HILFE - Hausverwaltung !
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HI,bei uns im Haus existieren 2 Hunde . Den Mietern wurde der Hund jeweils erlaubt wenn er sich ruhig verhält .
So, jetzt habe ich meiner Hausverwaltung geschrieben, daß ich mir einen Shih Tzu anschaffe der ja bekanntermaßen klein, ruhig und klug (d.h. : erziehbar!) ist.
Die Antwort viel so aus :der Hund wird auf jeden Fall oft bellen da Sie(also ichund der Hund) Paterre wohnen und die Leute an Ihrer Tür vorbei gehen , UND der Hund wird den Hausflur verschmutzen , da er ja so lange Haare haben wird und den Dreck mit reinschleppt!
DAS sind die Gründe warum mir der Hund untersagt wird !
Hat jemand eine Ahnung wie ich dagegen vorgehen kann?
Weil : das ist ja wohl nicht gerechtfertigt , 2 Hundebesitzern wird gesagt , wenn der Hund ruhig ist darf er bleiben ...
Und : die Shih Tzu haben zwar ausgewachsen lange Haare , die kann man aber scheren und kurz halten .
Danke schonmal für HILFE , Manuela -
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Upps, es gibt zwei Hunde im Haus und Du darfst nicht? Hmmm....
guck doch mal hier:
hier kann man Fragen stellen die von kompetenter Seite (sprich Anwälten, Jurastudenten etc.) beantwortet werden. Wichtig ist nur, dass Du es allgemein formulierst. Also: Partei A lebt in einem Mehrfamilienhaus. Parteien B und C haben jeweils einen Hund, Partei A möchte sich ebenfalls einen Hund anschaffen, dieses wird von der Hausverwaltung mit folgenden Gründen abgelehnt...
schreib dann mal was dabei rumgekommen ist.
Liebe Grüße
Ella
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Dazu gibt es mittlerweile Gerichtsurteile die besagen das Hundehaltung in ein und dem selben Haus entweder für alle verboten oder für alle erlaubt ist. Ausnahmen hierfür gelten nur für die sogenannten "Listenhunde"
Hier ein kleiner Auszug (ARD Ratgeber Recht)Zitat10500 Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zum Thema Miete
Haustierhaltung
Der Mieter hat ein Mehrfamilienhaus bezogen und möchte sich einen Hund anschaffen. Allerdings muß nach dem Mietvertrag der Vermieter die Haustierhaltung genehmigen. Nun lehnt der Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung ab, obwohl im Haus bereits mehrere Familien einen Hund haben. Kann er das?--------------------------------------------------------------------------------
Nein, wenn man davon ausgeht, daß er rechtsmißbräuchlich handelt. Grundsätzlich muß er auch Ihnen den Hund erlauben, es sei denn, er hat sachliche Gründe, auf die er seine Verweigerung stützen kann (z.B. weil der Mieter einen sogenannten Kampfhund halten will).
Ich hoffe das hilft dir weiter
Gruß Manuela -
Zitat
Die Antwort viel so aus :der Hund wird auf jeden Fall oft bellen da Sie(also ichund der Hund) Paterre wohnen und die Leute an Ihrer Tür vorbei gehen , UND der Hund wird den Hausflur verschmutzen , da er ja so lange Haare haben wird und den Dreck mit reinschleppt!
:angry: Bei sowas geht mir echt die Hutschnur hoch - da könnte man ja gleich mit der selben Begründung jemandem verbieten, ein Kind zu bekommen - die schreien auch viel und ziehen Schmutz in den Hausflur. Und überhaupt einfach solche Mutmaßungen anzustellen *argh* :angry:
Lass Dich ned einschüchtern und viel Erfolg und gute Nerven beim 'rumärgern mit der Hausverwaltung!
LG,
Ulli -
Quinshora: Wird doch schon zu genüge so gemacht. Als sich meine Eltern in München ne Wohnung gesucht haben, war der häufigste Ablehnungsgrund, dass wir einen Hund haben und dass sie ein Kind haben (mich ;o)): ich war damals schon 17 und bin sogar noch bis zum Ende meiner Schulzeit alleine in Rostock geblieben. Hat nicht interessiert. Mit Hund und/oder Kind hast du auf dem Wohnungsmarkt schlechte Karten. Am besten bist du Single und machst keinen Mucks... *grummel
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Hallo,
verstehe die Argumente der HVW auch nicht :flehan: vorallem geht es ja gar nicht die einen ja - die anderen nein.
Aber ich vermute mal NEIN heisst bei denen jetzt NEIN und was willst Du dagegen machen ??? Versuchen kann man es ja - würde ich auch tun aber sollten sie bei ihrem Nein bleiben dann hast Du die AK gezogen. Notfalls könnte man noch auf die Idee kommen und klagen (aber ob das Sinn und Zweck hat ?!?!? Interessant wäre es ja mal vorallem weil ja andere Mieter Hunde "genehmigt" bekommen haben und bei Dir kommen sie mit solchen Argus. Ne- geht nicht wirklich der ein Mieter darf der andere nicht - hallooo ?!?!?Ich wünsche Dir viel Glück
Nachdenkliche Grüsse
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Also kann dir dazu sagen, dass neulich auf dem Radio erst so ein Fall genannt wurde.
Vermietet ohne Haustiere und der Vermieter erlaubte einen älteren Herrn der einziehen wollte seinen Hund mitzunehmen. Worauf jemand anderes auch einen Hund wollte gleiches Recht für alle.
Gericht entschied, oh Wunder, gegen den Mieter, als Vermieter hast du das Recht, zu entscheiden, ob du in deiner Wohnung ein Tier halten möchtest oder nicht.
Und hier kam erschwerend dazu, dass der alte Herr ohne Hund und umgekehrt sein kann.Weiß nicht am besten du erkundigst dich mal beim Mieterschutz, so was gibt es doch.
liebe Grüsse
Tine -
Hi,
das kommt einfach auf den Mietvertrag drauf an.
Wenn drinsteht "Hunde nur mit Genehmigung des Vermieters" kann der Vermieter bei dir JA oder NEIN sagen, völlig ohne Angabe von Gründen (!) und völlig wurscht, ob es schon Hunde gibt oder nicht. (Vielleicht haben die anderen Parteien eine andere Art Mietvertrag, in dem es noch erlaubt war, oder sie haben die Einzelgenehmigungen eingeholt, als eine andere, hundefreundlichere Person zuständig war... Alles möglich!)
Dieses Ding mit "wenn einer hat, dürfen alle anderen auch" ist mir ehrlich gesagt ein wenig unheimlich. Verträge schließt man einzeln, das ist Privatrecht, und da gibt's doch keine automatische Gleichbehandlung, oder?Ich würde da nicht kategorisch sagen "Ich will aber", das bringt doch gar nix. Freundlich dran bleiben, ansonsten ausziehen...! Sonst bist du ja ständig auf'm Kieker, und beim ersten Dreckklümpchen oder "wuff" biste angemahnt.
Viel Glück noch
Silvia
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