Dobermann=Listenhund Versicherung zahlt nicht!

  • Natürlich ist es keine offizielle Freigabe! Und ja mit einem solchen Hund ist man häufiger der Depp!


    Trotzdem denke ich... Unsere Hunde liefen beide frei. Die Dame wollte ihren zwar festhalten schaffte dies aber nicht.
    Auch wenn ich eine Teilschuld haben sollte, trüge sie den anderen Teil der Schuld.
    So müsste sie wenigstens für die Hälfte der Tierarztkosten aufkommen.


    Ihr habt hier bestätigt, dass der Dobi kein Listenhund ist. Somit war die Aussage der Dame (die Aussage die angeblich von der Versicherung gemacht wurde) falsch.
    Sollte ich daher nicht die Möglichkeit bekommen mich bei der Versicherung selber zu informieren weil sie mir ihre Versicherungsnummer vorenthält, werde ich sie davon in Kenntnis setzen, dass ich das Ordnungsamt über den Vorfall informiere und auch darüber, dass ihr Hund schon häufiger gebissen hat (sie nennt es zwicken), und dass ich einen Anwalt einschalten werde.


    Das Ordnungsamt kann mir gegenüber höchstens den Finger heben und Du Du Du sagen, weil mein Hund dort ohne Leine lief wo es GEDULDET wird!
    Die gute Frau soll jedenfalls nicht die Möglichkeit bekommen beim nächsten Mal wieder eine solche Aktion durchzuführen, denn dann wird es ja auch wieder einen verletzten Hund geben!
    Das sehe ich genau wie Du Abessinierin!


    Ich danke Euch jedenfalls für Eure Hilfe :smile:
    Ihr habt meinen Kopf wieder etwas klarer gemacht!

  • Und für LordCbr (weil ich es jetzt erst gelesen habe)...


    Wir gingen das Feld entlang. Ich sah, dass da einige Hunde spielten unter anderem Medo (der Hund der gebissen hat). Da ich um sein Wesen weiß hab ich Sam zu mir gerufen und ihn da behalten (ja ohne Leine).
    Wir sind dann weiter gegangen als ich sah, dass Medo von seinem Frauchen festgehalten wurde.
    Ca 5m bevor wir die Hunde erreicht hatten, riss Medo sich los, rannte auf Sam zu, ich wollte blocken, er wuselte an mir vorbei und biss Sam in die Schnauze. Ich bekam ihn erst zu fassen als er schon in meinem Hund hing.

  • Zitat

    wenn die Dame eine Versicherung hat und diese aber entscheidet, dass sie nicht in der Haftung ist und deshalb nicht zahlt, muss die Dame auch nicht zahlen (weil keine Haftung).


    Ähhhmmm, ich wusste noch gar nicht, dass private Haftpflichtversicherungen Schuldfragen im allgemeinen klären können und dürfen :???: Klar können sie die Zahlung/Schadenerstattung verweigern, wenn sie es lt. Vertrag nicht müssen, weil bestimmte Klauseln, wie z.B. Leinenzwang, nicht eingehalten wurden oder die Umstände, durch die es zum Schaden kam, gegen den Vertrag "verstoßen" haben oder nicht eindeutig sind. Das ist aber das Problem des Versicherungsnehmers, in dem Fall auch die "Schadenverursacherin" und allein ein offensichtlich "schlecht" abgedeckter Versicherungsvertrag entbindet sie doch nicht vom Schadenersatz. Ihr Hund hat gebissen und die Rasse des anderen Hundes spielt da keine Rolle. Somit hat sie zumindest 50% der Kosten zu tragen, da beide Hunde unangeleint waren. Es kann ja nicht sein, dass ein "Geschädigter" nicht entschädigt wird, weil es der Vertrag zwischen Schadenverursacher und seiner Versicherung nicht beinhaltet. Reicht der Versicherungsschutz nicht aus, haftet der Schadenverursacher halt selbst. Es ist eben eine private Versicherung, die erstattet dem Versicherungsnehmer entstandene Kosten, sofern und soweit im Versicherungsumfang enthalten. Der Geschädigte hat erst einmal gar nix damit zu tun, außer, dass er evtl. ein Schadenprotokoll ausfüllen muss. Der Rest ist Sache zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. So kenne ich es zumindest. Klar muss man es notfalls einfordern, weil jene sich erst ein mal querstellen und auf die Aussage der Versicherung bestehen. Das ist aber nicht rechtens und irrelevant in Bezug auf den Schadenersatzanspruch des Geschädigten. Viele Versicherungen machen da aber gerne mal einen auf "oberschlau" , weil sie 1. nicht zahlen wollen und 2. auch den Kunden (Schadenverursacher) deswegen nicht verlieren wollen. Sprich, sie sagen erst einmal "wir" müssen nicht zahlen ...weil....blablablabla :sleep:

