Verstoss gegen Abgabevertrag von Tierheim

  • Ich finde das auch etwas komisch alles. Aber um die Eingangsfrage aufzugreifen:


    1. Wenn das Veterinäramt feststellt, dass kein Verstoß gegen das TS Gesetz vorliegt, dann ist dieser Weg abgeschlossen. Ende der Geschichte, es sei denn es kommt ein neuer Sachverhalt auf. Du kannst natürlich auch rechtlich gegen das Veterinäramt vorgehen, wenn du meinst, dass sie in strafbarer Weise nicht handeln obwohl das TS Gesetz verletzt wird. Aber danach hört es sich ja nicht an und dann sollte man auch die Finger von solchen Vorwürfen lassen.


    2. Die meisten (nicht alle) TS Verträge beinhalten eine Klausel, dass das Eigentum an dem Hund erst nach einer gewissen Zeit auf den neuen Halter übergeht (bei uns waren es 12 Monate). In dieser Zeit kann das TH / TSV (oder sein Rechtsnachfolger wenn es einen gibt) den Hund aus den im Vertrag definierten Gründen jederzeit zurückfordern.


    3. Wenn der Eigentumsübergang bereits stattgefunden hat (und davon gehe ich im vorliegenden Fall aus), dann kann ggf. der Rechtsnachfolger des aufgelösten Tierheims /TSV hier Ansprüche geltend machen -- aber mal ganz ehrlich, jeder Feld-Wald- und Wiesenanwalt könnte das wahrscheinlich abschmettern, solange nicht gegen das TS-Gesetz verstoßen wird.


    Wenn Du der Meinung bist, dass der Hund von Änderungen in der Haltung profitieren würde, dann sprich mit dem Besitzer, biete ggf. deine Hilfe an. Wenn er sich in der Pension gut macht ist das ja z.B. ein Anknüpfungspunkt für ein Gespräch darüber, was man ändern könnte. Und der Besitzer scheint ja an seinem Hund zu hängen, sonst wollte er ihn ja nicht wieder haben nach dem Krankenhausaufenthalt.


    Geht es Dir wirklich um den Hund? Oder hast du eher ein Problem mit dem Besitzer?


    Ich kenne hier im Umfeld auch das ein oder andere Haustier, das nicht optimal gehalten wird -- das heisst nicht, dass es schlecht behandelt oder nicht geliebt wird. Bei mir im Haus wohnen z.B. sehr nette Leute, die ein einzelnes Kaninchen halten. Ich habe das dann mal angesprochen -- die erste Reaktion war eher verhalten, aber nicht wirklich abwehrend. Ich erkundige mich auch in Abständen immer mal freundlich, wie es ihm so geht. Mittlerweile weiss ich auch, dass das Kaninchen eher nicht verträglich ist -- eine Vergesellschaftung ist vor längerer zeit wohl mal nicht gut gegangen. Das Tier wird auch eher wie ein Hund gehalten und ist nur im (großzügigen) Käfig, wenn die Besitzer nicht da sind (etwa 6 Std am Tag). Und mittlerweile kommt auch ab und zu mal die Bemerkung, dass man ja vielleicht noch mal einen Versuch einer Vergesellschaftung machen könnte.


    Hätte ich denen den Tierschutz oder das Veterinäramt auf den Hals hetzen sollen? Ich setze da auf Freundlichkeit und Aufklärung, ohne aufdringlich zu sein. Die Behörden spare ich mir doch lieber für Fälle wo Tiere wirklich gesetzwidrig schlecht gehalten oder misshandelt werden - wäre dann aber auch konsequent und unnachgiebig, ohne Rücksicht auf gutnachbarliche Beziehungen. Die meisten Menschen sind nicht bösartig und die meisten wollen das beste für ihr Tier, sie sind höchstens ein bisschen unwissend oder manchmal auch ein bisschen zu bequem.

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