Brauche dringend Hilfe

  • Zitat

    meiner meinung nach gehört mein balkon zu meiner wohnung und nicht zur außenanlage.


    Na dann hättest den Hund ja auch in die Küche vor den Esstisch kacken lassen und es dort zwei Wochen liegen lassen können.


    Ich finde das Vorgehen des Vermieters vollkommen richtig.


    Doris

    • Neu

    Hi


    hast du hier Brauche dringend Hilfe* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Hi lara, bin nicht hier, um dir Vorwürfe zu machen, grundsätzlich bin ich aber schon der gleichen Meinung aller User hier.
      Kann man allerdings immer leicht sagen, wenn man selbst nicht in dieser Situation steckt. Rede mit deinem Vermieter und sage ihm, dass das nur eine einmalige Sache war und versprich ihm glaubhaft, dass das nie mehr vorkommt. Das darf es dann auch nicht mehr !!!!!!!!
      Wenn du dein Baby hast, wird es noch schwieriger, Zeit für deinen Hund aufzubringen. Du hast die Verantwortung für ihn, vergiß das nie. Viel Glück trozdem
      LG

    • Zitat

      Na dann hättest den Hund ja auch in die Küche vor den Esstisch kacken lassen und es dort zwei Wochen liegen lassen können.


      Ich finde das Vorgehen des Vermieters vollkommen richtig.


      Doris


      Ja, der Balkon an sich gehört zur Wohnung, aber auch zu den Aussenanlagen. Bei Eigentumswohnungen ist der Balkon z. B. "Gemeinschaftseigentum" und es ist nur begrenzt möglich, sich dort gestalterisch auszutoben. So kann z. B. durch Hausordnung bestimmt werden, dass keine Katzennetze angebracht werden dürfen, dass Balkonkästen nur nach innen gehängt werden dürfen, dass Markisen eine bestimmte Farbe haben müssen usw. Auch das Grillen auf dem Balkon kann untersagt werden.


      Ein absolutes No Go ist aber eine Geruchsbelästigung über längere Zeit hinweg - und das ist durch liegengelassenen Hundekot definitiv gegeben. Das gleiche gilt auch für Hausmüll oder ähnliches, der Gerüche entwickelt.


      Eine fristlose Kündigung rechtfertigt das vermutlich nicht, auch die Halteerlaubnis kann m. E. nicht so kurzfristig widerrufen werden, ohne die Möglichkeit der Beseitigung des Beschwerdegrundes zu geben.


      Also - einzige Möglichkeit: Such das Gespräch mit dem Vermieter, sei gebührend zerknirscht und entschuldige dich bei den Nachbarn für die Unannehmlichkeiten. Wenn jetzt nichts weiter vorkommt, sollte das doch hoffentlich aus der Welt zu räumen sein.


      Gruss
      Gudrun

    • Zitat

      ich habe meinen hund abends auf dem balkon seine geschäfte machen lassen. nach einer weile ca 2 wochen habe ich diesen gereinigt.
      so nun kam heute ein brief, genehmigung der hundehaltung wird mit SOFORTIGER wirkung widerrufen.


      hallo,
      ich kann deine nachbarn und auch den vermieter sehr gut verstehen. das schlimme ist ja, dass durch solche mieter mal wieder ein vermieter beim nächsten mal erst gar keine erlaubnis zu hundehaltung mehr erteilen wird.

      selber schuld würde ich mal sagen. auf ideen kommen hh, ds ist schon erschreckend.
      was willst du denn jetzt machen? hund weggeben, oder umziehen? armer hund.


      gruß marion

    • Zitat

      ich war schwanger und musste liegen, und mein freund musste abends arbeiten...früh un mittag kam der hund zum rennen


      boa nee, echt... und wieder ein Vermieter, der nie wieder an Hundehalter vermieten wird weil's solche ******* Leut gibt *koppschüdel*


      Und ja, dein Vermieter ist im Recht und ich kann ihn mehr als gut verstehen, dass er dich rausschmeisst.


    • Hiho,


      also erstmal bist du ja nicht gekündigt worden, sondern dir wurde nur die Hundehaltung in dieser Wohnung untersagt.
      Ehrlich gesagt, kann ich den Vermieter vollkommen verstehen und denke auch, dass er damit durchkommen wird. Jetzt hast du wohl nur 2 Möglichkeiten, eine neue Wohnung suchen oder den Hund abgeben.


      Warum hat dein Freund dir denn nicht geholfen, zumindest mal jeden Tag den Balkon zu reinigen?

    • selbstverständlich kann der vermieter in diesem falle die erlaubnis zur hundehaltung widerrufen.


      genau das hat die TE ja auch unterschrieben. je nachdem, wie das vertraglich formuliert wurde, auch ohne mehrmalige vorherige abmahnung.


      ich kann in dem fall auch den vermieter völlig verstehen: ein über 2 wochen vollgek**** balkon - das geht nicht. überhaupt nicht.


      das stört den hausfrieden aufs stärkste.


      natürlich könnte man immer versuchen, in einem ruhigen gespräch eine einigung zu erreichen - aber oben wurde schon geschrieben: 2 wochen lang alles so liegen lassen - dafür gibts einfach keine begründung.


      ein ruhiges gespräch ist immer ein versuch - ich rat ja ansonsten gern zu einem anwalt - aber diesmal glaub ich, kann man sich das sparen.


      und ja - sehr ärgerlich, dass ein eigentlich wohl hundefreundlicher vermieter vor den kopf gestossen wurde.

    • Ja, ich denke schon, daß es ernst gemeint ist;
      Die HH ist meinermeinung nach überfordert,ich glaube sie ist noch ziemlich jung ( denke ich wegen des Namens 1992 ) erst Hund, jetzt auch noch Baby; Ich glaube nicht, daß der Hund auf Dauer glücklich dabei ist;

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