  • Zitat

    Und für LordCbr (weil ich es jetzt erst gelesen habe)...


    Wir gingen das Feld entlang. Ich sah, dass da einige Hunde spielten unter anderem Medo (der Hund der gebissen hat). Da ich um sein Wesen weiß hab ich Sam zu mir gerufen und ihn da behalten (ja ohne Leine).
    Wir sind dann weiter gegangen als ich sah, dass Medo von seinem Frauchen festgehalten wurde.
    Ca 5m bevor wir die Hunde erreicht hatten, riss Medo sich los, rannte auf Sam zu, ich wollte blocken, er wuselte an mir vorbei und biss Sam in die Schnauze. Ich bekam ihn erst zu fassen als er schon in meinem Hund hing.


    Hattest Du keinen Thread über diesen Vorfall eröffnet ?

  • Zitat

    ich wusste noch gar nicht, dass private Haftpflichtversicherungen Schuldfragen im allgemeinen klären können und dürfen :???: Klar können sie die Zahlung/Schadenerstattung verweigern, wenn sie es lt. Vertrag nicht müssen, weil bestimmte Klauseln, wie z.B. Leinenzwang, nicht eingehalten wurden oder die Umstände, durch die es zum Schaden kam, gegen den Vertrag "verstoßen" haben oder nicht eindeutig sind. Das ist aber das Problem des Versicherungsnehmers, in dem Fall auch die "Schadenverursacherin" und allein ein offensichtlich "schlecht" abgedeckter Versicherungsvertrag entbindet sie doch nicht vom Schadenersatz.


    Ich dachte, das machen die üblicherweise? Versicherungsfälle werden in der Regel doch von den (beiden) Versicherungen geklärt und nur im Ausnahmefall vor Gericht? :???:
    Und wozu hat man ne Haftpflicht, wenn sie nicht zahlt, wenn man in der Haftung ist?! Sorry, ich vergesse manchmal, dass es Leute gibt, die Geld für völlig sinnfreie Versicherungen ausgeben ;)

  • Zitat

    Ähhhmmm, ich wusste noch gar nicht, dass private Haftpflichtversicherungen Schuldfragen im allgemeinen klären können und dürfen :???: Klar können sie die Zahlung/Schadenerstattung verweigern, wenn sie es lt. Vertrag nicht müssen, weil bestimmte Klauseln, wie z.B. Leinenzwang, nicht eingehalten wurden oder die Umstände, durch die es zum Schaden kam, gegen den Vertrag "verstoßen" haben oder nicht eindeutig sind.
    Das ist aber das Problem des Versicherungsnehmers, in dem Fall auch die "Schadenverursacherin" und allein ein offensichtlich "schlecht" abgedeckter Versicherungsvertrag entbindet sie doch nicht vom Schadenersatz. Ihr Hund hat gebissen und die Rasse des anderen Hundes spielt da keine Rolle.


    so ist es, egal, was "andere" dazu sagen. ;)


    ich konnte mir z.b. aussuchen, ob ich meinen hund beim freilauf versichert haben möchte, oder auch bei einer fremdbetreuung, oder auf dem hundeplatz. hätte ich das ausgeschlossen, wäre ich im schadensfall nicht durch die versicherung absichert. haften müßte ich trotzdem, das wäre dann mein privatvergnügen. :D


    gruß marion

  • Also wenn beide Hunde unangeleint waren und sich die Besitzer auch noch uneinig, ist es wohl sehr schwierig.


