Arbeitsanweisung und Ordnungswidrigkeit

  • Styopor ist also Kostenlos? Erzähl das mal den Leuten im Baumarkt ;)



    Die Hundehütte ist aber isoliert!


    Es geht darum, das der Hund einen isolierten Liegeplatz (von unten) ausserhalb dieser auch benötigt, welcher Witterungsgeschützt sein muss.


    Zudem einfach ein Dach darauf bauen mit bissel Bitumen ist auch nicht!


    Du vergisst, das es ein Mindestmaß von 10m² (keine Seite kürzer als 2m!) freier Lauffläche gibt (welches auch nicht vorhanden ist!) welches entsprechend dann auch überdacht sein müsste um entsprechend den Anforderungen gerecht zu werden.


    Stroh? Mal geschaut was der Rundballen Stroh z.z. kostet? 120,-€ hierzulande! Hinzu kommt die Entsorungung des "verbrauchten" denn man kann den Hund ja nicht ewig auf dem gleichen liegen lassen, bzw. es wird ja teils Nass und oder Verschmutzt anderweitig!


    Das Problem ist die BG wäre da "zuständig" aber die schweigen sich in der Thematik auch aus, schlussendlich wäre das Veterinäramt zuständig.



    Nun ich werde ihn mit den gesammten Gesetzes Texten mal konfrontieren und dann nach mir die Sinnflut! Wenn keine Änderungen vorgenommen werden, wird der Hund solange im Büro gehalten bis da was geändert ist oder aber ich wo anders meine Brötchen verdiehne.

  • Die im TschG vorgeschriebenen Größen und Vorgaben müssen nur dann eingehalten werden, wenn der Hund in dem Zwinger "lebt". Wenn der Hund da über den Tag verteilt zwei Stunden drin wartet, während ich Büroarbeit mache z.B. ist es egal ob der Zwinger 5qm oder 15qm hat.


    Mit Androhung von Bußgeld und Co bei nicht Renovierung der Zwingeranlagen, wird man also nicht weit kommen. So lange keine Verletzungsgefahr von schwer baufälligen Teilen ausgeht und der Hund einen Rückzugsraum vor Wind und Wetter hast, ist es für die kurzzeitige Unterbringung rechtlich ok.

  • Da meine Schichten aber stets 12 Stunden lang sind, der Hund zwischen 4 und 5 Stunden nur im "Einsatz" ist und somit 7 bis 8 Stunden in dem Zwinger zubringt, greift an dieser Stelle das TschG, da es sich nicht um eine Unterbringung von 2 Stunden über den Tag verteilt handelt!

  • Zitat

    Da meine Schichten aber stets 12 Stunden lang sind, der Hund zwischen 4 und 5 Stunden nur im "Einsatz" ist und somit 7 bis 8 Stunden in dem Zwinger zubringt, greift an dieser Stelle das TschG, da es sich nicht um eine Unterbringung von 2 Stunden über den Tag verteilt handelt!


    Würd ich sicherheitshalber beim zuständigen Amtsvet rückversichern, nicht dass du dich mit deinem Chef anlegst und die nicht hinter dir stehen.

  • Es dürfte doch nicht so schwer sein, sich die entsprechende Gesetzesstelle auszudrucken und dem Arbeitgeber vorzulegen.



    Eventuell würde ich mich vorher noch mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen um zu sehen, ob sie das überhaupt für Kritikwürdig halten, bevor ich mich da reinhänge.



    (Im übrigen, weiß ich nicht wie viel Stroh du da rein tun willst... ein Rundballen Stroh ist ziemlich viel |) Styropor für das Isolieren einer Hütte dürfte nicht über 2 Euro liegen und wenn ich mich richtig erinnere spricht das TschG von einer Hütte ODER einem isolierten Liegeplatz)




    Am Ende muss man sich eben auch überlegen, ob sich der Ärger lohnt. Notfalls würde ich die Hütte für gigantische 2 Euro isolieren und etwas Stroh für unter 120Euro rein legen und Ende der Diskussion.
    Leider ist es doch nunmal so, Recht haben ist nicht unbedingt Recht bekommen und wenn du von dem Job abhängig bist, könnte es wirklich blöde raus gehen und du bist raus. Es laufen genug Leute rum, die nicht diese Ansprüche haben.

  • Hallo, ich habe einige zeit im Ordnungsamt gearbeitet und weiß, dass zumindest hier die Devise gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Und selbst wenn ein Kläger, wiegen die Mitarbeiter vom Ordnungsamt immer noch ab, ob es sich 'lohnt'. Ich selber habe Fälle von schlimmer tiervernachlässigung oder stauch Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gemeldet und es ist nichts passiert. Nun arbeite ich im Job Center und weiß von meinen Kunden, wie schnell sie ihren Job los sind- und das oft nicht gerechtfertigt. Wenn ich dir einen Rat geben darf, mach es selber und erspare dir den Rest von allen anderen Seiten.


    Lg

  • Zitat

    Ja ich weiß, Chefs haben immer Recht und man sollte sie ja nicht kritisieren.


    Offtopic, sorry, aber bei sowas könnte ich jedes mal die Wände hoch gehen: Jeder Hinz und Kunz kann sich selbständig machen, ohne jegliches notwendige Fachwissen. Und wenn die Sache den Bach runter geht, ist das Geschrei groß.


    Und, wenn sich keiner mehr selbständig macht? Dann schreien alle, weil sie arbeitslos sind.


    Sicher gibt es immer ein paar schwarze Schafe, aber die allermeisten gehen mit der Selbständigkeit große Risiken ein, stehen wenn die Sache den Bach runter geht meistens wesentlich schlechter da als ihre Angestellten, müssen sich immer wieder über neue Sachen informieren mit denen sie nicht gerechnet haben. Der Chef des TS wird nicht nur mit Anforderungen aus dem TSG zu tun haben, sondern wahrscheinlich eher den halben Tag damit seine Buchhaltung so in Ordnung zu halten, dass er nicht irgendwann in 5 Jahren Ärger mit dem Finanzamt bekommt. Dann muss er Ansprechpartner für seine Leute sein, muss Kundenkontakt pflegen und Neukunden aquirieren und was man sonst noch alles in dem Gewerbe macht. Da bleibt mal eben keine Zeit noch nachzuprüfen, ob der Zwinger, der schon steht, dem TSG entspricht. Zumal der TS so wie ich es verstanden habe seinen Chef den Hinweis ja noch nicht mal gegeben hat.


    Ich könnte ehrlich gesagt die Wände hoch gehen, wenn immer so vorschnell jemand verurteilt wird den man gar nicht kennt - und das ganze mit so schön pauschalen Aussagen. Dieses Land braucht seine Mittelständler und Kleinbetriebe. Und der Chef ist der, der die Verantwortung übernimmt und somit, ja, hat er Recht. Denn wenn er am Ende unrecht hat, steht nicht der Angestellte dafür gerade, sondern der Chef!

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