Hundesteuer... Nein danke!

  • Zitat

    das tut er sogar regelmäßig :mute: - aber und das ist eben wichtig - wo kein Kläger - da kein Richter und von daher wird erst ab Gültigkeitsdatum der Rechtsprechung alles geändert.


    Recht haben und Recht kriegen sind nunmal zwei verschiedene Paar Schuh - leider


    Verstehe ich das richtig? Wenn der Europäische Gerichtshof nicht in Deinem Sinne entscheidet, dann hattest Du zwar recht, aber es nicht bekommen?

  • ne, ne - wenn der EGH so entscheidet, wie ich es mir denke, bleibt es so wie es ist.


    Meien Antwort bezog sich auf die Frage von


    Zitat

    Hmm, aber das hieße ja zumindest, dass ich nach positivem Ausgang des Verfahrens auf Rückerstattung der fälschlicherweise geleisteten Steuer klagen kann... :D

    .


    Und dabei ging es ja um nicht widersprochen gewordener Hundesteuerzahlungen.

  • Was passiert denn eigentlich, wenn ich jetzt widerspreche und nur noch unter Vorbehalt zahle (mit Hinweis auf das anhängige Verfahren) und die Sache wird vom EGH auch abgeschmettert.


    Kann ich dann meinen Widerspruch einfach zurückziehen, oder wird dem Widerspruch von mir dann auch "nachgegangen" und verhandelt (sprich, dann würden ja Kosten für mich entstehen...).


    Weiß das jemand?

  • Ganz so einfach scheint es nicht zu laufen..... Habe heute einen Brief von der Stadtverwaltung bekommen, in dem steht, das ich die Wahl habe den Wiederspruch zurück zu ziehen oder es wird mit einem rechtsmittelfähigem kostenpflichtigen Wiederspruchsbescheid zurück gewiesen 8O.
    Begründung: Da das Bundesverfassungsgericht am 26.01.2012 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung aufgenommen hat.
    Hat sonst noch jemand so ein Schreiben erhalten?

  • Weiß jemand, ob das Verfahren beim EuGH schon läuft?
    Welches Aktenzeichen?


    ..................................


    Wenn die Gemeinde jetzt hopplahopp den Widerspruch mit Hinweis auf die BGH-Entscheidung abkanzeln will, sollte man vielleicht in einem einzigen Schreiben den ersten Widerspruch zurücknehmen und im zweiten Absatz direkt erneut Widerspruch einlegen mit Verweis auf das EuGH-Verfahren?


    ............................................

  • Ich habe so meine Zweifel, ob das Verfahren überhaupt anhängig ist. Liest man zwar manchmal, aber muss ja nicht stimmen.


    Allerdings habe ich mich auch nicht groß mit der Materie beschäftigt, weil mich das Urteil nicht sonderlich interessiert. Du kannst aber auf der folgenden Seite die von Dir gesuchten Infos finden - sofern das Verfahren tatsächlich beim EuGH anhängig ist. Ich denke aber eher nicht.


    http://curia.europa.eu/juris/r…t=or&jge=&for=&cid=208748

  • Danke für die Info.
    Die laienhafte Suche nach "Hundesteuer" bringt null Treffer.
    Habe direkt beim Kläger angefragt, ob er mir das EuGH-Aktenzeichen mitteilt, falls dort Klage erhoben wurde.

  • Habe in der Datenbank mal auf die Schnelle gesucht und nichts gefunden. Vielleicht habe ich was übersehen. Versuch Du mal Dein Glück.


    Ich denke mal, dass Du nichts findest liegt daran, dass es nichts zu finden gibt. Man landet in irgendwelchen Foren, in denen auch keiner Ahnung hat. Wenn etwas dran wäre, müsste man ja mal auf einen handfesten Links stoßen und nicht auf dieses Wischi-Waschi-Gequatsche. Bin gespannt, ob Du auf der Seite fündig wirst.

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