Verstoss gegen Abgabevertrag von Tierheim

  • Huhu,
    wer kennt sich mit so etwas aus?


    Jemand holt sich einen Hund aus dem Tierheim und hält diesen Hund dann so, dass er ganz klar gegen den Vertrag des Tierheimes verstösst. Für das Veterinäramt ist die Haltung aber noch ein bisschen zu gut. Laut Vertrag müsste der Hund bei dieser Haltung wieder zurück ins Tierheim.


    Problem: Das Tierheim gibt es nicht mehr.


    Hätte man nun Möglichkeiten etwas für den Hund zu tun?


    Danke
    LG

  • Zitat

    Beim Ordnungsamt melden, die gucken sich das an, und im Fall der Fälle geht der Hund dann in ein anderes Tierheim.
    - armer Hund! -


    Wieso armer Hund? Du weißt doch gar nicht, gegen welchen Teil des Vertrages verstoßen wird. Mein Zwerg darf z.B. keinen Leinenruck bekommen, laut Vertrag. Nicht das er jetzt einen bekommt, aber manche Sachen in den Verträgen sind schon seltsam. Und ohne etwas genaueres zu wissen, kann man das nicht beurteilen.


    Da das VetAmt ja nichts schlimmes gesehen hat, wird das OA auch nichts tun können, oder? :???:


  • Gaby, ich denke das die Haltung des Hundes nur für das Vet-Amt zu gut ist, ABER eben "schlechter" als im Vermittlungsvertrag angegeben :ka:

  • Zitat

    dann wird ein anderes TH zuständing sein, jede gemeinde hat verträge mit THs. Es sei den es war ein TSV dann sit das natürlich was anderes :)


    Wieso ist das was anderes?


    Das Land Berlin hat einen Vertrag mit dem TSV Berlin. Der TSV betreibt auch das örtliche Tierheim.


    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Ich weiß nicht warum immer nach dem OA geschrieen wird, einzig das Vet.Amt. ist berechtigt dazu.


    Wieso gibt es das TH nicht mehr, da existieren doch bestimmt noch mehr Verträge, ist denn da überhaupt niemand mehr zuständig.
    Hat das Vet.Amt. den Vertrag mit dem TH gesehen ? Wenn ja, müßten die eigentlich in diesem Sinne handeln.

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