Verstoss gegen Abgabevertrag von Tierheim

  • Zitat

    Da das VetAmt ja nichts schlimmes gesehen hat, wird das OA auch nichts tun können, oder? :???:


    Eben, so sehe ich das auch.


    Auch wenn Zwingerhaltung im Abgabevertrag ausgeschlossen wird, ich aber aus bestimmten Gründen darauf zurück greifen muß, der Zwinger die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, dann kann mir der Hund nicht genommen werden.


    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Gaby was ich damit sagen wollte bei einem TH Hund ist immer ein TH zuständig, egal wer was auflöst oder sich zusammenschließt, für DIESEN hund ist IMMER ein TH zuständing. Egal ob das Th sich mit dem anderen zusammenschliest oder Gemeinden sich auflösen, dann ist die nächst gelegene Stadt zuständig usw. Wenn ein TSV (ein reiner tsv ohne th dran) sich auflöst dann ist da kein anderer mehr für zuständing, da der tsv so gesehn PRIVAT ist.


    in deinem fall BERLIN, wenn der TSV sagt er will die TH sachen nicht mehr mit übernehmen, dann MUSS ein anderer das machen, das es KEIN TH für eine region gibt, gibt es nicht.

  • Och----Hallo??????
    Mitdenken angesagt!


    1. Klar kann das Ordnungsamt nur was mache wenn die Vorwürfe auch gerechtfertigt sind, aber das müssen die leider machen - was soll die TS denn da sonst machen, den armen Hund selbst darausholen??? - echt jetzt , nicht ernst oder? Und wer sonst wäre dafür zuständig? Schlechte Tierhaltung ist nunmal in erster Linie ne OWkeit. dass heißt die gehen dahin, mit jemanden vom VA, und wenn s sein muss mit Beamtenverstärkung und dann wird das Tier darausgeholt und an den nächsten Gegeben der sich darum kümmert.


    2. - noch so ein ganz toller Einwand!
    Warum armer Hund?
    Ist das jetzt auch noch ernst gemeint?
    Wenn es dem armen Vieh da schlecht geht dann kann der einem ja nur leid tun oder? Und wenn davon gesprochen werden muss, dass er vielleicht in ein TH muss, dann auch, oder fändest du es gut wenn deiner in ein TH käme?
    Meiner kommt ausm TH und diese Zustände müssen nicht sein weil es einfach viel zu viel Stress ist - abgesehen davon hat es ja wohl mal kein Hund verdient schlech behandelt zu werden. Und jeder Hund der schlecht behandelt wird tut mir nunmal Leid!


    - Klar ist es gut wenn man sie aus schlechter Haltung rausholt, trotzdem tun sie mir leid wegen der schlechten Haltung!


    Was war denn daran nicht deutlich bitte????

  • Das OA ist da aber nicht zuständig, sondern wird das VetAmt einschalten. Das war bereits da und hatte nichts zu beanstanden!


    Und nur weil man gegen nen Vertrag verstößt, wird der Hund nicht gleich mißhandelt! Ich verstoße ganz gezielt gegen einen Vertrag, mein oller Hund ist nämlich nicht kastriert. Laß doch erstmal erklären, gegen WAS genau verstoßen wird, bevor du rumschimpft was für ein armer Tropf das doch ist.
    Da meine TS-Hunde nicht ins TH kommen werden, kann ich nicht sagen ob ich das gut fände oder nicht ;)

  • Das OA wird einschreiten wenn von dem Hund eine Bedrohung für die Allgemeinheit ausgeht, dann wird dort gehandelt. Für nicht artgerechte Haltung ist das VetAmt zuständig.


    Im Übrigen, selbst wenn es das Tierheim noch geben würde, so lange das Vet Amt keinen Grund zur Beschlagnahmung des Hundes sieht, ist es fast unmöglich einen Hund nach der Vermittlung wieder einzufordern, wenn sich der neue Besitzer dagegen sträubt. Verstoss gegen Vertrag hin oder her.
    In Schutzverträgen steht vieles, aber das meiste ist nicht durchsetzbar und hält vor Gericht nicht Stand.


    Vielleicht sollte die TS einfach mal sagen, gegen welche Auflage explizit verstoßen wird.

