Hundesteuer... Nein danke!

  • was ist die hundesteuer?


    http://de.wikipedia.org/wiki/Hundesteuer



    die hundesteuer beim verfassungsgericht



    ein jurist aus niedersachsen hat eine klage beim bundesverfassungsgericht anhängig (AZ 1BVR 1888/11) in sachen hundesteuer, die jetzt mit einer verfassungsbeschwerde weitergeführt wird.


    bei einer niedersächsischen gemeinde führt er an:



    dass nur das haustier hund besteuert werden und keine der anderen haustiere;


    jede komune hat ihren eigenen tarif;


    es gibt keine klare differenzierung bei der hundegröße;


    die handhabung bei den befreitungstatbeständen sind ebenfals unterschiedlich;


    es gibt keine wirksame kontrolle und eintreibung.



    der jurist sieht dies als unsachlich und willkürlich. er sieht hiermit den gleichbehandlungssatz, das willkürverbot und weitere tragene verfassungsrechtliche prinzipien des eigentumsrecht und des steuer- und abgabenrechts verletzt.


    seit dem 1.8.2002 ist die geltenden verfassungsrechtliche stellung von tieren als mitgeschöpfe anzusehen. (art. 20a gg). daher ist die steuer eine staatliche strafe für tierliebhaber und somit eine unethische steuer.


    in england wurde die hundesteuer bereits 1987 höchstrichterlich abgeschafft und zwar im gesamten vereinigten königreich und somit ist die hundesteuer menschenrechtswidrig.


    in der vergangenheit gab es einige klagefestellungen zur unwirksamkeit der hundesteuer. diese wurden jedoch abgelehnt, weil die verfassungsrechtliche stellung der tiere noch eine andere war und nicht die der mitgeschöpfe.


    in einer anderen steuersache wurde diese von einem großen teil der steuerpflichtigen nicht gezahlt wegen mangelnder kontrolle. das bundesverfassungsgericht befand in dieser sache, dass diese verfassungswidrig sei.



    dies alles dürften gute argumente gegen die hundesteuer sein.




    was können hundehalter tun ?


    die gemeinden sind gem. § 363 abs.2 s.2 abgabenordnung verpflichtet, das verfahren ruhen zu lassen, wenn wie hier bei der hundesteuer, in gleicher sache ein verfahren beim europäischen gerichtshof, beim bundesverfassungsgericht ode einem oberen bundesgericht anhängig sind.


    daher kann nur jedem hundebesitzer empfohlen werden, der zuständigen gemeinde oder stadt unter verweis auf das beim bundesverfassungsgericht anhängige verfahren az. 1bvr 1888/11 gegen die festsetzung der hundesteuer widerspruch einzulegen und das ruhen des verfahrens bis zur entscheidung des bundesverfassungsgerichts zu beantragen.


    die hundesteuer sollte nur mit dem begriff des "vorbehalts" gezahlt werden.




    ein mustertext über den widerspruch gegen die hundesteuer


    an die gemeinde....





    widerspruch gegen die festsetzung der hundesteuer
    hundesteuerbescheid vom...... steuernummer......




    sehr geehrte damen und herren !


    gegen die im bescheid festgesetzte hundesteuer lege ich widerspruch ein, da die hundesteuer gegen das grundgesetz verstößt und damit verfassungswidrig ist. ich verweise auf das beim bundesverfassungsgericht anhängige verfahren (AZ. 1BvR 1888/11).


    gleichzeitig beantrage ich bis zur entscheidung des bundesverfassungsgericht im v. g. verfahren das ruhen meines widerspruchverfahrens und erkläre, dass alle zukünftig von mir geleisteten zahlungen zur hundesteuer nur unter vorbehalt gezahlt werden.


    weiterhin möchte ich sie bitten, mir den eingang meines schreibens schriftlich zu bestätigen, ebenso das ruhen des verfahrens.



    mit freundlichen grüßen


    quelle:dachshundklub württemberg und hohenzollern 1895ev

  • Das wär natürlich ein Hammer!! :D :D
    Meinste, das funktioniert wirklich? :???:
    Wenn das Verfahren durch kommt, müßten die Gemeinden ja die Hundesteuer zurück zahlen. Da bin ich mal gespannt.

  • das wäre wahnsinn wenn das klappen würde aber ich kanns mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Keine Gemeinde verzichtet so einfach auf eine der Haupteinnahmequellen-.-
    Aber einen versuch wäre es mir auf jedenfall wert. schaden kanns ja nicht^^

  • Der Widerspruch ist schnell geschrieben. Ein Versuch ist es allemal. Warum nicht?! Ich bin dabei!

  • Zitat

    Das wär natürlich ein Hammer!! :D :D
    Meinste, das funktioniert wirklich? :???:
    Wenn das Verfahren durch kommt, müßten die Gemeinden ja die Hundesteuer zurück zahlen. Da bin ich mal gespannt.


    zurück zahlen ja, aber nur wenn gegen den bescheid widerspruch eingelegt wurde. auch wenn es noch jahre dauert, wenn einspruch geltend gemacht wurde und die klage obsiegt, erhält man das geld zurück.



    ich hatte schon einmal einen unerwarteten geldsegen, weil meine steuerberaterin in einer steuersache widerspruch für mich eingelegt hatte. es dauerte 8 jahre und ich hatte die sache schon total vergessen.

  • Gibts hier nicht ein paar (Hobby-) Juristen? Ist das tatsächlich so? Also, ich werden nen Teufel tun und keine Hundesteuern zahlen! Selbst wenn ich das Verfahren erst einmal einstellen kann, aber was, wenn wir HH vor dem Amtsgericht verlieren... All das Geld dann zurück zahlen??? :???: Wird wohl schwierig! :hust:

  • Zitat

    Gibts hier nicht ein paar (Hobby-) Juristen? Ist das tatsächlich so? Also, ich werden nen Teufel tun und keine Hundesteuern zahlen! Selbst wenn ich das Verfahren erst einmal einstellen kann, aber was, wenn wir HH vor dem Amtsgericht verlieren... All das Geld dann zurück zahlen??? :???: Wird wohl schwierig! :hust:


    du kannst deine hundesteuer zahlen, du musst nur auf den überweiser "zahlung unter vorbehalt" schreiben und vorher widerspruch gegen den hundesteuerbescheid eingelegt haben.

  • Zitat

    du kannst deine hundesteuer zahlen, du musst nur auf den überweiser "zahlung unter vorbehalt" schreiben und vorher widerspruch gegen den hundesteuerbescheid eingelegt haben.


    Ahhh :idea: Jetzt habe ich es auch begriffen.


    Danke schön! Dann werd ich es zumindest auch versuchen. Kann ja nicht schaden... =)

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