Brauche dringend Rat bezüglich Geldforderung an Züchterin
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Nuja hier muss man unterscheiden
Kauf ich mir speziell nen Hund für die Zucht, sag das auch den Züchtern und mach das vertraglich fest, dann will ich nen Zuchthund > Basta
Kauf ich zum Pillepallespielen nen Hund is z.B. n Zahnfehler und anderes optisches Kropzeugs nebensache, aber son innenliegender Hoden is nunmal kein krummer Zahn, das wissen wir hoffentlich hier alle?!
Heisst Hund ist gesundheitlich ned Toppes ergo kann ich vom Züchter zurückfordern, würde ich allerdings nciht machen mit "Ey züchter Hund hat keine Eier weisste... Will isch zweifünfzig zurück" sondern erstmal das Gespräch suchen ob ggf eine Beteiligung oder Übernahme der Kosten drin ist -
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Hi
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Was mich ja sehr wundert, ist dass die Züchterin einen Hund for breed an eine Privatperson verkauft. Sollte ich mir mal im Leben einen Porsche kaufen, werde ich auch nach der Bauanleitung fragen.
Davon abgesehen:
Ich würde mit der Frau sprechen, wegen den Kosten die auf euch zukommen. Vorbehandlung, OP-Kosten, Nachbehandlung - das wollte ich an deiner Stelle von der Züchterin bezahlt bekommen.
Ansonsten sehe ich kein Problem als Privatperson einen Hund mit Mängeln an den Hoden zu besitzen.
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Hmmmh, habe gerade einen Beitrag geschrieben, nun ist er weg... Komisch...
Also noch einmal.Als wir unseren Rüden bei der Züchterin abgeholt haben, war er neun Wochen alt. Damals war er ein Einhoder, so dass in dem Kaufvertrag festgehalten wurde, dass, sollte sich nicht mit spätestens sechs Monaten der zweite Hoden absetzen, die Züchterin die Kosten der Kastration übernehmen würde.
Habt ihr solch eine Klausel auch in eurem Kaufvertrag?
An deiner Stelle würde ich einfach in aller Ruhe mit der Züchterin über das Thema reden. Es könnte nur sein, dass ohne Klausel es schwer wird, irgendwas durch zu bringen. Meiner Meinung nach sollte jede Züchterin das Wohl und die Gesundheit ihrer (ehemaligen) Welpen haben. Und da nun einmal bekannt ist, dass ein Einhoder gesundheitlich vorbelastet sein kann, sollte sie auch die Kosten einer Kastration übernehmen. Das ist jedoch lediglich meine Meinung, nicht unbedingt das Gesetz.
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Zitat
Was mich ja sehr wundert, ist dass die Züchterin einen Hund for breed an eine Privatperson verkauft. Sollte ich mir mal im Leben einen Porsche kaufen, werde ich auch nach der Bauanleitung fragen.
Davon abgesehen:
Ich würde mit der Frau sprechen, wegen den Kosten die auf euch zukommen. Vorbehandlung, OP-Kosten, Nachbehandlung - das wollte ich an deiner Stelle von der Züchterin bezahlt bekommen.
Ansonsten sehe ich kein Problem als Privatperson einen Hund mit Mängeln an den Hoden zu besitzen.
Jeder Züchter ist doch ne Privatperson Ich kenne dieses 'not for breed' auch nur bei Aussies, oder bei Hunden, die bereits bei der Wurfabnahme durch den Zuchtwart zuchtauschließende Fehler haben.
Mich würde ein Hund mit Mägeln auch nicht stören. Aber hier geht ja um etwas, was Folgekosten verursacht und auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist.
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War dir beim Kauf bekannt, dass ein Hoden noch nicht abgestiegen war?
Bei der Wurfabnahme müsste das doch im Protokoll vermerkt sein oder? Was habt dir denn da vereinbahrt? Ich meine wenn der Zuchtwart sagt, da fehlt was, spricht man doch mit seiner Züchterin darüber.
Wenn nicht, hat dich die Züchterin belogen und behauptet beide wären da? Oder hast du gar nicht nachgefragt bzw. es überprüft?
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Diese "Ich will einen Teil meines Geldes zurück" Mentalität finde ich echt daneben. Schon bewegt man sich in einem Sachenrecht und der damit verbundenen Gewährleistung.
Aber man kauft keine Sache sondern ein Lebewesen. Dieses kann sich immer anders entwickeln als man denkt. Aber dann eben Geld zurück. Ist ja nur ein Hund.
Sprech mit dem Züchter über einen Anteil zur Kastration und gut ist. Ansonsten verklage ihn und bestehe auf Umwandlung. So macht man es auch mit einer Schrankwand die Mängel aufweist.
Es gibt ein Heft " Das neue Kaufrecht" kostet 5 Euro. Da steht alles drin. Aber du hast wenig Chance so lange du nicht arglistige Täuschung nachweisen kannst.
Beim Hundekauf geht man halt Risiken ein. Es ist ein Lebwesen kein Stofftier. Und einen Hund als Zuchthund zu kaufen und dann auf den Busch klopfen wenn es nicht klappt ist sowas von unseriös.
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Wer redet denn von verklagen?
Aber man wird doch wohl das Recht besitzen dem Züchter mitzuteilen, dass bei einem von ihm gezüchteten Hund beide Hoden nicht abgestiegen sind und es zu einer OP kommt.
Und alle Züchter, die ich kenne, übernehmen dann die OP-Kosten oder geben etwas vom Kaufpreis zurück.Hier wird ja teilweise so getan als es höchst abartig, den Züchter darüber aufzuklären und zu hoffen, er kommt einem entgegen..
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meine erste frage, bei welchem verein züchtet man denn?
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Nein, aber es ist abartig eine festgelegte Güte an das Lebewesen Hund zu stellen.
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Zitat
Nein, aber es ist abartig eine festgelegte Güte an das Lebewesen Hund zu stellen.
ich glaub das hier ist und soll nicht das thema sein.
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