  • Das Tierheim wurde vor ca. 10 Jahren geschlossen. Die restlichen Tiere die damals noch da waren wurden auf andere Tierheime verteilt. Das Vet-Amt hat den Vertrag nicht gesehen.


    Es ist halt nie jemand mit dem Hund spazieren gegangen und er war immer viel im Zwinger. Laut Tierschutzvertrag ist Aussenhaltung in jeglicher Form verboten und der Hund braucht ausreichend geistige und körperliche Beschäftigung.


    Das reicht dem Vet.Amt aber nicht.

  • Woher weiss man was im Vertrag drinn steht?
    Vielleicht ist er ja nicht nur im Zwinger?
    Hab ne Bekannte, bei ihr waren die Hunde tagsüber beide im Zwinger weil sie arbeiten war ( Zwinger waren beheizte 35 m² ) und hat sie Nachmittags mit ins Haus genommen. Spazieren gegangen sind die auch nicht viel. Bissl Hundeschule und Freilauf aufm Grundstück - war ja eher ein Feld.
    Muss schon ein bissl genauer sein.
    Ausserdem muss ja alles ok sein wenn das VetAmt nichts macht....oder?

  • Zitat

    Ausserdem muss ja alles ok sein wenn das VetAmt nichts macht....oder?


    Kommt wohl darauf an mit welchem Maß man misst... es wird wohl kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, Mindestgröße des Zwingers stimmt, Mindestauslauf- und Beschäftigungszeit stimmt, Hund fällt nicht vom Fleisch... :/


    Ansonsten denk ich aber auch nicht, dass man da groß was machen kann - wenn das VetAmt die Haltung absegnet, was soll da ein TH machen?


    LG

  • Zitat


    Es ist halt nie jemand mit dem Hund spazieren gegangen und er war immer viel im Zwinger. Laut Tierschutzvertrag ist Aussenhaltung in jeglicher Form verboten und der Hund braucht ausreichend geistige und körperliche Beschäftigung.
    .


    Ich frag mich, woher man so etwas immer wissen will? Liegt da einer 24 Stunden rund um die Uhr der Lauer und schreibt mit wann die Leute das Haus verlassen :???:
    Selbst wenn ich im Haus nebenan wohne weiß ich doch nicht rund um die Uhr, was da drüben gemacht wird.


    Wer sagt mir, dass die nicht in der einen Stunde in der ich mir die Haare wasche mit dem Hund zum Obidience Training gefahren sind?


    außerdem:


    Zitat

    Das Tierheim wurde vor ca. 10 Jahren geschlossen.


    Sprich der Hund wurde vor über 10 Jahren vermittelt und bislang schien die Haltung ja gut genug für den Hund zu sein. Was wäre gewonnen, wenn man diesen Leuten den Hund wegnimmt und in einen TH-Zwinger packt?

  • macintoshrealjumper:
    Ich habe den Vertrag gelesen. Er ist nicht 24 Stunden am Tag im Zwinger, aber die meiste Zeit des Tages. Das Vetamt macht nichts, wenn ein Hund im Zwinger lebt und niemand mit ihm spazieren geht. Wenn das Vet-Amt nichts macht hat das aber noch lange nichts zu heissen. Mein Nachbar hält seine Pferde einzeln auf je ca. 10qm. Laut Veterinäramt ist das o.k.


    Helfstyna:
    Wieso sollten die Besitzer mich anlügen? Wieso sollten sie mir sagen, dass sie nie mit dem Hund spazieren gehen und es dann heimlich tun? Wieso sollten sie sagen, dass der Hund immer mal Auslauf auf dem Hof bekommt, aber meistens im Zwinger ist, wenn es gar nicht stimmt? Und wieso sollten sie heimlich zum Obidience gehen und mir dies verschweigen?
    Der Hund lebt momentan seit 2 Monaten in einem Tierheim in Pension, da der Besitzer seit 2 Monaten im Krankenhaus ist. Der Hund ist dort total aufgeblüht. Es wäre also besser für ihn, wenn er dort bleiben könnte. Der Besitzer möchte ihn aber wieder haben. Und nein die Haltung war nie gut genug für den Hund, aber der Besitzer hat das so gesehen und war nie bereit etwas dran zu ändern.

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