Freiheit der Kunst vs. Recht am eigenen Bild
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Folgendes habe ich dazu gefunden:
http://www.lawmas.de/database/…ee0f1145aac38766ad803.pdfWie seht Ihr das?
Der Grund, warum mich dieses Thema beschäftigt, sind z.B. Fotographien eines Faschingsumzuges.
Klar sind da Personen drauf auf den Bildern, aber eigentlich müsste doch der künstlerische Aspekt im Vordergrund stehen, oder nicht???Kennt jemand deutsche Urteile zu dem Thema???
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Bei öffentlichen Veranstaltungen wie einem Faschingsumzug muss meines Wissens nach damit gerechnet werden, das Fotos gemacht werden, womit das recht am eigenen Bild unwirksam ist. Bei Gruppenfotos mit 7 oder mehr Personen, von denen keine besonders hervorgehoben ist, gilt meines Wissens nach das selbe.
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Das ist das, worüber ich diskutieren wollte, denn angeblich müsste man, wenn man z.B. ein Klassenfoto bei FB einstellt, vorher alle um Erlaubnis fragen, damit man rechtlich korrekt handelt.
Andererseits gibt es z.B. von den BMW Erlkönigen Fotos und Videos, wo man die Mitarbeiter und das Kfz-Kennzeichen eindeutig erkennen kann - war ich echt erstaunt drüber....http://www.auto-motor-und-spor…ow_item=1#fotoshow_item=9
Also wenn da der Kunstfaktor überwiegt, dann kann man fast alles ungestraft schießen
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Wie der Berliner Kurier mal zu uns meinte, kommt es auch darauf an, wieviele Leute auf dem Foto abgelichtet wurden. Eine Menschenansammlung (was angeblich laut denen ab 3 Personen gegeben ist) darf man wohl veröffentlichen. Vor allem, wenn sie auf einem öffenltlichen Platz (in unserem Fall der Alex) sitzen
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Schaut mal das hier z.B. an: es ist vor der Bundespolizei in München fotografiert, wie man unschwer erkennen kann, Bild 6 und 7: http://www.sportauto-online.de…ow_item=5#fotoshow_item=6
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Da kommt aber was anderes zum Tragen ;D
Der Schwerpunkt des Bildes liegt NICHT auf dem Menschen, sondern beim Auto. Somit darf das Bild mWn veröffentlich werden. Wir hatten dazu schon einmal einen Thread, ich geh mal suchen..
EDIT: Da https://www.dogforum.de/wie-si…-rechtliches-t112037.html
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Hab grad gelesen, mit einem Schmunzeln: da hab ich ja fast Glück, dass ich den Weihnachtsbaum in der Fußgängerzone noch fotografieren darf
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Fotografieren darfste ja fast alles. Nur das veröffentlichen wird u.U. schwierig
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