Dobermann=Listenhund Versicherung zahlt nicht!
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Es ist zwar so gesehen eine Sachbeschädigung. Aber die Frau hat nicht ihren Hund beschädigt sondern ihr Hund. Und der ist auch eine Sache ( leider) und somit glaube ich nicht, das eine Sache eine andere Sache beschädigen kann. Bzw bei Hunden dann als Sachbeschädigung gilt.
Lg
SaccoFalsch Sie ist die Besitzerin des Hundes/der Sache und hat dafür Sorge zu tragen, dass genau dieser kein fremdes Eigentum beschädigt. Tut er es dennoch, ist sie zu Schadenersatz verpflichtet ...Punkt.
Anderes Beispiel ...ich bin ein Schickimickie-Braut ...gehe mit einer überdimensionlal großen Guc*i- Handtasche über der Schulter in die Einkaufsmeile. Diese riesengroße Handtasche hat riesengroße Metall-Schnallen. So es Gott will, verletze ich im Einkaufs-Getümmel einen anderen Passanten oder zerstöre deren Kleidung mit genau einer dieser großen, scharfkantigen Schnallen. Ja, was meinste denn, wer diesen Schaden bezahlt ?
Die Handtasche selber sicher nicht, oder ? ...nee, die Besitzerin und "Halterin/Führerin" dieser Tasche muss den Schaden bezahlen. Genau so ist es bei ´nem Hund. -
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Das ist schon klar, das sie haftet. Aber ich denke nicht das es in dem Sinne Sachbeschädigung von ihr war.
Es ist nicht genauso. Zwar ist der Hund eine Sache. Aber trozdem wird noch ein Unterschied zwischen Sache und Sache ( Hund gemacht). Das sie zahlen muss steht außer Frage. Aber ich glaube nicht das sie eine Anzeige wegen Sachbeschädigung machen kann, wenn der andere Hund ihren Hund beschädigt hat und nicht die Frau selber.
Jedenfalls kenne ich das so.Lg
Sacco -
Doch, doch Sacco. Das ist schon eine Sachbeschädigung, die dem Halter zur Last gelegt wird.
Strafrechtlich gesehen ist jede Verletzung, die mein Hund einem anderen Hund zufügt, eine Sachbeschädigung, die mir (also dem Halter) zur Last gelegt wird: ICH (nicht mein Hund) habe dann eine Sachbeschädigung begangen...rechtlich gesehenNur, wie ich hier irgendwo schon mal geschrieben habe, ist in Deutschland nur die vorsätzliche Sachbeschädigung strafbar. Und genau das ist hier in dem Fall der Haken, man wird der anderen Halterin niemals nachweisen können, dass sie vorsätzlich handelte, also dass sie es wollte oder billigend in Kauf nahm, dass Isas Hund verletzt wird. Einen Vorsatz kann man bei solchen Hund-"beschädigt"-Hund-Geschichten fast nur dann annehmen, wenn der beißende Hund gezielt auf den anderen Hund gehetzt wurde. Und so eine Konstellation liegt hier einfach nicht vor. Deswegen kümmert sich die Plozei auch nicht um den Fall, weil es nichts gibt, was strafrechtlich und damit für die Polizei relevant wäre. Die Polizei ist tatsächlich nicht zuständig und kann gar nicht helfen.
Isa, genau so wie Bageerah es schreibt, solltest du vorgehen. Zum OA und um die Adresse bitten (ob sie die einfach so rausrücken ist so eine Sache, aber auf alle Fälle probieren, ggf. noch ein zweites Mal mit einem der Zeugen oder zumindest einem Wisch mit Unterschrift eines Zeugen hingehen) ansonsten, zum Einwohnermeldeamt oder vielleicht einfach zwei, drei Flyer mit Beschreibung des Sachverhaltes, des Hundes und der Halterin (nur keinen Namen schreiben, sonst könntest du wieder Ärger bekommen) aufhängen, vielleicht meldet sich jemand bei dir, der dir die Adresse nennen kann.
Was hast du denn von der Frau bisher für Angaben?
