Ein paar Fragen zur ZO des VDH
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Ich lese bei schwierigen Themen rund um Hobbyzucht oder Vermehrer oder VDH immer mal wieder hier im Forum: Hast Du Dir denn die ZO des VDH durchgelesen?
Ich hab mir jetzt mal die Mühe gemacht und habe ein paar Fragen:
1. Die Zucht mit "HD schwer" ist verboten. Mit "HD mittel" darf nur in begründeten Ausnahmefällen gezüchtet werden.
Was wäre so ein begründeter Ausnahmefall. z.B.?2. Paarungen von Verwandten 1. Grades (Inzestzucht) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rassehunde-Zuchtvereins.
Wozu die Zucht mit Verwandten 1. Grades?3. Versuchszüchtungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Rassehunde-Zuchtvereins und des VDH durchgeführt werden.
Was sind Versuchszüchtungen?4. Die Welpen dürfen erst abgegeben werden, wenn sowohl die Wurfabnahme erfolgt ist als auch die Welpen die achte Lebenswoche vollendet haben. Rassehunde-Zuchtvereine können hiervon in begründeten Fällen mit Zustimmung des VDH abweichen.
Was wäre so ein begründeter Fall?Meine Fragen sind reine Verständnisfragen, wäre nett, wenn man diese sachlich beantworten könnte.
Außer Punkt 5, da möchte ich nur darauf hinweisen, da die Ahnentafeln hier des Öfteren als Kostenpunkt bei der Preiszusammensetzung angeführt wurden.
5. Ahnentafeln und eventuelle Auslandsanerkennungen dürfen vom Verkäufer des Hundes nicht besonders berechnet werden.
(Aber auch hier muss es nicht unsachlich werden.)
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Zitat
Außer Punkt 5, da möchte ich nur darauf hinweisen, da die Ahnentafeln hier des Öfteren als Kostenpunkt bei der Preiszusammensetzung angeführt wurden.
5. Ahnentafeln und eventuelle Auslandsanerkennungen dürfen vom Verkäufer des Hundes nicht besonders berechnet werden.
(Aber auch hier muss es nicht unsachlich werden.)
Vielleicht ist damit gemeint, wenn der Käufer eine Ahnentafel haben will (also ne Kopie, zum an die Wand hängen oder was), darf sie nicht gesondert berechnet werden.
*Lesezeichen* :)
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Zitat
Ich lese bei schwierigen Themen rund um Hobbyzucht oder Vermehrer oder VDH immer mal wieder hier im Forum: Hast Du Dir denn die ZO des VDH durchgelesen?
Ich hab mir jetzt mal die Mühe gemacht und habe ein paar Fragen:
1. Die Zucht mit "HD schwer" ist verboten. Mit "HD mittel" darf nur in begründeten Ausnahmefällen gezüchtet werden.
Was wäre so ein begründeter Ausnahmefall. z.B.?2. Paarungen von Verwandten 1. Grades (Inzestzucht) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rassehunde-Zuchtvereins.
Wozu die Zucht mit Verwandten 1. Grades?3. Versuchszüchtungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Rassehunde-Zuchtvereins und des VDH durchgeführt werden.
Was sind Versuchszüchtungen?4. Die Welpen dürfen erst abgegeben werden, wenn sowohl die Wurfabnahme erfolgt ist als auch die Welpen die achte Lebenswoche vollendet haben. Rassehunde-Zuchtvereine können hiervon in begründeten Fällen mit Zustimmung des VDH abweichen.
Was wäre so ein begründeter Fall?Meine Fragen sind reine Verständnisfragen, wäre nett, wenn man diese sachlich beantworten könnte.
Außer Punkt 5, da möchte ich nur darauf hinweisen, da die Ahnentafeln hier des Öfteren als Kostenpunkt bei der Preiszusammensetzung angeführt wurden.
5. Ahnentafeln und eventuelle Auslandsanerkennungen dürfen vom Verkäufer des Hundes nicht besonders berechnet werden.
(Aber auch hier muss es nicht unsachlich werden.)