    Aber egal wie, wenn die Meldung an die Versicherung erfolgt, schickt diese ein Formular an den Versicherungsnehmer, das dieser dann ausfüllen muß.
    Hintendran kommen dann die Rechnungen (erstmal in Kopie, manche verlangen später die Originale).


    Die Fachleute der Versicherung fragen dann, wenn etwas unklar ist nach und entscheiden, ob gezahlt wird. Wenn nicht, gibt es da eine Begründung entsprechend der Bedingungen des Vertrages.
    Das würde ich von der anderen Besitzerin anfordern. Dagegen kann man dann ggf. auch klagen. Kann ja sein, dass der Sachverhalt falsch under mißverständlich dargestellt worden ist.


    Wenn sie keine Versicherung hat, sprich mal mit Deiner eigenen Versicherung. Es gibt Policen mit Haftungsausfall (bin nicht sicher, ob das der richtige Begriff ist). Die sind für genau solche Fälle.


    Ich würde mich mit der einfachen Aussage nicht abspeisen lassen.


    Mit Listenhund oder nicht, hat das meines Erachtens wenig zu tuen.
    Die Versicherungen ziehen z.B. auch das Größenverhältnis der beiden Hunde heran.
    Die haben da jeweils Sachverständige zu sitzen, die das klären können.


    Selbst wenn es im Ergebnis bei einer Ablehnung der Kostenübernahme bleibt, weißt Du besser Bescheid.


    Meine Versicherung ist da sehr hilfsbereit, auch wenn ich nicht schuld bin. Das erwarte ich aber auch. Da bezahle ich ggf. lieber etwas mehr, bin aber gut betreut und eben auch versichert.

  • Wenn sich die Hunde im Freilauf beissen muss der Halter des beissenden Hundes 50% der Kosten tragen.


    Zitat

    Da ich um sein Wesen weiß hab ich Sam zu mir gerufen und ihn da behalten (ja ohne Leine).


    Wenn der Hund an der Leine war oder wenn Du am Halsband gehalten hast dann muss der andere 100% der Kosten tragen.


    Die Rasse des gebissenen Hundes ist egal. Bei Fahrlässigkeit zahlen Versicherungen auch (Laufen lassen bei Leinenzwang). Die Zahlung wird nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zu Recht verweigert.


    Das was die Frau sagt sind, wie Du schon erkannt hast, nur Ausreden. Also Anwalt oder Ordnungsamt einschalten.


    Grüße Bernd

  • Zitat

    ich konnte mir z.b. aussuchen, ob ich meinen hund beim freilauf versichert haben möchte, oder auch bei einer fremdbetreuung, oder auf dem hundeplatz. hätte ich das ausgeschlossen, wäre ich im schadensfall nicht durch die versicherung absichert. haften müßte ich trotzdem, das wäre dann mein privatvergnügen. :D


    gruß marion


    Genau. Dank der Gefährdungshaftung des BGBs ist der Hundehalter per se erst mal verpflichtet, für jeglichen Schaden, den der eigene Hund verursacht hat, zu haften (abzüglich eventueller Mitschuld/eigenverantwortlicher Selbstgefährdung, etc. des Geschädigten). Habe ich eine Versicherung, durch welche der konkrete Schadensfall abgedeckt ist, übernimmt die Schadensregulierung die HP-Versicherung. Liegt jetzt aber z.B. der Fall vor, dass ich eine Versicherung(-sart) gewählt habe, in der der Freilauf NICHT mitversichert ist und mein Hund stellt während des Freilaufes irgendetwas an, dann hafte ich persönlich.


    Anders ist es natürlich, wenn gerichtlich festgestellt wurde, dass die HP in einem mitversicherten Fall nicht zahlen muss, dann brauche ich als Versicherungsnehmer auch nicht zahlen.


