Arbeitsanweisung und Ordnungswidrigkeit

  • Hallo miteinander!


    Also geht um folgendes:


    Ich arbeite mit meinen Hunden ja im Wachdienst.


    Nun ist die Lage, das ein Zwinger für diese vorhanden ist, dieser aber massive Mängel aufweist nach TierSchHuV.


    So ist zum einen die Fläche nicht ausreichend groß, die Maße werden unterschritten der mind. Kantenlänge der Seiten, es ist kein Isolierter Liegeplatz für den Hund vorhanden, es ist ausser einer Hütte welche ja zum Kälteschutz gedacht ist keinerlei Witterungsschutz vorhanden, zudem ist es möglich das Besucher des angrenzenden Kinos ohne weiteres Abfälle und sonstiges in den Zwinger hineinwerfen könnten, bzw. reichlich Müll auch durch Wind dort hinein getragen wird.



    Nun all diese Mängel sind ja eine Ordnungswidrigkeit!



    Darf ich mich an der Stelle gegen eine entsprechende Arbeitsanweisung "wehren" das ich meinen Hund dort NICHT unterbringe solange diese Mängel nicht beseitigt sind?


    In wieweit bin ich für diese "haftbar"? Da ich ja letztendlich der Verantwortliche bin für den / die Hunde welche dort untergebracht werden.

  • Hi,


    es ist dein Hund Ich würde da gar nicht lang rum machen und ihn da hin mit nehmen wo du es für richtig hälst.
    Dazu kommt noch das evt. die Gesundheit deines Hundes gefärdet ist. Ist Hund Krank Fällt Arbeiten Flach.


    Wie Stark bist du auf die Arbeit im Wachdienst angewiesen Hauptberuflich Nebenjob oder nur Hobby für ein wenig Lohn ?


    Ich bin auch dabei meinen für den Wachdienst auszubilden und mein Chef weis das der Hund nicht im Auto wartet oder irgendwo angebunden wird der kommt mit ins Büro.
    Wenn er mir das Verbietet gehe Ich. Bei mir ist das nur ein Nebenjob.


    Warum muss der Hund den in den Zwinger ?


    Gruß LordCbr

  • Ich versteh die Situation auch noch nicht:
    Wann/warum soll der Hund in den (zur Zeit noch unzureichenden) Zwinger?
    Würdest du ihn denn in den Zwinger tun, wenn der Zwinger ok wäre?
    Was sagt die Verantwortliche Person zum Zustand des Zwingers?

  • Wenn der Zwinger nicht dem TSG entspricht, brauchst du ihn da nicht rein tun, denn dann würdest du ja gegen das Gesetz verstossen ;) das kann kein Arbeitgeber verlangen.

  • Also ich fasse die Antworten einfach mal zusammen.


    Ich bin mehr oder weniger abhängig von dem Job, mache das also vollberuflich.


    Hund ist im Zwinger unterzubringen, da ja einer da ist... meine derzeitige ausweichmöglichkeit ist das Wachbüro, was aber lt. Objektleiter nicht ok sei, da es ja Hygienisch ein "Problem" sei (Nunja wenn ihr den Saustall von Büro mal gesehen hättet würdet ihr eben wie ich sagen, das Problem sind andere "Humanoide" Bewohner dieser Räumlichkeiten, aber nicht mein Hund!).



    Problem wurde angesprochen, es hieß dann nun wenn die Wetterbedingungen es zu lassen möchte ich den Hund doch bitte im Zwinger unterbringen.
    - Er ist dennoch nicht "ordnungsgemäß", da mein Hund dann auf blankem Stahlbeton liegen dürfte. (Ok ne Decke Drunter aber das gilt bei dem Bodenbelag nicht als ausreichende Isolation)



    Der Hund ist im Zwinger unterzubringen wenn ich gerade keine Rundgänge durch und um das Objekt mache, oder Verschlussgänge mache oder aber mich selbst zur "Pause" im Wachbüro aufhalte.



    Wenn der Zwinger "ordnungsgemäß" wäre, hätte ich da kein Problem mit meinen Hund da unter zu bringen!




    Das "Problem" mit dem Verstoß gegen geltendes Recht ist halt das es "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist und keine Straftat, daher bin ich mir da an der Stelle nicht ganz sicher ob ich da so ohne weiteres gegen angehen kann ohne ich sage mal "höhere" Stelle.




