Brauche dringend Rat bezüglich Geldforderung an Züchterin
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Das was Gaby genannt hat, ist jedoch kein Gesetz. Außer die Züchterin hat Kryptorchismus ganz gezielt (und wissentlich) durch den Einsatz eines bestimmten Hundes in Kauf genommen.Darum schrieb ich "ungeschriebenes" Gesetz.
Ist ein Deckrüde eingesetzt worden, von dem bekannt ist, daß er Kryptorchismus vererbt, kann der gesamte Kaufpreis zurück gefordert werden.
Auf den Ahnentafeln meines Neufundländer Vereins stand bis Ende der 90er Jahre:
"In der späteren Entwicklung auftretende Hodenfehler sind dem Zuchtbuchamt des DNK zu melden. Der Züchter verpflichtet sich, derartige Rüden bis zum Alter von 6 Monaten zurückzunehmen oder den halben Kaufpreis zu erstatten".
Heute sind die Züchter verpflichtet, diese Klausel in den Kaufvertrag zu setzen.
Gaby und ihre schweren Jungs
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Hi
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Ich war von juli bis dezember monatlich bei tierärtztin und hab nachschauenlassen ob sie kommen. Also regelmäßige kontrolle. Hmmm möcht halt auch nicht zu viel von ihr fordern, nicht dass ich dann gar nix zurück bekomm.
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Wie kann ich es denn nachforschen ob sein vater das schon hatte?
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Gaby ich weiß. Ich wollte es Lisa nur nochmal ganz deutlich sagen
Lisa das meinte ich. Wenn die Hoden mit 6 Monaten nicht abgestiegen sind, können sie mWn nicht mehr absteigen (da verändert sich irgendwas im Körper).
Red einfach freundlich mit ihr. Wenn wir mal davon ausgehen, dass es nicht wissentlich in Kauf genommen wurde durch den Einsatz eines bestimmten Hundes, kann die Züchterin ja auch nichts dafür.Das muß mWn dem Zuchtverband bekannt sein. Und ich glaube auch (glaube, nicht wissen), dass es gemeldet werden muß, wenn in den Würfen Rüden mit Kryptorchismus geboren wurden.
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Bei uns hatte der Zuchtwart bei Galileo mit neun Wochen (gleichzeitig auch Abgabe) noch keine Hoden ertasten können... Daraufhin hat die Züchterin selbstverständlich eine Klausel eingebaut, in der steht das sie im Falle einer Kastration die Kosten übernimmt.
Mittlerweile sind die Hoden da, Glück gehabt :)Sprich einfach mal mit dem Züchter drüber. Denke das man sich in in der Geschichte auf jeden Fall einigen kann.
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Wie kann ich es denn nachforschen ob sein vater das schon hatte?
Lisa, das müßte bei der Zuchtbuchstelle des Vereines, in dem dein Hund gezüchtet wurde, vermerkt sein. Da mußt Du anfragen.
Gaby und ihre schweren Jungs
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Hi,
ich finde solche Forderungen ( ganz ehrlich ) absolut daneben.
Wie kann man bei einem Welpen schon sagen, er soll als Zuchthund eingesetztwerden????
Ob er sich als Zuchthund eignet, zeigt sich doch eh erst ab frühestens 1 1/2 Jahren, wenn der Knochenbau und das Wesen ausgereift ist und sich der Charakter gefestigt hat.Eine Garantie auf Zuchttauglichkeit .... wo gibt es denn sowas ?????
Rein rechtlich, wenn im Kaufvertrag eindeutig ein Verkaufsmerkmal auf Zuchttauglichkeit eingetragen ist .... ( wie auch immer das möglich sein soll ) .... ich weiss nicht.
Abgesehen davon, sind Kaufverträge zwar moralisch bindend aber da es sich bei unseren Haustieren nach wie vor gesetztlich um Sachen handelt ....... sieht es schlecht aus.
Und nochmal ganz ehrlich, ich käme NIE auf die Idee, Geld zurück zu fordern ....
Sowas gibt es echt nur in Deutschland ........... Leute bleibt doch mal auf dem Teppich.
Wofür haben wir unsere Hunde denn ( auch als Züchter !!!!! ) .....Liebe Grüße
ALexandra -
Was ist an der Forderung unmöglich?
Es geht gar nicht um die Zuchttauglichkeit, die kann auch wegen eines Vor-, Rück-, Kulissengebiss gegeben sein. Dazu kommen noch zig andere zuchtausschließende Deffekte, die ich hier im einzelnen nicht aufzählen möchte.
Wenn ich mir aber einen Rüden kaufe, gehören zu ihm zwei im Hodensack befindliche Hoden. Da die Möglichkeit besteht, daß die Hoden bis zum 6 Monat absteigen können, nimmt man den nicht "intakten" Rüden unter Vorbehalt. Die überwiegende Mehrheit der Welpenkäufer hat das Tier so lieb gewonnen, daß sie es behalten werden. Nichts ist gerechter, als für den Mangel, nämlich keinen intakten Rüden bekommen zu haben, finanziell entschädigt zu werden
Unmöglich finde ich, daß hier gleich unterstellt wird, der Hund wird zurückgegeben, weil er nicht zuchttauglich ist.
Gaby und ihre schweren Jungs
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Danke gaby .
Ich bin wirklich zu hundert prozent mit meinem kleinen zufrieden, aber es geht einfach darum, dass man eine menge geld zahlt, und dann was gerauskommt, worüber man bescheid bekommen hätte müssen. Ich setz mein baby durch die op ja auch einer gefahr aus, was ich ihm sonst nie angetan hätte -
Ich würde wohl auch irgendwas von der Züchterin erwarten. Eben weil der Hund nicht ohne Mägel ist (und das meine ich vollkommen neutral). ich würde nicht den halben Kaufpreis erwarten, aber ein 'haben Sie halt Pech gehabt' und ein Schulterzucken würde mir auch nicht reichen.
Das Problem ist nämnlich hier auch, dass man die Hoden entfernen lassen sollte. Einen Fehlbiss o.ä. kann man ggf. ignorieren. Dieses Thema hier erfordert aber eine OP. Das sind zusätzliche Kosten, die mir bei einem 'vollständigen' Rüden u.U. nicht entstanden wären (wieder vollkommen neutral gemeint).
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