Dobermann=Listenhund Versicherung zahlt nicht!

  • Zitat

    Jemand meinte, wenn die Versicherung nicht zahlt dann muss sie eben zahlen. Und das ist bei unsere Versicherung nicht so. Wenn die nicht zahlt, dann müssen wir auch nicht zahlen. Oder war das mit der Versicherung nicht zahlen anders gemeint?


    Das würde doch aber bedeuten, dass jeder HH sich die billigste Versicherung raussuchen würde, sich für ´nen Appel und ´n Ei versichert mit der geringsten Deckung und er aus dem Schneider ist, wenn der durch ihn verursachte Schaden die Deckungssumme übersteigt :???: Ich kann mir das ehrlich gesagt so nicht vorstellen. Dann bräuchten die Versicherungen doch gar keine verschiedenen Tarife anbieten, je höher die Deckungssumme, umso höher der Beitrag ...logisch. Warum sollte ich als HH dann die hohe Deckungssumme und den höheren Beitrag wählen, wenn ich doch gar nicht für die Differenz aufkommen muss :???:
    Es kann ja nicht sein, dass ein Hundehalter an der Versicherung spart, vielleicht auch gar keine hat und der Geschädigte guckt in die Röhre ...nee nee, so einfach ist das nicht. Wenn die Vers. nicht zahlt, weil der Versicherungsnehmer einen schlecht abgedeckten Vertrag hat, aus Kostengründen bestimmte Punkte nicht hat versichern lassen um Kosten im Beitrag zu sparen, muss er es halt privat zahlen. Das ist dann Zivilrecht, (weil die Vers. es ja nicht bezahlen muss, wenn es lt. Vertrag nicht mitversichert ist) und muss notfalls eingeklagt werden ...aber nicht bei der Versicherung, sondern beim Schadenverursacher. So kenne ich es zumindest. Wie gesagt, ansonsten würde doch keiner einen höheren Beitrag zahlen als unbedingt nötig ...machen aber viele, weil sie damit im Schadenfall einfach besser abgesichert sind.

  • Ich habe geschrieben, wenn es versichert ist, muss man nicht zahlen. Damit meine ich auch die Summe.


    Wenn jetzt jemand behauptet, unser Hund ist in sein Auto gesprungen und hat seinen Hund gebissen. Sowas wurde wirklich von unserem Hund behauptet. Und wir schalten unsere Versicherung ein, dann haben wir damit nichts mehr zu tun. Wenn dann nur noch als Zeugen. Und wir sollen ihn darauf hinweisen, dass er sich nur noch bei der Versicherung melden soll und nicht bei uns. So wurde uns das damals gesagt. Da wir einen Brief von dem anderen HH bekommen haben, in dem stand das er uns, sollten wir nicht bezahlen, verklagen will. Und die Versicherung hat gesagt, das kann er nicht, er müsste wenn die Versicherung verklagen. Und wir sollen den Brief ihnen schicken und sonst nichts machen, da wir damit nichts mehr zu tun haben.
    Es stellte sich heraus, dass der Typ gelogen hat und es gar keinen Vorfall und Schaden gab.


    Unsere Versicherung zahlt auch Schäden mit der doppelten Deckungssumme. Ich weiß aber gerade nicht ob nur ein Fall im Jahr höher als die eigentliche Deckungssumme bezahlt wird.


    Lg
    Sacco

  • Zitat

    Es stellte sich heraus, dass der Typ gelogen hat und es gar keinen Vorfall und Schaden gab.
    Lg
    Sacco


    Ja okay, das ist natürlich was gaaaanz anderes =) Aber im Fall der TS hat es ja einen Schaden gegeben, wofür es auch Zeugen gibt. Und der muss erstattet werden, ob von der Versicherung (sofern überhaupt vorhanden) oder von der HH selbst, ist dabei egal. Sollte der TS eine Mitschuld am Vorfall nachgewiesen werden können, wird es auf 50/50 hinauslaufen ...aber eben nicht auf Null-Anspruch.

  • Also bei uns gibt es nichts neues!
    Das Ordnungsamt ist informiert. Die Versicherung der Gegnerin (sollte sie bestehen) darf aus datenschutztechnischen Gründen keine Auskunft geben und meine Versicherung sagte mir, ich könne nur den Weg gehen den ich hier schon geschildert habe.


