Mein Hund hat anderen Hund gebissen - LStvG Beweispflicht ?

  • hi,


    ich schildere mal kurz einen vorfall, der sich vor ca. zwei wochen ereignet hat:


    ich habe meine freundin mit meinem hund vom bahnhof abgeholt und bin dann mit ihr zusammen zurückgelaufen. mein hund lief ohne leine - es herrscht kein leinenzwang. ich unterhielt mich mit ihr und bemerkte leider nicht, dass mein hund zu weit vorgelaufen war. da es bereits dunkel war und die sicht auch durch mehrere gebüsche eingeschränkt war. aufmerksam wurde ich erst, als eine frau schrie, dass mein hund ihren hund angreifen würde. ich rief meinen hund ab und als er nicht sofort kam, rannte ich zu ihm, da kam er mir aber schon entgegen. ich legte meinen hund ins platz - die halterin des anderen hundes sagt mir, dass mein hund ihren hund ins bein gebissen habe und wir begutachteten ihren hund (einen jungen rottweiler). auf den ersten blick war nichts erkennbar - und wir tauschten nummern aus. am nächsten tag wurde mir dann mitgeteilt, dass der andere hund eine bisswunde am oberschenkel hat. die sache ist der versicherung gemeldet und läuft.


    inzwischen bekam ich aber noch einen brief von der stadt. in dem wird angekündigt, dass beabsichtigt wird maßnahmen nach Art. 18 Abs. 2. LStVG anzuordnen. geschildert wird ein sachverhalt, wie er meiner meinung nach innerhalb der kurzen zeit nicht hätte passiert sein können und zwar, dass mein hund mehrmals auf den anderen hund losgegangen sei. sie gibt auch an, eine andere person habe ihr mitgeteilt, dass mein hund auch deren hund gebissen habe.


    fakt ist: mein hund versteht sich nicht gut mit anderen rüden, ich arbeite bereits länger daran. ich weiß, dass ich einen großen fehler gemacht habe, meinen hund aus den augen zu verlieren und das ich nochmal beabsichtige einen hundetrainer aufzusuchen. dass mein hund bei einem anderen hund richtig zugebissen hat, ist das erste mal gewesen.


    mir geht es aber jetzt vor allem, um die rechtlichen konsequenzen. so wie ich das schreiben der stadt lese bin ich in der beweispflicht, dass mein hund nicht gefährlich ist und ich soll ein gutachten in auftrag geben. ein gutachten ist aber leider sehr teuer und ich würde das wenn es geht vermeiden. bisher existiert ja nur eine aussage und zwar ihre. muss ich denn in jedem fall ein gutachten in auftrag geben, um weitere konsequenzen zu vermeiden ? oder reicht eine schilderung des sachverhalts von meiner seite aus ? welche dinge kann ich denn zu meiner entlastung noch vortragen ?


    vielleicht hat ja jemand ein paar tips für mich. gerade bin ich einfach nur wahnsinnig enttäuscht, dass der vorfall mittlerweile solche kreise gezogen hat.


    gruß
    glyce

  • Huii, schwierig.
    Was hast du denn für einen Hund ?
    Und wo genau seid ihr denn gelaufen, da du schriebst, es herrsche keine Leinenpflicht ? Denn eigentlich herrscht überall Leinenpflicht.
    War der andere Hund angeleint oder lief er auch frei ?


    Da sie dich "angezeigt" hat (also beim Amt) bist du in der Beweispflicht das es nicht so war, total doof, ich weiß, war auch mal in einer ähnlichen Situation (nicht mit Hund). Aber tja, wie soll man das beweisen ? Gar nicht eigentlich, es ist schlicht und ergreifend nicht machbar.


    Ich denke um das Gutachten wirst du nicht drumherum kommen und du kannst wohl ziemlich froh sein wenn es "nur" dabei bleibt.
    Kanntest du die Frau denn vom sehen ? Frage das weil es mich wundert das sie ja nun angeblich noch jemanden an der Hand hat der bezeugen kann das dein Hund schon mal zugebissen hätte.


    Zum Rest muss man ja eigentlich nichts mehr sagen, du weißt ja selber das es dusselig war den Hund aus den Augen zu verlieren, vor allem wenn man weiß das er nicht gut mit anderen Rüden kann. Nun ist das Kind aber in den Brunnen gefallen, keiner ist perfekt und diese ganze Geschichte die da evtl. noch auf dich zukommen mag wird dir sicher "Lehre" genug sein, das tut mir ziemlich leid für dich, sowas ist immer totaler Mist.

  • Mein Hund ist ein Weißer Schäfehrund, unkastrierter Rüde, fast 4 Jahre jung.
    In München herrscht keine Leinenpflicht - lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und in der Fußgängerzone. Speziell gekennzeichnete Stellen dürfen Hunde gar nicht erst betreten.
    Der andere Hund war, nach Schilderung der Halterin, zwar an der Leine. Sie habe diese aber losgelassen, als mein Hund auf ihren losgegangen sei. Mir gegenüber hat sie auch gesagt, sie habe meinen Hund erst gar nicht gesehen. Das passt für mich einfach nicht zusammen.


