Dobermann=Listenhund Versicherung zahlt nicht!
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Ich dachte, das machen die üblicherweise? Versicherungsfälle werden in der Regel doch von den (beiden) Versicherungen geklärt und nur im Ausnahmefall vor Gericht?
Und wozu hat man ne Haftpflicht, wenn sie nicht zahlt, wenn man in der Haftung ist?! Sorry, ich vergesse manchmal, dass es Leute gibt, die Geld für völlig sinnfreie Versicherungen ausgebenNee, stimmt soooo nicht ...kann ja nicht In diesem Fall gibt es ja erst einmal keine "beiden" Versicherungen, so wie bei z.B. KFZ-Haftpflichtversicherungen. Da ist es in der Tat so, dass die das teilweise untereinander regeln, wenn es Unstimmigkeiten gibt. Diese KFZ -Haftpflicht ist aber auch gesetzlich Pflicht, ohne diese darf man kein Auto zulassen oder führen. Hundehalter- Haftpflichtversicherungen dagegen sind aber keine Pflicht, ich darf einen Hund auch ohne Versicherung halten. Die Versicherung ist meine eigene und freiwillige Absicherung, so dass ich Schäden, die mein Hund verursacht, erstattet bekomme. Reicht der Deckungsschutz nicht aus, ist es mein Problem und ich muss es selbst zahlen. Ist doch aber das gleiche wie mit der privaten Haftpflicht für mich selbst ...füge ich jemandem Schaden zu und habe keine oder keine ausreichend abgedeckte private Haftpflicht, muss ich den Schaden selbst zahlen.
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Da würd ich glatt die Polizei alarmieren. Sie trägt die Schuld, denn ihr Hund ist auf deinen losgegangen. Und wenn sich dann noch rausstellt, dass diese Frau da gar keine Versicherung hat, kann die denke ich richtig blechen.
Ich habe jetzt auch nicht sehr viel Ahnung von sowas aber ich sehe dich mit deiner Knutschekugel (die wirklich süüß ist) im Recht.Lass dich nicht unterkriegen!
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Die beste Idee ist - wie schon weiter oben beschrieben - : Wende Dich an Deine Versicherung. Dort bekommst Du bestimmt Auskunft.
Mir fällt auch noch ein, dass Dein Kleiner ja erst fünf Monate bei der Tat alt war. Frage doch bitte bei Deiner Versicherung auch danach, ob in dem Alter überhaupt schon irgendwelche "Listen"hund-Gesetze greifen.
Wenn das nichts bringt - schalte unbedingt einen Anwalt ein. Es gibt ja auch Rechtsauskunft, die nicht so viel kostet. Und - ich würde in Deinem Fall auch das Ordnungsamt benachrichtigen. Es kann ja nicht angehen, dass ein fünf Monate alter Hund von einem anderen gebissen wird.
Viel Erfolg und berichte mal über den Ausgang der Sache.
Ich halte die Daumen!
Lieben Gruß
Anne
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Wenn sich die Hunde im Freilauf beissen muss der Halter des beissenden Hundes 50% der Kosten tragen.
Grüße Bernd
Das stimmt so nicht. Wieviel des Schadens beglichen wird entscheidet die Versicherung. Ich habe die Behandlungskosten für meine Hündin zu 100% erstattet bekommen und auch da waren beide Hunde im Freilauf.
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Das stimmt so nicht. Wieviel des Schadens beglichen wird entscheidet die Versicherung.Das stimmt soooo aber auch nicht Die Versicherung entscheidet lediglich darüber, ob und wieviel sie vom Schaden übernimmt, je nach Vertrag mit dem Versicherungsnehmer halt. Das sagt aber nix über den Anspruch des Geschädigten aus. Die private Haftpflichversicherung ist nicht befugt, eine Rechtssprechung durchzuführen, sie zahlt nach Vertragsbestandteil-/Inhalt.
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Scheint ein weit verbreiteter Irrtum zu sein
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Das stimmt soooo aber auch nicht Die Versicherung entscheidet lediglich darüber, ob und wieviel sie vom Schaden übernimmt, je nach Vertrag mit dem Versicherungsnehmer halt. Das sagt aber nix über den Anspruch des Geschädigten aus. Die private Haftpflichversicherung ist nicht befugt, eine Rechtssprechung durchzuführen, sie zahlt nach Vertragsbestandteil-/Inhalt.
ZitatScheint ein weit verbreiteter Irrtum zu sein
offensichtlich, warum eigentlich?
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Hi Ihr Lieben,
erstmal danke für den neuen Input. Am Montag werde ich bei meiner Versicherung anrufen und da mal einige Fragen bezüglich der Sachlage stellen.
Emmakind: Nein, dazu hatte ich keinen Thread eröffnet. Da wurden wir einfach angepöbelt, aber passiert ist nichts!
