Berlin will "Kampfhund"-Liste abschaffen

  • Da steht ganz klar (für Hunde die den Test III machen müssen):


    Ab dem 10 Lebensmonat und ohne Test: Mit Leine und Maulkorb
    Nach Theorieprüfung: Mit Leine und Maulkorb
    Nach Praxistest 1 (Hund mind. 10 Monate alt): Mit Leine oder Maulkorb
    Nach Praxistest 2 (Hund mind, 2 Jahre alt): Ohne Leine und ohne Maulkorb

  • Ja eben.
    Nehmen wir mal Bonnie: die ist ein Jahr alt, könnte also Test 1 und 2 Ablegen, Test 3 aber noch nicht.
    Wenn ich jetzt mit ihr Test 1 und 2 ablege und in zwei Jahren Test drei machen will, muss ich dann nochmal 200€ nur für Test drei raushauen?

  • und ich seh da - zu der gebühr für den "hundeführerschein" - auch noch die steuerliche erhöhung für einige rassen... da springen die gemeinden ja gerne drauf an.


    in rheinland-pfalz gibt es derzeit drei gelistete rassen... aber die steuer wurde für weitere acht rassen (willkürlich - wie immer) mit erhöht....


    ich würde mich freuen, wenn sich jetzt viele hundehalter - egal ob betroffen oder nicht (es kann alle treffen, wie man sieht, es ist nur eine frage der zeit) - zusammenrotten und sich gehör verschaffen.

  • In der heutigen BZ stand, dass der Schein wohl derzeit bei unter 100€ liegen würde, aber noch überlegt wird, ob das nicht auch noch zuviel ist.
    Der dritte Test soll dann nochmal 75€ kosten.
    Und man kann als Familie zum Test erscheinen, so dass nicht jedes Mitglied einzeln zahlen und den Test ablegen muss.
    Die 34 Rassen sind grade auch am wackeln..


    Hört sich schonmal besser an als gestern.
    Piraten haben zu dem Thema wohl nichts zu sagen- schade.

  • Oh man! Ich kann nur hoffen und beten, das diese Regelung in Rheinland Pfalz nicht in Kraft treten wird!


    Ersteinmal sind 400€ kein Pappenstiel, zum zweiten würde Pastis als Shar Pei auch den zweiten Praxistest machen müssen und ich so oder so bedenken habe ob beide überhaupt den Praxistest bestehen würden, ich weiß ja nicht, wonach da geguckt wird, aber Fala kann nicht mit anderen Hündinnen und Pastis nicht mit Rüden, ich weiß das und meide daher jeweils den Kontakt mit dem anderen Geschlecht (sprich Fala darf zu Rüden, Pastis zu Hündinnen aber nicht umgekehrt) ist das schon ein Kriterium das beide fortan nur noch an der Leine oder mit Maulkorb laufen müssten?


    Ich kann echt nur hoffen und mir tun jetzt schon viele Rentner in Berlin Leid, die gerade mal über die Runden kommen und dann noch soviel Geld für den Führerschein zahlen müssen.

  • ich kann nur hoffe, dass dies nicht wieder ein KO - Schlag für die Hunde wird, denn nicht jeder Hund ist gelassen, wenn er Artgenossen sieht.


    Ich gehe deshalb auch vielen Situationne aus dem Weg, aber so einen Test, ha da fallen wir mit Pauken und Trompeten durch.


    Andererseits warum muss mein Hund einen Maulkorb kriegen, wenn er doch eh durch die Leine gesichert ist? Ich kann da so einiges nicht verstehen, warten wir mal ab, in welcher Form sich was wirklich durchsetzen läßt. Was machen die mit Punks und Obdachlosen - die haben kein Geld - nehmen die da einfach die Hunde weg :???: - wohl kaum, und mir dürfte auch keiner versuchen den Hund abzunehmen, das gäbe ..... :mute:


    Ob die Rentner so einen Test überhaupt begreifen, wage ich mal zu bezweifeln und für klein Fiffi wäre das auch zuviel.

  • Hm...im Gesetzesentwurf steht ja, dass eine Person, die bereits 4 Jahre einen Hund durchgehend hatten und es in der Zeit zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, als Sachkundig in diesem Gesetz gilt. Muss so eine Person dann auch den Führerschein machen oder wird der einem dann, bei Nachweis, automatisch erteilt? Oder fällt dann nur die Theorie weg?
    Weiß das jmd?

  • Zitat

    Hm...im Gesetzesentwurf steht ja, dass eine Person, die bereits 4 Jahre einen Hund durchgehend hatten und es in der Zeit zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, als Sachkundig in diesem Gesetz gilt.


    Das klingt im Ansatz gut ... aber vorfallfrei ist ja heutzutage nicht gleich sachkundig. Es können ja schon tausendfach Dinge ohne Anzeige passiert sein :|


    Zitat

    Muss so eine Person dann auch den Führerschein machen oder wird der einem dann, bei Nachweis, automatisch erteilt? Oder fällt dann nur die Theorie weg?
    Weiß das jmd?


    Gute Frage! :???:

  • Zitat


    Das klingt im Ansatz gut ... aber vorfallfrei ist ja heutzutage nicht gleich sachkundig. Es können ja schon tausendfach Dinge ohne Anzeige passiert sein :|


    also im Entwurf steht, dass es zu keinen Auffälligkeiten im Sinne des Berliner Hundegesetzes oder des Tierschutzgesetzes gekommen sein darf. (Sprich keine behördliche Meldung darf vorliegen)


    Schau hier Abschnitt III §8
    http://www.hundefreundeberlin.…f-Amtsveterin%C3%A4re.pdf

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