Hundesteuer... Nein danke!
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ich werde versuchen, mich darüber kundig zu machen.
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Ich habe bis heute noch keine Antwort bekommen. Darf ich das dann als stillschweigendes Einverständins sehen ?
Bin ja mal gespannt was raus kommt. :)
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die 2. kammer des ersten senats des bundesverfassungsgerichts hat die verfassungsbeschwerde nicht zur entscheidung genommen.
in der erklärung des klägers heisst es:
da das bundesverfassungsgericht die sache nicht verhandelt hat, ist nun der weg zum europäischen gerichtshof für menschenrechte in straßburg frei...
weiterlesen hier...
http://www.dachshundklub.de/dwh/hundesteuer -
Ich frage mich auch gerade... es gibt ja einige, die die Steuer nur unter Vorbehalt zahlen (wollen).
Aber selbst wenn man die Hundesteuer die letzten 20 Jahre einfach gezahlt hat ohne ein Wort von Vorbehalt oder Widerspruch, so müsste einem die Steuer - rein rechtlich gesehen - zurückerstattet werden, sollte der EuGH gegen die Steuer entscheiden, da die Hundesteuer ja dann folglich zu keinem Zeitpunkt ihrer Existenz rechtens war. In Anbetracht dessen ist es natürlich sehr unwahrscheinlich, dass gegen die Steuer entschieden wird, selbst wenn die Kläger im Recht sind, da der EuGH Deutschland somit einen ordentlichen finanziellen Schlag verpassen würde.Wenn man allein in Berlin (3,5 Millionen Einwohner) mit 1/2 Millionen Hundebesitzer rechnet, so sind das (seit Verabschiedung der deutschen Verfassung --> 1949) fast 4 Milliarden Euro, die Deutschland an die Hundehalter zurückzahlen müsste - allein für Berlin.
Ich hoffe auch inständig, dass die Hundesteuer zumindest für die Zukunft abgeschafft wird, aber da wie gesagt genau genommen die Steuer wegen Illegalität zurückerstattet werden müsste, befürchte ich, dass das möglicherweise Grund genug ist, der Klage nicht stattzugeben. Oder aber man erlässt eine Sonderregelung, nach der die Steuer nicht zurückgezahlt werden muss...
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rückwirkend erhält nur der, der Widerspruch eingelegt hat. Ansonsten ist das Urteil erst ab dem Datum gültig, wo keine Revision eingelegt worden ist und damit seine Gültigkeit hat.
LG
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Hmm, warum denn?
Ich meine, illegal ist illegal, oder? Bzw. mindestens für die letzten drei Jahre sollte die Hundesteuer zurückerstattet werden, da die regelmäßige Verjährungsfrist in Deutschland 3 Jahre beträgt. Könnte gut sein, dass die Hundesteuer auch in einen bestimmten Bereich fällt, dann käme man womöglich auch auf 30 Jahre...
Ich meine, der Staat kann genauso gegen Gesetze verstoßen wie eine Privatperson, oder? -
das tut er sogar regelmäßig - aber und das ist eben wichtig - wo kein Kläger - da kein Richter und von daher wird erst ab Gültigkeitsdatum der Rechtsprechung alles geändert.
Recht haben und Recht kriegen sind nunmal zwei verschiedene Paar Schuh - leider
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Hmm, aber das hieße ja zumindest, dass ich nach positivem Ausgang des Verfahrens auf Rückerstattung der fälschlicherweise geleisteten Steuer klagen kann...
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probieren geht über studieren - ob es Erfolg hat wage ich zu bezweifeln
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