Einkommensteuererklärung-Ich kriegs net hin

  • Naja das könnt ihr euch ja aussuchen...
    Besondere Veranlagung: Da werdet ihr dann trotz Heirat steuerlich letztmals wie Alleinstehende mit Einzelveranlagung behandelt...
    Getrennte Veranlagung: Jeder macht seine Erklärung selber
    Zusammen: Ihr schmeißt alles in einen Pott


    Aber: Da du ja eh keine Einkünfte hast... Und letztes Jahr auch nicht hattest? Heißt, hast du für 2010 eine Einkommensteuererklärung abgegeben? Da müsst ihr euch einfach ausrechnen, was dieses Jahr noch günstiger ist, ob dein Mann noch mal die Einzelveranlagung macht, oder ob ihr schon Zusammen macht...
    Wegen den Kindern, einfach 3x die Anlage Kind dann ausfüllen... ;)

  • Garantiert... Das ist echt einfach...
    Wie gesagt, ich empfehle euch Elster, das geht ruckzuck ;) Wird schon :gut:
    Und: Damit könntet ihr zB auch beide Versionen einmal rechnen lassen... Dein Mann noch allein oder Zusammenveranlagung... ;)
    Was ihr so absetzen könnt (Handwerker, Krankheit, Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc.) müsst ihr eben schauen, was ihr da so habt... :)

  • Zitat

    Wir haben das noch nie selber gemacht und es versucht vorhin...es hing schon an den normalen Angaben...welche veranlagungsart man nehmen soll...da wir ja ende letztes Jahr geheiratet haben (ich verdien ja nix nur mein Mann) weiss ich nicht was man da so gesondert beachten muss...wir wollen uns ja schliesslich nix durch die lappen gehn lassen :D Hach ich glaub dann muss ich mir doch so nen verein suchen



    Auf jeden Fall Zusammenveranlagung, bei Eheleuten.

  • Zitat

    pheaven,
    kann man so nicht sagen... Gibt auch Eheleute, die sich mit getrennter Veranlagung günstiger stehen... Das muss man eben individuell ausrechnen... ;)



    Wenn man Ende des Jahres geheiratet hat wohl eher nicht, ich kenne keinen Fall, der mit Steuerklasse 4 günstiger wäre.
    Dann noch Elster runterladen, dann Werbungskosten raussuchen, Fahrten, Fachliteratur etc.
    Dann Versicherungen als Sonderausgaben, evtl. einbehaltene Kapitalertragsteuern auf der Anlage Kap eintragen, um sie zurück zu bekommen.
    Frag ruhig, ich kenn mich einigermaßen aus.

  • Die besondere Veranlagung ist nur interessant, wenn einer der Ehegatten verwitwet ist und im dem Jahr der Hochzeit noch Anspruch auf "Gnadensplitting" hat.

  • Klar, in diesem Fall mach es keinen Sinn, aber das was du geschrieben hast hörte sich sehr allgemein an, dass Eheleute IMMER Zusammenveranlagung nehmen sollten... :)
    Und die getrennte V ist auch nicht 'nur' für Witwen/Witwer interessant... Je nachdem, was günstiger ist, kann man auch letztmals dann einzeln veranlagt werden...

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