Wenn es sachlichh bleiben soll, wuerde es vielleicht auch weiter helfen, nicht direkt Smilies mit irgendeinem Sueffisanten Grinsen zu waehlen?
Viele deiner Fragen beantworten sich selbst, wenn man denn wirklich Interesse am Thema hat.1. Zum Beispiel wenn der Befund Aufgrund einer Verletzung entstanden ist und/oder der Hund derartige andere Qualitaeten hat, dass in einem speziellen Fall dieses hoehere Risiko in Kauf nehmen kann.
2. Zum Beispiel bei einer sehr seltenen Rasse, um danach wieder Auszucht zu betreiben.
Inzucht?Inzestzucht ist nicht prinzipiell schlecht (siehe: Grundlegendste Kenntnisse der Genetik und Zucht...), wenn sie denn ordentlich Ueberwacht und Konsequenzen gezogen werden.3. Zum Beispiel Kreuzungen unter verschiedenen Schlaegen einer Rasse, die derzeit als zwei Rassen gefuehrt werden, um den Genpool zu verbreitern.
(Sinn erschliesst sich ebenfalls wieder mit Grundlegenden Kenntnissen..)4. Wenn aus persoenlichen Gruenden die Wurfabnahme nicht fristgerecht erfolgen kann z.B.
Bei vielen Vereinen gibt es auch mehr als eine Wurfabnahme.5. Und auch hier, wuerde ein Smilie weniger helfen.
Wenn du heute zum Roentgen gehst, dann darf man dir Schutzmechanismen, gesetzlich vorgeschrieben, auch nicht extra berechnen, denn ohne darf dies einfach nicht durchgefuehrt werden. Trotzdem verursacht die Einhaltung dieer Bestimmungen Kosten, die auf dich umgelegt werden.
Anders ist es hier auch nicht. Ein Hund mit VDH Papieren darf nicht ohne selbige abgegeben werden - sie verursachen aber auch Kosten, auf denen der Zuechter natuerlich nicht sitzen bleiben moechte.
Also werden diese umgelegt.Was aber definitiv nicht erlaubt ist, ist eine Vorgehensweise, wie sie in Zeitungsannoncen oft angeboten wird... ohne Papiere 300, mit 400 Euro.
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Zitat
Wenn es sachlichh bleiben soll, wuerde es vielleicht auch weiter helfen, nicht direkt Smilies mit irgendeinem Sueffisanten Grinsen zu waehlen?
Also, nur zum Verständnis, diese Smiley -> hat überhaupt nichts süffisantes an sich. Er ist als freundlicher, lächelnder (nicht grinsender) neutraler Smiley von mir verstanden worden, und sollte wirklich meinen Willen zur sachlichen Diskussion untermauern
Viele deiner Fragen beantworten sich selbst, wenn man denn wirklich Interesse am Thema hat.
Ich habe Interesse, deshalb frage ich. Für mich beantworten sich die Fragen nicht von selbst, deshalb frage ich Menschen, die sich damit auskennen.
Was ist so verkehrt daran, nicht bescheid zu wissen? Und dann auch noch ganz nett zu fragen?1. Zum Beispiel wenn der Befund Aufgrund einer Verletzung entstanden ist und/oder der Hund derartige andere Qualitaeten hat, dass in einem speziellen Fall dieses hoehere Risiko in Kauf nehmen kann.
2. Zum Beispiel bei einer sehr seltenen Rasse, um danach wieder Auszucht zu betreiben.
Inzucht?Inzestzucht ist nicht prinzipiell schlecht (siehe: Grundlegendste Kenntnisse der Genetik und Zucht...), wenn sie denn ordentlich Ueberwacht und Konsequenzen gezogen werden.3. Zum Beispiel Kreuzungen unter verschiedenen Schlaegen einer Rasse, die derzeit als zwei Rassen gefuehrt werden, um den Genpool zu verbreitern.
(Sinn erschliesst sich ebenfalls wieder mit Grundlegenden Kenntnissen..)