Folgendes hat sich heute ergeben:
1. Gestern hatte ich der Dame eine Frist bis heute abend gesetzt, um mir ihre Versicherungsnummer rauszusuchen. Ich habe von 18 Uhr bis eben permanent versucht sie zu erreichen - natürlich ging keiner ans Telefon.
Morgen werde ich es nochmal mit unterdrückter Rufnummer versuchen und sie hätte ja auch meine Nummer, aber wie sie mir am Telefon sagte hätte sie besseres mit ihrer Zeit anzufangen (das war die Antwort auf die Frage warum sie mich von der Aussage ihrer Versicherung nicht in Kenntnis gesetzt hätte).2. Mein Schwiegerpapachen arbeitet mit der VHV zusammen. Dort ist der Hund der Dame ja angeblich versichert. Er hat dort den Vorfall geschildert. Aussage der VHV: So eine Äußerung könne von ihrer Seite nicht stattgefunden haben, da der Dobermann (wie wir auch wissen) in NRW kein Listenhund ist.
Bei der VHV-Versicherung gibt es keinen Leinenzwang! Bei unserer Versicherung auch nicht!Morgen werde ich einen weiteren Versuch starten die Halterin zu erreichen. Außerdem weiß ich ungefähr wo sie wohnt und werde gleich bei der Gassirunde mal die Häuser abgehen, um ihre Adresse rauszufinden. Dann bekommt sie von mir die Rechnungen in Kopie und einen sachlichen Brief.
In dem Brief werde ich sie darüber informieren, dass ich das Ordnungsamt eingeschaltet habe. Sowohl wegen des Beissvorfalles, als auch wegen anderer Situationen in denen ihr Hund gebissen hat.Außerdem weiß ich von der Dame, dass nur sie sich um den Hund kümmert, sie aber den ganzen Tag arbeiten ist (8-19 Uhr). Die Kinder und der Mann, die zuhause sitzen lassen ihn wohl einfach den ganzen Tag in der Wohnung hocken. Ich habe heute im Gespräch mit einem der Zeugen erfahren (er war bei dem Vorfall dabei), dass der Hund sowohl zuhause als auch in der Öffentlichkeit getreten wird.
Daraufhin habe ich mal rumgefragt und die Aussage wurde mehrfach bestätigt.
Das ist wohl ein Fall für den Tierschutz! Auch da werde ich dann mal vorstellig werden. Vielleicht können sie der Sache auf den Grund gehen. Das würde jedenfalls erklären warum der Hund "so" ist.Vielleicht war die ganze Geschichte ja dafür gut, dass der Hund an einen besseren Ort kommt? Mal sehen...
Das wäre mir dann 200 Euro wert -
Ich klink mich mal kurz hier ein. Ich hatte vor Monaten ähnlichen Fall. Bei uns war aber die Rechnung einiges höher. Ich vermute da es wohl nach deinen Aussagen sich schon um mehrerer Vorfälle handelt, die Versicherung nur unter Vorbehalt zahlt. Zudem kommt in den meisten Fällen eine SB hinzu. Dieses interessiert weder die Polizei noch das Ordnungsamt. Das ist dein eigenes privates Vergnügen an dein Geld zu kommen. Den Vorfall selbst hätte ich aber definitiv dem OA gemeldet. Nun ja, nach einigen Wortwechseln, nachdem die Versicherung schon lange gezahlt hatte und ich immer noch auf meine 150,- SB warten mußte bekam sie einen letzten schriftlichen Hinweis mit der Ankündigung eines Mahnbescheides die Kosten dafür sind auch von ihr zu tragen. 4 Tage später hatte ich mein Geld.
Versuch die Adresse rauszubekommen, Schreiben aufsetzen mit Frist um Zahlung, nach Ablauf der Frist weitere Aufforderung mit Ankündigung des Mahnbescheides. Dann haste alles schriftlich und natürlich Einwurf-Einschreiben.
Sollte dann immer noch nicht gezahlt worden sein kannste über I-Net einen Mahnbescheid anfordern. Die Kosten muß sie tragen.
Dauert zwar noch bissi, bis du an dein Geld kommst aber andere Möglichkeit haste kaum, da der Hund eine Sache ist und es eigentlich niemanden interessiert. Ich habe so alles nach Absprache mit einem Anwalt gemacht. Bin gut gefahren.
Im übrigen waren bei uns auch schon mehrere Vorfälle bekannt und nach unserer Anzeige mußten beide Hunde zum Wesenstest.
Also bleib dran. Ich drück die Daumen
LG -
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Das stimmt soooo aber auch nicht Die Versicherung entscheidet lediglich darüber, ob und wieviel sie vom Schaden übernimmt, je nach Vertrag mit dem Versicherungsnehmer halt. Das sagt aber nix über den Anspruch des Geschädigten aus. Die private Haftpflichversicherung ist nicht befugt, eine Rechtssprechung durchzuführen, sie zahlt nach Vertragsbestandteil-/Inhalt.
Ok, mein Satz war vielleicht nicht vollständig...es muss heißen, wieviel des Schadens von der Versicherung beglichen wird.
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