    Was man auch immer im Hinterkopf haben muss:
    Die versicherungstechnische Einstuftung und die rechtliche müssen sich nicht immer decken.
    Wäre ich die Halterin des Schädigerhundes würde meine Versicherung grundsätzlich 50% zahlen, da beide Hunde nicht angeleint waren (weitere Aspekte wie Größenunterschiede der Hunde, Einwirkungsnähe (z.B. das Fuß-Gehen) des einen Hundes, die Frage nach dem "wer hat angefangen?" etc. werden von denen, also meiner HP ganz speziell, in der Regel erst mal nicht berücksichtigt)


    Es gibt aber einige Gerichtsentscheidungen, in denen es in solchen Fällen zu einer 70-30 Haftung kam, wenn der eine Hund wesentlich größer war, als der andere. Und letztlich ist es das Gerichtsurteil des konreten Falles, was am Ende zählt. Angenommen meine Versicherung würde Isa also nur 50% zahlen wollen, Isa besteht aber auf 70%, weil ihr Hund viel kleiner als der Schädigerhund ist bzw. zu dem Zeitpunkt war ;), klagt die 70% ein und trifft auch noch auf einen Richter, der es genauso sieht wie sie, dann muss meine HP die 70% löhnen.


    Das Problem ist natürlich hier, dass es wirklich sein könnte, dass die gute Frau gar nicht oder zumindest für den vorliegenden Fall (z.B. eben die Freilaufgeschichte) nicht versichert sein könnte bzw. kann es ja auch einfach sein, dass sie die Meldefrist hat verstreichen lassen, dann zahlt ihre HP auch nicht, sondern sie persönlich. Sowas ist echt müßig und ich kann mir richtig gut vorstellen, wie angenervt du von der ganzen Sache bist.


    Auf alle Fälle solltest du sie beim OA anzeigen, wenn von ihr so gar keine Einsicht kommt. Gerade weil das nicht der erste Vorfall war. Strafanzeige bei der Polizei...hmmm...naja, das wird sich wohl eher nicht lohnen und nur deine Zeit kosten. (Schlagt mich, wenn ich jetzt an irgendwas nicht denke, aber nachdem ja "nur" dein Hund verletzt wurde, ist das lediglich eine Sachbeschädigung, die sie nicht mal vorsätzlich begangen hat (selbst wenn, könnte man ihr das kaum nachweisen) und eine fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar)


    An die anteiligen (eine Mitschuld wirst du sicher aufgebrummt bekommen, da dein Hund auch nicht an der Leine war) TA-Kosten wirst du, wenn sie oder (sofern doch vorhanden) ihre HP nicht freiwillig zahlt, nur durch Zivilklage kommen. Dass du im Recht bist, zumindest anteilig die TA-Kosten erstattet zu bekommen, ist bei der Sachlage (sofern auch beweisbar) gar kein Thema und würde dir ziemlich sicher jeder Richter auch so bestätigen. Jetzt kommt nur das große ABER: So etwas ist natürlich mit nicht unbedingt wenig Zeit und Ärger verbunden...und die Frage ist auch, ob die Dame vor Gericht nicht mit irgendwelchen Lügen ankommen würde. Als Anspruchssteller bist du in der Beweispflicht, dass ihr Hund deinen Sam verletzt hat. Und auch wenn beweismäßig alles glatt geht: Evtl. hat die gute Frau das Geld einfach nicht, gibt eine EV ab und du gehst leer aus. Die Frage ist einfach, ob du dir all den Stress wegen 100-150€ antun willst.


    Von daher: Auch wenn bei der guten Frau scheinbar ein Moral-und Anstandsausfall vorliegt (mit solch einer HHin hatte ich es auch schon zu tun, ich war kurz vor dem ultimativen Urschrei...:headbash: es ist ja gar kein Thema, wenn mal Fehler passieren, nur dann steht man doch bitte auch dazu und vor allem dafür gerade ) und es an ihr wäre, sich bei DIR zu melden...lasse dich da nicht aus der Ruhe bringen. Versuche es einfach nochmal im Guten, schicke ihr eine Rechnungskopie, dass sie selbst sehen kann, was für Kosten SIE verursacht hat.


    Und selbst wenn du von dem Geld nichts mehr sehen solltest: Die Hauptsache ist, dass es deinem Sam wieder gut geht. :gut:


    Ich drücke dir feste die Daumen, dass doch noch ein bisschen Einsicht und Anstand bei der anderen Hundehalterin geweckt werden können.

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