    Die Frau ist in unmittelbarer Nachbarschaft. Die Rüden sind sich auch schonmal begegnet, da waren beide noch an der Leine. Da sich beide total fixiert haben, war mir klar, dass eine Begegnung nicht gut ausgehen würde. Mein Rüde ist dafür bekannt, dass er sich nicht mit anderen Rüden versteht. Da wird natürlich schnell getratscht.

  • Hatte die Dame jemanden dabei der ihr Version unterstützen kann?
    Ich würde mich an einen Anwalt wenden und das mit dem besprechen und auch deine Bekannte als Zeugen mit angeben, denn die wird das ja auch mitbekommen haben und etwas dazu sagen können.
    Allerdings würde ich schon ein Gutachten oder ähnliches (BH, Wesenstest, Hundeführerschein vom BHV oder so) anstreben, um eine Grundlage zu haben.

  • Wenn wegen so einer Situation gleich so harte Geschütze aufgefahren werden, dann würde ich mich sofort an einen Anwalt wenden.

  • Zitat

    Mein Hund ist ein Weißer Schäfehrund, unkastrierter Rüde, fast 4 Jahre jung.
    In München herrscht keine Leinenpflicht - lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und in der Fußgängerzone. Speziell gekennzeichnete Stellen dürfen Hunde gar nicht erst betreten.
    Der andere Hund war, nach Schilderung der Halterin, zwar an der Leine. Sie habe diese aber losgelassen, als mein Hund auf ihren losgegangen sei. Mir gegenüber hat sie auch gesagt, sie habe meinen Hund erst gar nicht gesehen. Das passt für mich einfach nicht zusammen.


    Die Frau ist in unmittelbarer Nachbarschaft. Die Rüden sind sich auch schonmal begegnet, da waren beide noch an der Leine. Da sich beide total fixiert haben, war mir klar, dass eine Begegnung nicht gut ausgehen würde. Mein Rüde ist dafür bekannt, dass er sich nicht mit anderen Rüden versteht. Da wird natürlich schnell getratscht.


    Aber wenn dein Hund dafür bekannt ist dann musst du ihn sichern. Auch wenn kein Leinenzwang besteht. Oder sehe ich es falsch?

  • Du bist enttäuscht? Das kann ich jetzt nicht wirklich nachvollziehen. Hast du dich mal in die Situation der anderen Hundehalterin reinversetzt? Du wußtest das dein Hund unverträglich ist mit anderen Rüden und hast ihn trotzdem mitten in einem Wohngebiet aus den Augen gelassen. Tut mir leid, aber ich finde es richtig das du jetzt auch dafür gerade stehen und die Konsequenzen tragen musst.

  • Zitat

    Wenn wegen so einer Situation gleich so harte Geschütze aufgefahren werden, dann würde ich mich sofort an einen Anwalt wenden.


    Würdest du auch noch so denken wenn es dein Hund wäre der wegen Unachtsamkeit eines anderen Hundehalters gebissen wird?

  • Hallo Glyce,


    das ist wirklich doof gelaufen und ärgerlich, dass du nun richtigen Stress bekommst.


    Trotzdem muss ich mich den letzten dreien anschließen. Wenn man einen Hund hat, bei dem man weiß, dass der nicht mit jedem kann, sollte man ihn nie(!) aus den Augen lassen... Ich würde ihn dann ehrlich gesagt nichtmal ohne Leine laufen lassen (also in der Stadt) - Oder kannst du ihn bei Rüdenbegegnungen noch zurückrufen? (Das soll keine rhetorische Frage sein, sondern ist nett gefragt ;) ).


    Ich lasse einen Hund, der Stöckchen- und Futterneid hat, ja auch nicht einfach auf Wiesen rumlaufen, auf denen Hunde mit Stöckern spielen ;) Und Rüden gibt es ja nunmal leider überall.


    Ich hoffe für dich, dass es einigermaßen gut ausgeht, aber auch, dass du dich in Zukunft mehr darum sorgst, andere Rüden vor deinem zu schützen.
    Wobei ich auch noch eine Frage habe: Wenn es sich schon rumgesprochen hat, dass dein Rüde unverträglich ist, ist dann schon öfters was passiert? Wenn ja, dann bist du leider wirklich selbst Schuld, wenn nicht, dann tuts mir wohl leid, dass es beim ersten Mal nun gleich so ausartet!


    Liebe Grüße :)

  • glyce - es tut mir ja leid für Dich und Deinen Hund.


    Ich würde aber auch ausrasten, wenn in der Dunkelheit ein bissiger Hund im Gebüsch auftauchen würde und meinen anfällt. Du hast wahrscheinlich Glück gehabt, dass es kein kleiner Rüde war, der wäre dann vielleicht sogar dabei draufgegangen.


    Außerdem - hast Du zwar nicht geschrieben, ich würde aus meiner Lebenserfahrung heraus aber vermuten, dass Du in solchen Situationen den Hund nicht zum ersten Mal ohne Leine laufen lassen hast. Er hat jetzt aber zum ersten Mal zugebissen. Die Nachbarschaft fürchtet sich wahrscheinlich schon länger vor Euch.


    Nimm Dir einen Anwalt.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!