    Fakt ist aber auch, dass ich die Sachkunde nach §11 TSchuG beantragt habe und ich somit soweit ich da korrekt informiert bin ohnehin noch genauer drauf achten sollte, das alles einwandfrei ist, da mir zum einen diese Aberkannt werden könnte, bzw. ggf. anfallende Bußgelder entsprechend bedeutend höher ausfallen können!



    Was aber halt fakt ist, das mein Objektleiter zumindest nada Ahnung von Hunden ect. hat, geschweigedenn von entsprechender Gesetzeslage (Beispiel *1) bzw. immer wieder mit irgendwelchen möchtegern Weisheiten daherkommt, für die ich ihn jedesmal geistig an die Wand treten könnte...



    Beispiel *1:


    Ich muss im Privaten Wachgewerbe ja als Hundeführer nach BGV C7 die Sachkunde nachweisen.
    Dies ist nunja recht schwammig ausgelegt, bzw. gibt viel Raum für Interpretation.
    Im Grunde (Lt. BG) reicht ja schon der Sachkundenachweis nach §11 LHG, welchen ich natürlich habe.
    Aber da ich Dinge ja gerne gründlich mache, sagte ich zu ihm schade, habe leider keinen Amtsveterinär zu dem ich nen guten Draht habe (der letzte ist leider nimmer im Dienst), ansonsten hätte ich mir da einfach ein entsprechendes Schreiben ausstellen lassen und feddisch ist die Laube!


    - Seine (Objektleiter) Aussage: Erm... das ist doch ein Arzt... wie soll der Dir denn bitte die Sachkunde nachweisen!? Ich meine das ist doch wie nen Menschen Arzt.... bla bla blubb...


    Nun dennoch hier beim Amtsveterinär gemeldet, nen kleinen Schrieb bekommen, ausgefüllt, entsprechende Unterlagen angefügt und auch fertig.

  • Kannst Du ihm denn nicht sagen, dass der Zustand des Zwingers gegen das TSchG verstößt und Ihr das auf Vordermann bringen müsst, damit er (der Chef) keine Strafe zahlt?
    Warum kannst du es nicht so weit herrichten ( eine vorhandene Hütte zu isolieren ist ja nun nicht so schwierig, außerdem kann man den Boden evtl. mit Stroh etc. auslegen), dass es für den Hund ok ist, so wie es sich anhört, muss er ja nicht Stunden da verbringen, sondern nur eine kurze Zeit.
    Was den Müll von den Kinobesuchern angeht, kann man da keinen Sichtschutz oder dergleichen machen, dass die halt kein Müll reinwerfen können?

  • Erm moment... ich bekomme den Hund schon nicht nennenswert bezahlt! (um genau zu sein 0,32€ je Stunde Brutto!)
    Davon kann ich nichtmal Futte geschweigedenn irgendwelche andere Kosten die Durch den Hund entstehen decken.


    Da werde ich nun weiß Gott keine Arbeit da rein stecken!



    ICH hafte wenn irgendwas mit dem Hund ist, nicht mein Brötchengeber!


    Sichtschutz ist vorhanden, aber es würde eine "Abdeckung" nach oben benötigt, das eben kein Müll dort drinne Landet.

  • Aber sorry, genauso kam es mir vor.
    Eine Hütte zu isolieren kostet genau 0.- das ist nur ein bißchen Styropor.
    Genauso wie Stroh, eine Abdeckung nach oben, eine Rolle Bitumen 10.-
    Also, ehrlich, entweder Du musst deinen Arbeitgeber darauf ansprechen, dass er das machen lässt, es selbst machen oder dort kündigen, was bleibt Dir sonst noch für eine Alternative, wenn Du Deinen Hund dort nicht unterbringen möchtest?
    Ich meine, Du kannst es doch Mal unverbindlich ausrechnen, Material und Arbeitsaufwand und ihm das vorlegen, auf der anderen Seite das Bussgeld, was evtl. bezahlt werden muss, das vermutlich höher sein wird als den Zwinger herzurichten!

  • Gibt es nicht die Möglichkeit, Deinen Chef über die Gesetzeslage und die möglichen Strafen bei Verstoß z.B. durch einen zuständigen Verband (Security-irgendwas?) informieren zu lassen? Oder eben über den Amtsveterinär?
    Ja ich weiß, Chefs haben immer Recht und man sollte sie ja nicht kritisieren.


    Offtopic, sorry, aber bei sowas könnte ich jedes mal die Wände hoch gehen: Jeder Hinz und Kunz kann sich selbständig machen, ohne jegliches notwendige Fachwissen. Und wenn die Sache den Bach runter geht, ist das Geschrei groß.

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