Hundesteuer... Nein danke!

  • Der Widerspruch muss innerhalb der vier Wochen erfolgen.


    D. h., wenn ihr z. B. den Bescheid am 17.01.2012 in eurem Briefkasten hattet, muss der Widerspruch bis zum 14.02.2012 bei der zuständigen Verwaltung sein. Zur Not kann man ihn an der Pforte abgeben und sich kurz bestätigen lassen.


    Nach dieser Frist gilt der Steuerbescheid als angenommen und akzeptiert.

  • So, unsere Antwort von der Gemeinde ist heute gekommen:


    Sehr geehrter ……….,
    durch das vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung ist ab dem Jahr 2005 das Widerspruchsverfahren gegen Steuer- und Abgabenbescheide der Gemeinden abgeschafft worden. Sofern Bürger mit einem Steuer oder Abgabenbescheid nicht einverstanden sind, können sie hiergegen nur noch direkt beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen. Ich verweise hierzu auch auf die Rechtsbehelfsbelehrung des Hundesteuerbescheides vom 13. Januar 2012.
    Ein Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid vom 13. Januar 2012 ist somit nicht möglich. Die Frist für die Einreichung der Klage beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides.
    Zu der Verfassungsbeschwerde gegen die Festsetzung von Hundesteuer ist zu bemerken, dass die Beschwerde dem Bundesverfassungsgericht zur Annahme vorgelegt worden ist.
    Ob das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde überhaupt annimmt, ist weiterhin
    offen.
    Ihren Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid sehe ich hiermit als erledigt an.


    Mit freundlichen Grüßen
    **********



    :kopfwand: Der niedersächsische Bürger hat sich also der Obrigkeit zu fügen und kein Recht zu widersprechen.
    So, wie in manchen Ehen :D

  • Zitat

    So, unsere Antwort von der Gemeinde ist heute gekommen:


    Sehr geehrter ……….,
    durch das vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung ist ab dem Jahr 2005 das Widerspruchsverfahren gegen Steuer- und Abgabenbescheide der Gemeinden abgeschafft worden. Sofern Bürger mit einem Steuer oder Abgabenbescheid nicht einverstanden sind, können sie hiergegen nur noch direkt beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen. Ich verweise hierzu auch auf die Rechtsbehelfsbelehrung des Hundesteuerbescheides vom 13. Januar 2012.
    Ein Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid vom 13. Januar 2012 ist somit nicht möglich. Die Frist für die Einreichung der Klage beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides.
    [...]


    Ich hab den Widerspruch gar nicht erst abschicken brauchen, weil das was die Dir geantwortet haben, sinngemäß bereits auf der Rückseite meines Hundesteuerbescheids vermerkt war. :muede: Ganz schön pfiffig meine Gemeinde.... :hust:
    So konnte ich mir die Druckertinte und Parkplatzsuche (einschl. Parkgebühren und Sprit) vor´m Amt auch direkt sparen.....mal abwarten was aus der Sache wird...wenn der Typ wirklich Erfolg haben sollte und die Steuer für verfassungswidrig erklärt wird, reicht mir das ehrlich gesagt....schon aus Prinzip....da kann ich auf die bis dahin angefallenen Kosten auch dankend verzichten ;)

  • @chaotenhaufen:. mach dir nichts draus. Einen Versuch wars wert, denke ich. Wenn dabei genügend Leute mitgemacht haben, wird die Aktion vielleicht ein paar graue Zellen bei den Gemeindefuzzis anregen :) Denke nicht, das bei mir was anderes rauskommen wird. ...


    Klar kann das nach hinten losgehen, wenn das Gesetz rauskommt, aber ich hoffe doch das die Leute sich dagegen ordentlich wehren werden zwecks Steuer auf alle Haustiere a la Meerschwein und co. Die Hoffnung stirbt bekannntlich zuletzt.

  • Zitat

    für mich wäre die hundesteuer schon ok, wenn es eine gegenleistung gäbe.


    Genau da liegt für mich auch der Knackpunkt: hier gibt es weder Dog Stationen, noch ausreichend Mülleimer.
    Letztes hier eigentlich nur auf den zwei Spielplätzen, die ich mit den Hunden nicht betreten darf und an den zwei- drei Bushaltestellen hier im Ort, an denen aber eher selten meine Spaziergänge vorbeiführen.
    Außerdem sind wir bei uns im Dorf eh die gelackmeierten, was die Hundesteuer angeht. Jedes andere Dorf unserer Gemeinde zahlt für den zweiten Hund 96 €, bei uns sind es 120 €. Wobei für den ersten und dritten, sowie für sogenannte gefährliche ist der Steuersatz gleich. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

  • Zitat

    Ich hab den Widerspruch gar nicht erst abschicken brauchen, weil das was die Dir geantwortet haben, sinngemäß bereits auf der Rückseite meines Hundesteuerbescheids vermerkt war. :muede: Ganz schön pfiffig meine Gemeinde....


    Ja, das ist hier leider auch so... :mute:

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