Telefonnummer, Name und E-Mail-Adresse, oder? -
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Isa, genau so wie Bageerah es schreibt, solltest du vorgehen. Zum OA und um die Adresse bitten (ob sie die einfach so rausrücken ist so eine Sache, aber auf alle Fälle probieren, ggf. noch ein zweites Mal mit einem der Zeugen oder zumindest einem Wisch mit Unterschrift eines Zeugen hingehen) ansonsten, zum Einwohnermeldeamt
Oh je, Entschuldigung, da habe ich bei meinem Eíntrag gerade Einwohnermeldeamt und OA an die falschen Stellen gesetzt, also bitte gedanklich austauschen:
Das sollte eigentlich ein "Zum Einwohnermeldeamt und um die Adresse bitten" werden (der Nachsatz mit den Zeugen: Es kann sein, dass die Halterin beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftsperre eingetragen hat, dann bekommt man die Adresse normal nicht...daher der eventuelle Versuch mit den Zeugen ;)) ansonsten einfach mal beim OA probieren (die dürfen die Adresse aus Datenschutzgründen eigentlich gar nicht weitergeben...aber vielleicht hast du Glück und man kann dir doch irgendwas sagen, das weiterhilft ;D)
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So meinte ich das auch. Ich habe mich undeutlich und falsch ausgedrückt.
Lg
Sacco -
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Zitat
Hallo liebe Foris,
Heute bekam ich sie dann an die Strippe und sie pampte mich völlig unfreundlich an ihre Versicherung hätte gesagt, da Sam ein Listenhund ist hätte er gar nicht frei laufen dürfen.
Ich glaube auch, dass die Dame nicht versichert ist, oder den Vorfall gar nicht gemeldet hat.
Soweit ich weiß, dürfen Welpen frei laufen.
Ich würde ihr mit Anzeige, Polizei und Anwalt drohen.Viel Glück
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Also das mit der Anzeige bei der Polizei geht genau aus dem Grund nicht, weil es keine "VORSÄTZLICHE SACHBESCHÄDIGUNG" war. So erklärte es mir auch die Polizei.
Laut denen ist mein einziger Weg das Ordnungsamt (von denen hab ich noch nichts gehört - mag aber daran liegen, dass der zuständige Mensch im Urlaub ist und nur eine Vertretung hat).Aber das mit dem Einwohnermeldeamt ist eine gute Idee. Das werde ich morgen auch noch versuchen.
Sollte ich die Adresse bekommen werde ich genau den hier beschriebenen Weg gehen.Mir geht es tatsächlich gar nicht mehr nur um die 200 Euro, sondern um das Verhalten, dass die Dame an den Tag legt.
Erst sagen, sie würde es der Versicherung melden, dann sich nicht zu melden und dann zu behaupten sie müsse nichts zahlen, außerdem absolut unfreundlich und uneinsichtig zu sein.Inzwischen ist das eine Prinzipienfrage. Ich will gar nicht darüber nachdenken, dass der Hund wieder beisst (vielleicht auch mal schlimmer) und sie damit einfach so durchkommt. Wie oft kann man denn sowas abziehen? HALLO?
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Heute hat sich das Ordnungsamt mit mir in Verbindung gesetzt. Die übrigens sehr nette Dame wollte von mir die Tierarztrechnungen haben und hat mich außerdem darüber informiert, dass die Dame laut BGB dazu verpflichtet ist die entstandenen Kosten zu tragen
Wenn sie nun nicht genug Geld dafür hat so ist das natürlich ein Problem!Jedenfalls wird sowohl der Vorfall als auch die Haltung des Hundes sowohl vom Ordnungsamt als auch vom Veterinäramt geprüft werden. Beide Stellen werden der guten Frau einen Besuch abstatten, so viel wurde mir schonmal versichert.
Da es sich um keinen Hund handelt der unter die 20/40 Regelung fällt, konnte mir das Ornungsamt bezüglich der Adresse nicht weiterhelfen und verwies mich an das Steueramt und das Einwohnermeldebüro.
Das Steueramt ist verpflichtet sich an den Datenschutz zu halten, das Einwohnermeldeamt braucht entweder ein Geburtsdatum oder einen vorherigen Wohnort. Beides habe ich leider nicht!
So werde ich wohl erstmal die Adresse nicht bekommen.Ich bin aber schonmal glücklich, dass das Ordnungsamt sich der Sache annimmt.
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Is bei der Geschichte noch was raus gekommen ?
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Das würde mich auch interessieren ...
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