Hundesteuer... Nein danke!

  • Erdel schade wenn man keinen Spaß versteht. Der Hund sitzt bestimmt über §§ und studiert deutsches Recht. :roll: Muss schon ein trauriges Leben sein...wenn so über gar nichts mehr schmunzeln kann. :hust:

  • Ach cool, da wird sir monti aber von mir unterstützt und wird auch gleich bei facebook geteilt!


    (Hilfe, gibts so ein schreiben wie zum start des threads eigentlich auch für die gez? :D )

  • GEZ:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bitte ziehen Sie die Rundfunkgebühren von dem Kindergeld ab, welches ich und mein Partner bekommen müssten, da wir theoretisch in der Lage wären, sehr viele Kinder zu zeugen. Was übrig bleibt, überweisen Sie bitte an meine potentielle Frau.


    Mit freundlichen Grüßen,


    xy


    :headbash: :p

  • Hi,


    hier mal das Antwortschreiben was ich nach nem knappen halben Jahr bekommen habe. Vielleicht kann mir einer sagen was ich machen soll?


    Sehr geehrte Frau XY,


    ihr Widerspruch vom xy gegen den Hundesteuerbeschei vom xy ging fristgerecht bei uns ein.


    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch die anhängige Beschwerde (AZ. 1 BvR 1888/11) wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit der Hundesteuer durch Beschluss vom 26.01.2012 nicht zur Entscheidung genommen. Nachdem sich Ihr Widerspruch auf diesen Sachverhalt gestützt hat, wäre er nun zurückgewiesen.


    Wir geben Ihnen deshalb die Möglichkeit Ihren Widerspruch zurückzunehmen. Als Termin haben wir den 30.06.2012 vorgemerkt.


    Sollten Sie den Widerspruch nicht zurücknehmen, sind wir verpflichtet, einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dieser kostenpflichtig ist.


    MfG

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