    Also gehe ich jetzt zur Polizei und schaue ob ich die Dame anzeigen kann. Vielleicht komme ich ja so an ihre Adresse.

  • Ich meine ja nur, wenn die Versicherung ( falls eine vorhanden sein sollte) meint aus irgendwelchen Gründen ( nur nicht der Grund es wäre ein Listenhund) nicht zahlen zu wollen, dann kann sie nicht das Geld von der anderen HH verlagen. Sondern muss sich an die Versicherung halten. Das ganze geht natürlich nur dann, wenn die andere HH es der Versicherung gemeldet hat.
    Und das hat sie ja nicht, da sich die sonst schon längst bei der Ts gemeldet hätten.
    Also denke ich mal das sie keine Versicherung haben wird. Oder es der nicht melden will, weil vielleicht schon mehrere Fälle reguliert wurden. Und sie angst hat rauszufliegen.


    Also muss die Ts irgendwie an die Adresse von der Dame kommen oder am besten zu einem Schiedsman gehen. Wir brauchten den Schiedsman damals um überhaupt eine Anzeige bei der Polizei machen zu können.


    Lg
    Sacco

  • So! Die Polizei sagte mir, da es sich "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handelt, sei sie nicht dafür zuständig sondern nur das Ordnungsamt. Daher könne ich auch die Adresse der guten Frau bekommen.


    Das Ordnungsamt hat sich noch nicht zurückgemeldet. Wenn ich nichts höre werde ich da morgen persönlich vorstellig!


    Momentan fühle ich mich einfach nur weitergeschoben :( :
    Irgendwie ist keiner so richtig zuständig und keinen interessiert es so wirklich - egal wo ich hingehe...
    Es kann doch nicht sein, dass man mit sowas einfach so davon kommt :verzweifelt:

  • Ist ja krass! Aber, ist es nicht eigentlich so, dass die Polizei erst einmal jede Anzeige aufnehmen muss :???: ...unabhängig davon, was am Ende bei rauskommt ? Ist die Polizei nicht eigentlich dazu verpflichtet, es ggf. ans OA weiterzuleiten ? Hmmm, ist die Frage :???: Ich glaube, du musst dafür wirklich offiziell "eine Anzeige erstatten" , dann müssen sie sich kümmern. Oh Mann ...einer ist immer der A*sch, oder ??? Berichte bitte weiter...

  • Isa, Sacco hatte schon ganz recht, geh zum Einwohnermeldeamt bei euch und mache eine Einwohnermeldeamtsanfrage. Die kostet um die 5 bis 10 Euro (bei uns 7,50 €) und da erhälst du die Adresse. Du brauchst nur zu sagen, dass du aus einem Schadensfall einen Rechtsanspruch gegen diese Person hast und ihr einen Brief schicken möchtest.


    Und dann schreibst du sie per Einwurf-Einschreiben an und forderst sie auf, dir die Daten zu geben. Sofern sie keine Versicherung hat, leg einfach die Rechnung in Kopie bei und fordere sie zur Zahlung auf, setz ihr eine Frist von 10, 14 Tagen und sage ihr, dass du deinen Anspruch zur Not gerichtlich geltend machen wirst und das mit weiteren, nicht unerheblichen Kosten für sie verbunden sein wird...


    Wenn die Frist verstreicht, gehst du zum Anwalt und lässt den machen.

  • Puh.. das ist ja blöd mit der Hin-und Herschieberei.
    Die Adresse hast du also von der Polizei bekommen, verstehe ich das richtig? Falls nicht, hat ja Bageerah einen Weg beschrieben.
    Ich würde eine Anzeige wegen (vorsätzlicher?) Sachbeschädigung machen. Da Tiere/Hunde ja als Sache gelten, muss die Polizei das aufnehmen!! Es war nämlich KEINE Ordnungswidrigkeit sonder SACHBESCHÄDIGUNG! Punkt. Gehe nochmal zur Polizei oder rufe an. Du hast ja den Namen der Frau.


    Ich drücke weiter die Daumen, und bin gespannt wie's weitergeht!


    LG

  • Es ist zwar so gesehen eine Sachbeschädigung. Aber die Frau hat nicht ihren Hund beschädigt sondern ihr Hund. Und der ist auch eine Sache ( leider) und somit glaube ich nicht, das eine Sache eine andere Sache beschädigen kann. Bzw bei Hunden dann als Sachbeschädigung gilt.


    Lg
    Sacco

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