Sonderbedarf ALG2 für Personalausweis ?

  • Hallo ,


    ich weiß ,es passt eigentlich nicht hierher.
    Aber ich versuch es trotzdem.


    Weiß jemand ,ob man für Kosten des Personalausweises und für eine Ersatz-Fahrerlaubnis einen Sonderbedarf beantragen kann ? Wie nennt sich sowas ?


    Ich selbst kann diese Kosten im Moment nicht tragen ,brauche aber beides um eine Arbeitsstelle antreten zu können. Habe bereits die Stadtverwaltung angeschrieben ,aber noch keine Antwort erhalten.

  • So ,hab nun Antwort von meiner Stadt. Es gibt keine Ermäßigung oder Befreiung.
    Im Regelsatz vom ALG2 sind pro Monat 25 Cent für soetwas vorgesehen als Ansparbetrag :/


    Toll ,dann spar ich jetzt mal paar Jahre darauf :headbash:


    Naja , nützt nun alles nichts. Ich brauch die Dokumente bis Juni :|

  • Dein Sachbearbeiter hat aber einen gewissen Spielraum in seine Entscheidungen. Er kann dir ein Darlehen gewähren, das du dann zurückzahlst. Einfach mal fragen.

  • Zitat

    Dein Sachbearbeiter hat aber einen gewissen Spielraum in seine Entscheidungen. Er kann dir ein Darlehen gewähren, das du dann zurückzahlst. Einfach mal fragen.


    Genau, du wirst ein Darlehen kriegen können vom Jobcenter. Dein Sachbearbeiter wäre ja total blöd, wenn er dir das verweigern würde, da du ja sonst die Arbeit nicht antreten kannst.


    Liebe Grüße
    Nele

  • Das Darlehen gibt es doch ,glaub ich,nur ,wenn es um einen festen Arbeitsplatz geht,oder ?


    In meinem Fall wäre es erstmal nur ein Praktikum während meiner Umschulung. Ob ich dann dort richtig anfangen kann ,zeigt sich erst noch.

  • Ich würde es an deiner Stelle aber trotzdem versuchen!


    Du bist ja gewillt, dich um einen Arbeitsplatz zu bemühen und wenn man eben erst ein Praktikum dort machen muss, dann ists eben so. Besser als wenn man gar nichts tut.

  • Versuchen werd ich es auf jeden Fall. Mehr als Nein sagen können die och nich.


    Wäre schon toll ,wenn es dort mit dem Job klappen würde.
    Ich könnte endlich aufs Land ( naja ,zumindest ländlich ) ziehen :D ,bedeutet weniger Miete ,weniger Hundesteuer ,dafür ne supertolle Umgebung für Spaziergänge . Jaja ,ich denk schon wieder nur ans Hundi :headbash:


    In zwei Wochen stell ich mich dort vor ,das Praktikum würde dann im Juni los gehen . Drückt mir bitte eure Däumchen :smile:

  • Zitat

    Das Darlehen gibt es doch ,glaub ich,nur ,wenn es um einen festen Arbeitsplatz geht,oder ?


    ...


    Nein ... ein Antrag auf Dahrlehen kannst du jederzeit stellen.
    Habe das auch mal in Anspruch genommen, als ich die Stromjahresabrechnung begleichen musste und soviel nicht zur Verfügung hatte.
    Wurde anstandslos genehmigt.
    Rückzahlung erfolgte in 4 Raten.


    Du schreibst einen formlosen Antrag mit der Bitte um Gewährleistung eines Dahrlehens in Höhe von XXXX €.


    Z. B. so:


    Betr.: BG - Nr.
    Formloser Antrag auf Gewährleistung eines zinslosen Dahrlehens


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe die Aussicht auf eine Praktikumsstelle zum 00.00.2012.
    Um diese Praktikumsstelle antreten zu können und somit Aussicht auf Übernahme in einen Vollzeit - Job zu erhalten, benötige ich dringend Dokumente ( u. a. PA und Führerschein ).
    Leider kann ich momentan die Beschaffung der Dokumente nicht finanzieren.


    Aus diesem Grund beantrage ich hiermit, mir zum nächstmöglichen Termin ein zinsloses Darlehen in Höhe von XXXXX EUR zu gewähren, welches ich dann monatlich an Sie rückerstatte.



    Im Falle einer Ablehnung bitte ich um einen schriftlichen Ablehnungsbescheid gemäß § 35 Abs. 1 SGB X, aus dem die wesentlichen tatsächlichen Ablehnungsgründe sowie Rechtsgrundlagen ersichtlich werden, die Sie zu Ihrer Entscheidung bewogen haben.


    Mit freundlichen Grüssen


    XXXXXXXX
    Ganz wichtig ist der letzte Passus *im Falle .... * ;) .

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