Wenn es dir so schwer gefallen ist, meine mangelnden Kenntnisse zu beheben, hättest du es auch sein lassen können.
Deine eingeklammerten Aussagen sind das beste Beispiel für mangelnde Sachlichkeit.4. Wenn aus persoenlichen Gruenden die Wurfabnahme nicht fristgerecht erfolgen kann z.B.
Bei vielen Vereinen gibt es auch mehr als eine Wurfabnahme.5. Und auch hier, wuerde ein Smilie weniger helfen.
Ja, ja, ja
Wenn du heute zum Roentgen gehst, dann darf man dir Schutzmechanismen, gesetzlich vorgeschrieben, auch nicht extra berechnen, denn ohne darf dies einfach nicht durchgefuehrt werden. Trotzdem verursacht die Einhaltung dieer Bestimmungen Kosten, die auf dich umgelegt werden.
Anders ist es hier auch nicht. Ein Hund mit VDH Papieren darf nicht ohne selbige abgegeben werden - sie verursachen aber auch Kosten, auf denen der Zuechter natuerlich nicht sitzen bleiben moechte.
Also werden diese umgelegt.Was aber definitiv nicht erlaubt ist, ist eine Vorgehensweise, wie sie in Zeitungsannoncen oft angeboten wird... ohne Papiere 300, mit 400 Euro.
Vielen Dank trotzdem für deine Hilfe.
Ich habe das Eine oder Andere nicht richtig verstanden, glaube ich.
Ich habe einen Moment gezögert, ob ich nachfragen soll, da ich die Befürchtung habe, Du könntest diese als Provokation auffassen.
Aber vielleicht mag ja jemand anderes noch helfen.
Ich muss eine neue Antwort erstellen, da ich nicht weiß, wie das hier so richtig mit dem Zitieren funktioniert. -
Zum Zitieren einfach den Text markieren (evtl vorher mit copy&paste einfügen) und dann auf die "Quote" Klammern gehen. Dann sollte es so aussehen [q u o t e]text[/quote] (ohne Leerzeichen natürlich).
Wenn du den Namen dabei haben willst: [q u o t e="name"]text[/quote] -
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Zitat
Wenn es sachlichh bleiben soll, wuerde es vielleicht auch weiter helfen, nicht direkt Smilies mit irgendeinem Sueffisanten Grinsen zu waehlen?
Viele deiner Fragen beantworten sich selbst, wenn man denn wirklich Interesse am Thema hat.1. Zum Beispiel wenn der Befund Aufgrund einer Verletzung entstanden ist und/oder der Hund derartige andere Qualitaeten hat, dass in einem speziellen Fall dieses hoehere Risiko in Kauf nehmen kann.
2. Zum Beispiel bei einer sehr seltenen Rasse, um danach wieder Auszucht zu betreiben.
Inzucht?Inzestzucht ist nicht prinzipiell schlecht (siehe: Grundlegendste Kenntnisse der Genetik und Zucht...), wenn sie denn ordentlich Ueberwacht und Konsequenzen gezogen werden.3. Zum Beispiel Kreuzungen unter verschiedenen Schlaegen einer Rasse, die derzeit als zwei Rassen gefuehrt werden, um den Genpool zu verbreitern.
(Sinn erschliesst sich ebenfalls wieder mit Grundlegenden Kenntnissen..)4. Wenn aus persoenlichen Gruenden die Wurfabnahme nicht fristgerecht erfolgen kann z.B.
Bei vielen Vereinen gibt es auch mehr als eine Wurfabnahme.5. Und auch hier, wuerde ein Smilie weniger helfen.
Wenn du heute zum Roentgen gehst, dann darf man dir Schutzmechanismen, gesetzlich vorgeschrieben, auch nicht extra berechnen, denn ohne darf dies einfach nicht durchgefuehrt werden. Trotzdem verursacht die Einhaltung dieer Bestimmungen Kosten, die auf dich umgelegt werden.
Anders ist es hier auch nicht. Ein Hund mit VDH Papieren darf nicht ohne selbige abgegeben werden - sie verursachen aber auch Kosten, auf denen der Zuechter natuerlich nicht sitzen bleiben moechte.
