie günstig ihre Versicherung ist - da ich die VHV kenne und weiß, dass diese gar nicht so günstig ist habe ich Zweifel ob diese Angabe stimmt.


    Ich habe Ihr bis morgen Zeit gegeben mir die Versicherungsnummer rauszusuchen.
    Sollte sie dies nicht tun bin ich gewillt auch härter gegen sie vorzugehen - sei es Ordnungsamt, Polizei oder was auch immer, denn ihr Hund beisst häufiger.


    Der Schaden war zum Glück im Rahmen. Ich hab 200 Euro gelatzt. Trotzdem wäre es schön, wenn ich die wiedersehen würde.


    Kann ich sie im Falle des Falles einfach beim Ordnungsamt melden?

  • Nein, wenn leinen Pflicht Herscht und es kommt zum Unfall bleibt nicht einer allein auf dem Schaden sitzen.


    Kurzer Auszug aus der Verodnung der Stadt Bottrop
    (3) Für die Anleinpflicht von Hunden gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes, des Bundesjagdgesetzes, des Landschaftsgesetzes und des Landeshundegesetzes. Darüber hinaus sind Hunde auch in nicht umfriedeten, der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen.


    Bevor alle weiter machen sollte erst mal geklärt werden ob auf em Speziellen "Feld" nun Leinen Pflicht ist oder nicht


    Wenn die Versicherung entscheidet das es kein Versicherungsfall ist muss die Dame nicht zahlen und TS muss es einklagen.

  • Das Ordnungsamt der Stadt hat Gebiete in Bottrop aufgelistet mit der Aussage, dort sei das Freilaufen der Hunde geduldet.
    Diese Duldung bedeutet laut Ordnungsamt, dass hier keine Kontrollen stattfinden.


    Das Feld gehört dazu! Genauso die Wege des Kölnischen Waldes, die Halden usw...

  • Dieses ist aber eine Duldung und keine Offizielle Freigabe.


    Nur weil das OA da nicht Kontrolliert heist es nicht das es erlaubt ist.


    Ich selber hab auch einen Dobermann und man ist irgendwie immer der depp mit den Hunden darum ist noch viel mehr vorsicht Geboten und man über nimmt am besten das Denken für ander mit.

  • Zitat

    Dieses ist aber eine Duldung und keine Offizielle Freigabe.


    Nur weil das OA da nicht Kontrolliert heist es nicht das es erlaubt ist.


    Ich selber hab auch einen Dobermann und man ist irgendwie immer der depp mit den Hunden darum ist noch viel mehr vorsicht Geboten und man über nimmt am besten das Denken für ander mit.



    Ja, und? Deshalb die Dame nicht zur Verantwortung ziehen und zuschauen, dass deren Hund den nächsten Hund verletzt?


    Sorry, aber auch ein Halter eines Dobermannes hat das Recht hier aktiv sich zu wehren und sich das Geld für die Tierarztbehandlung von dieser Dame erstatten zu lassen.

  • Klar hat der ander hund nicht das recht.


    Es kann aber passieren das sie auf den kosten sitzen Bleibt beide hunden durften nicht freilaufen, weigert sich die Versichrung zu Zahlen nur mit der Begründung Dobi = soka dann ist es Falsch weigert sie sich weil Sie sagt ist kein Haftplficht fall da mit Verschulden der anderen Person besteht oder ein anderer grund besteht warum auch immer sie nicht zahlen will wissen wir nicht.
    Wir kenen nur die aussage Dobi=soka.


    Klar kann es auch sein das Sie keine Versicherung hat und dann wird es länger dauern.


    Man kann auch nicht erkenen wie der Vorfall passiert ist aus reinem Itresse wäre das intressant für mich.

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