Hundesteuer... Nein danke!

  • Zitat

    Super!!! Ich mach da auf jeden Fall mit. Habe schließlich 3 Hunde und zahle jedes Jahr 840,- Euro. Da könnte ich glatt 4 Autos versteuern :D


    LG
    Serafina


    ALTER SCHWEDE! 8O


    *lesezeichen*

  • Klingt interessant!


    Mensch, wenn das mal echt "so einfach" funktioniert :gut: Hier sehe ich nämlich auch nicht wofür ich die ganzen Steuern zahle :muede: Ok, im letzten oder vorletzten :???: Jahr wurden Kotbeutelspender aufgestellt... :hust: Fast ALLE mitten in der Fußgängerzone..... Und ansonsten liegen hier auch überall Haufen rum.... :verzweifelt:

  • Ich glaube da mach ich auch mal mit. Sofern man dadurch echt keine Nachteile hat.


    Ach, wie sieht das denn z.B. bei denen aus die einen vergünstigten Steuersatz (warum auch immer) zahlen und dann einen Widerspruch reinreichen? Kann diesen Leuten was passieren (Aufhebung der Vergünstigung etc.)?

  • Zitat

    der jurist, der die sache beim verfassungsgericht durchzieht ist richter, also jemand der ahnung hat ;)


    Richter ist er nicht. Aber Ahnung hat der Herr Dr. V. in der Thematik schon. ;) Richter ist der Kläger im Verfahren vor dem VwG München gewesen. *klugscheißmodusaus* ;)


    Bezüglich der Zahlung unter Vorbehalt der Nachprüfung melde ich mich morgen nochmal. Denn hier müsste tatsächlich der § 362 II 2 AO greifen und bei erfolgtem Einspruch gegen den Steuerbescheid die Einziehung der Hundesteuer so lange ausgesetzt werden, bis das Verfahren vor dem BVG abgeschlossen ist.(Wichtig ist dabei der Einspruch und auch die Zahlung unter Vorbehalt, denn wenn das BVG die Hundesteuer als rechtsmäßig einstuft, könnte u.U. ein Säumniszuschlag fällig werden, wenn man nicht gezahlt hat) Aber ÖR ist nicht so ganz mein Fachgebiet, darum sehe ich mir das morgen alles lieber nochmal genauer und in Ruhe an, bevor ich hier am Ende was Falsches schreibe. :)

  • Zitat

    Ich habe der Stadt eine einzugsermächtigung gegeben, wie gehe ich dann vor :???:


    zitat
    Kündigungsschreiben Einzugsermächtigung


    Im Kündigungsschreiben für die Einzugsermächtigung (auch Widerrufschreiben genannt) sollten mindestens folgende Angaben gemacht werden:


    Name und Anschrift des Unternehmens bei dem die Einzugsermächtigung widerrufen wird
    Ihr Name und Anschrift
    Datum, Wohnort
    Kunden- bzw. Vertragsnummer
    Die Formulierung „Hiermit widerrufe ich die Einzugsermächtigung für meine Konto Nr.12345, Bankleitzahl bei der XY Bank mit sofortiger Wirkung / zum XX.XX.XXXX.“
    Wichtig: Das Widerrufschreiben muss handschriftlich und eigenhändig unterschrieben sein damit es gültig ist.


    Am besten bittet man auch noch um eine kurze schriftliche Bestätigung des Widerrufs, sodass man auf der sicheren Seite ist. Das Unternehmen schickt dann eine kurze Bestätigung der Kündigung der Einzugsermächtigung und es teilt im besten Fall auch gleich noch die entsprechenden Daten mit, ab welchem Datum wie viel Geld auf welche Bankverbindung überwiesen werden muss. Wer ganz sicher gehen möchte kann das Widerrufschreiben per Einschreiben oder Einschreiben Rückschein verschicken.

  • Zitat

    Super!!! Ich mach da auf jeden Fall mit. Habe schließlich 3 Hunde und zahle jedes Jahr 840,- Euro. Da könnte ich glatt 4 Autos versteuern :D


    Kann ich denn trotzdem noch widersprechen, obwohl ich schon für 2012 bezahlt habe? Ist erst 4 Tage her. Weiß das jemand?


    LG
    Serafina



    am besten gleich widersprechen und in dem schreiben mitteilen, dass die bereits geleistete zahlung unter vorbehalt ist.

  • Ich blick da noch nicht so ganz durch... Also kann ich auch im Bundesland Berlin Widerspruch einlegen und die Hundesteuer nur unter vorbehalt zahlen?
    Auch wenn der Herr nur die Gemeinde Gilching verklagt hat:???:

  • Zitat

    IAch, wie sieht das denn z.B. bei denen aus die einen vergünstigten Steuersatz (warum auch immer) zahlen und dann einen Widerspruch reinreichen? Kann diesen Leuten was passieren (Aufhebung der Vergünstigung etc.)?


    Weiß dazu keiner was? Ich würd vllt noch ein paar HHs davon in Kenntnis setzten, müsste dazu aber wissen ob das Nachteile birgt, da davon sicher Einige ALG2 Empfänger sind und somit vergünstigte Steuer zahlen. Wenn die dann hinterher iwelchen Ärger bekomm wäre schon doof.

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