Also werden diese umgelegt.Was aber definitiv nicht erlaubt ist, ist eine Vorgehensweise, wie sie in Zeitungsannoncen oft angeboten wird... ohne Papiere 300, mit 400 Euro.
Warum so empfindlich und vor allem so unfreundlich? Es gibt viele provokante Smilies aber die gewählten gehören glaube ich absolut nicht dazu.
Und dass sie Interesse an dem Thema hat zeigt doch die Tatsache, dass sie fragt. Sie liest doch die Zuchtordnung.
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So, ich hoffe das klappt nun mit den ganzen Zitaten und ist auch noch verständlich.
1. Die Zucht mit "HD schwer" ist verboten. Mit "HD mittel" darf nur in begründeten Ausnahmefällen gezüchtet werden.
Was wäre so ein begründeter Ausnahmefall. z.B.?ZitatZum Beispiel wenn der Befund Aufgrund einer Verletzung entstanden ist und/oder der Hund derartige andere Qualitaeten hat, dass in einem speziellen Fall dieses hoehere Risiko in Kauf nehmen kann.
HD schwer, kann auch durch eine Verletzung entstanden sein.
Was wären solche anderen Qualitäten?2. Paarungen von Verwandten 1. Grades (Inzestzucht) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rassehunde-Zuchtvereins.
Wozu die Zucht mit Verwandten 1. Grades?ZitatZum Beispiel bei einer sehr seltenen Rasse, um danach wieder Auszucht zu betreiben.
Inzucht?Inzestzucht ist nicht prinzipiell schlecht (siehe: Grundlegendste Kenntnisse der Genetik und Zucht...), wenn sie denn ordentlich Ueberwacht und Konsequenzen gezogen werden.
Ok, da habe ich moralische Bedenken, aber die gehören hier nicht rein.4. Die Welpen dürfen erst abgegeben werden, wenn sowohl die Wurfabnahme erfolgt ist als auch die Welpen die achte Lebenswoche vollendet haben. Rassehunde-Zuchtvereine können hiervon in begründeten Fällen mit Zustimmung des VDH abweichen.
Was wäre so ein begründeter Fall?
Wenn aus persoenlichen Gruenden die Wurfabnahme nicht fristgerecht erfolgen kann z.B.
Bei vielen Vereinen gibt es auch mehr als eine Wurfabnahme.
Was drängt denn den Züchter seine Hunde vor einer Wurfabnahme die welpen abzugeben? Später ginge doch auch. -
Zitat
Ich lese bei schwierigen Themen rund um Hobbyzucht oder Vermehrer oder VDH immer mal wieder hier im Forum: Hast Du Dir denn die ZO des VDH durchgelesen?
Ich hab mir jetzt mal die Mühe gemacht und habe ein paar Fragen:
1. Die Zucht mit "HD schwer" ist verboten. Mit "HD mittel" darf nur in begründeten Ausnahmefällen gezüchtet werden.
Was wäre so ein begründeter Ausnahmefall. z.B.?- Wie Bordy schon sagte. 1. Durch Verletzung 2. durch spezielle Qualitäten die stärker gewichtet werden (in Verpaarung mit HD ,,freiem" Hund 3. Bei engem Genpool- wenigen Rassevetretern, nich weit verbreiteter Rasse
2. Paarungen von Verwandten 1. Grades (Inzestzucht) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rassehunde-Zuchtvereins.
Wozu die Zucht mit Verwandten 1. Grades?- Siehe Bordy.
Unter Überwachung von bestimmten Konsequenzen für den Fortgang der Zucht/(-linie)3. Versuchszüchtungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Rassehunde-Zuchtvereins und des VDH durchgeführt werden.
Was sind Versuchszüchtungen?4. Die Welpen dürfen erst abgegeben werden, wenn sowohl die Wurfabnahme erfolgt ist als auch die Welpen die achte Lebenswoche vollendet haben. Rassehunde-Zuchtvereine können hiervon in begründeten Fällen mit Zustimmung des VDH abweichen.
Was wäre so ein begründeter Fall?Dazu würde ich (neben der Begründung bordys) auch die Regelungen zählen, die ein älteres Abgabealter vorschreiben und in vielen Rassevereinen als Extraregelung zu der VDH-ZO vorgeschrieben sind.
Meine Fragen sind reine Verständnisfragen, wäre nett, wenn man diese sachlich beantworten könnte.
Außer Punkt 5, da möchte ich nur darauf hinweisen, da die Ahnentafeln hier des Öfteren als Kostenpunkt bei der Preiszusammensetzung angeführt wurden.
5. Ahnentafeln und eventuelle Auslandsanerkennungen dürfen vom Verkäufer des Hundes nicht besonders berechnet werden.
(Aber auch hier muss es nicht unsachlich werden.)
Ahnentafeln kosten in der Entstehung Geld. - Die Papiere bekommen die Welpen ja nicht einfach so,der Züchter muss viele Dinge tun, damit seine Welpen im VDH Papier bekommen können
- vorgeschriebene Untersuchungen (und Auswertung) auf alle rassetypischen Erbkrankheiten bei den Eltern (und allen Vorfahren)
- Zuchtnamenschutz
- Ankörung (Ankörungsgebühr der Zuchttiere)
-Deckgebühr
-Tierärztliche Verpflegung der Welpen (Gesundheit bei Wurfabnahme)
- Welpentaxe/Wurfkontrollgebühr
etc.Nur ein paar exemplarische Dinge die ein Züchter machen muss um im VDH zu züchten.
Das kostet ja auch alles einen Haufen Geld. Natürlich wird das Papier ansich nicht dazu berechnet- das bekommst Du obendrauf. Es ist lediglich die Bescheinigung, dass der Hund eben alle vorgeschriebenen Vorraussetzungen erfüllt. Dass er sie erfüllt rechtfertigt seinen Preis- das Papier gibt Dir nur Sicherheit über die Einhaltung.
Wie gesgat, bei jedem VDH Züchter bekommst Du die Papiere "einfach so"- da gibt es kein "der Hund ist billiger ohne Papiere" etc.
Im Grunde ist das alles ganz logisch.
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HD schwer? Nunja, was ist HD schwer?..... HD A ist komplett frei, HD B ist Übergangsform, HD C ist leichte HD, HD D ist dann mittlere HD, HD E wäre erst schwere HD.
Ich wüßte ehrlich gesagt nicht, daß mit HD E noch gezüchtet werden darf...
Bei den meisten Rassen darf mit HD C gezüchtet werden, allerdings meist mit der Auflage: dann nur mit einem HD A Partner.
Warum man nicht nur mit komplett HD-freien Hunden züchtet? Teilweise wie Bordy schrieb, teilweise auch weil ein HD C Hund dies nicht unbedingt weitervererben muß. Es gibt HD A Hunde, die schlechte Vererber sind und die Nachkommen eher HD C bekommen als Nachkommen von einem HD C Hund. Desweiteren kommt es auch auf die Rasse an, wie sich eine solche HD-Einordnung überhaupt auswirkt. Bei kleineren/mittelgroßen Rassen mit "normaler" Figur wirkt sich eine HD C oder sogar HD E meist kaum bis gar nicht auf den Hund aus. Zudem ist ja HD ein Überbegriff für einige verschiedene "Erkrankungen". Winkelung, Arthrose, zu flache Gelenkpfanne, zu kleiner Gelenkkopf... all das kann HD sein.
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Ich wüßte ehrlich gesagt nicht, daß mit HD E noch gezüchtet werden darf...
Ne, darf es ja auch nicht. (wenn HD E, HD schwer ist)
Bei den meisten Rassen darf mit HD C gezüchtet werden, allerdings meist mit der Auflage: dann nur mit einem HD A Partner.Es gibt HD A Hunde, die schlechte Vererber sind und die Nachkommen eher HD C bekommen als Nachkommen von einem HD C Hund.
Also schon ein bischen Glückssache, oder? -
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