Mein Hund hat anderen Hund gebissen - LStvG Beweispflicht ?
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Ich kann auch nur raten, such Dir einen Anwalt und sichere Deinen Hund in Zukunft mit einer Leine.
Grad wenn Du weißt, dass Dein Hund rüdenaggressiv ist versteh ich nicht, warum Du ihn a. ohne Leine laufen lässt und b. ihn nicht im Blick behältst.
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Hi
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Wenn dein Hund auf andere Rüden "losgeht", diese beißt und du deinen Hund ungesichert herumlaufen lässt, dann tut mir zwar dein Hund leid, aber ich finde die Auflagen gerechtfertigt.
Mach das Gutachten und sichere deinen Hund in Zukunft.
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Nicht nur dass dein Hund einen angeleinten Hund gebissen hat, wenn dessen Frauchen Pech hat, kommt jetzt noch jede Menge Arbeit auf sie zu, weil ihr junger Rottweiler nach dieser Erfahrung nun Probleme mit anderen Hunden hat. Die wird sich schön bedanken.
Ich kann völlig verstehen, dass du nun Ärger hast und finde dies mehr als gerechtfertigt
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Zitat
Würdest du auch noch so denken wenn es dein Hund wäre der wegen Unachtsamkeit eines anderen Hundehalters gebissen wird?
Ich bin zwar nicht Agil.....aber ja, ich waere (und bin) bei solchen Vorfaellen recht locker. Vor allem wenn es der erste Vorfall dieser Art ist (mit besagtem Hund) und auch der Halter einsichtig ist. Ich wuerde da definitiv keine Anzeige schalten.
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Zitat
Ich bin zwar nicht Agil.....aber ja, ich waere (und bin) bei solchen Vorfaellen recht locker. Vor allem wenn es der erste Vorfall dieser Art ist (mit besagtem Hund) und auch der Halter einsichtig ist. Ich wuerde da definitiv keine Anzeige schalten.
Ich denke aber auch so
Wir haben auch nicht den HH angezeigt von dem Hund der Attila gebissen hat.
Obwohl der Hund auch hier im Ort bekannt ist (als Beißer).Hier aus dem Ort kenne ich aber auch die Situation das aufgrund Persönlicher Probleme dann angezeigt wird wenn was mit dem Hund ist.
Wir hatten hier schon das der HH den Beissenden Hundes den HH des gebissenen Hundes zusammen geschlagen hat -
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Zitat
hi,
ich schildere mal kurz einen vorfall, der sich vor ca. zwei wochen ereignet hat:
ich habe meine freundin mit meinem hund vom bahnhof abgeholt und bin dann mit ihr zusammen zurückgelaufen. mein hund lief ohne leine - es herrscht kein leinenzwang. ich unterhielt mich mit ihr und bemerkte leider nicht, dass mein hund zu weit vorgelaufen war. da es bereits dunkel war und die sicht auch durch mehrere gebüsche eingeschränkt war. aufmerksam wurde ich erst, als eine frau schrie, dass mein hund ihren hund angreifen würde. ich rief meinen hund ab und als er nicht sofort kam, rannte ich zu ihm, da kam er mir aber schon entgegen. ich legte meinen hund ins platz - die halterin des anderen hundes sagt mir, dass mein hund ihren hund ins bein gebissen habe und wir begutachteten ihren hund (einen jungen rottweiler). auf den ersten blick war nichts erkennbar - und wir tauschten nummern aus. am nächsten tag wurde mir dann mitgeteilt, dass der andere hund eine bisswunde am oberschenkel hat. die sache ist der versicherung gemeldet und läuft.
inzwischen bekam ich aber noch einen brief von der stadt. in dem wird angekündigt, dass beabsichtigt wird maßnahmen nach Art. 18 Abs. 2. LStVG anzuordnen. geschildert wird ein sachverhalt, wie er meiner meinung nach innerhalb der kurzen zeit nicht hätte passiert sein können und zwar, dass mein hund mehrmals auf den anderen hund losgegangen sei. sie gibt auch an, eine andere person habe ihr mitgeteilt, dass mein hund auch deren hund gebissen habe.
fakt ist: mein hund versteht sich nicht gut mit anderen rüden, ich arbeite bereits länger daran. ich weiß, dass ich einen großen fehler gemacht habe, meinen hund aus den augen zu verlieren und das ich nochmal beabsichtige einen hundetrainer aufzusuchen. dass mein hund bei einem anderen hund richtig zugebissen hat, ist das erste mal gewesen.
mir geht es aber jetzt vor allem, um die rechtlichen konsequenzen. so wie ich das schreiben der stadt lese bin ich in der beweispflicht, dass mein hund nicht gefährlich ist und ich soll ein gutachten in auftrag geben. ein gutachten ist aber leider sehr teuer und ich würde das wenn es geht vermeiden. bisher existiert ja nur eine aussage und zwar ihre. muss ich denn in jedem fall ein gutachten in auftrag geben, um weitere konsequenzen zu vermeiden ? oder reicht eine schilderung des sachverhalts von meiner seite aus ? welche dinge kann ich denn zu meiner entlastung noch vortragen ?
vielleicht hat ja jemand ein paar tips für mich. gerade bin ich einfach nur wahnsinnig enttäuscht, dass der vorfall mittlerweile solche kreise gezogen hat.
gruß
glyceDer Vorfall hat doch nicht mittlerweils solche Kreise gezogen, sondern das geht doch schon seit langer Zeit so.
Du hast von Anfang an Probleme mit deinem Hund. Und das seit vier Jahren.
Als Welpe hat er gebissen. Als Junghund schnappt und verbellt er Fremde.
Er ist unverträglich mit anderen Hunden (zumindest mit Rüden).
Und jetzt geht er anscheinend richtig auf andere Hunde los.Du wendest dich ans DF und fragst nach Tips, die du zu deinen anderen Problemen ja auch bekommen hast.
Was ist denn aus diesen ganzen Sachen geworden?
Du kommst immer nur wenn die Probleme wieder mal Überhand nehmen, aber du schreibst nie was aus den Tips geworden istUnd wenn ein von Anfang an problematischer und unsicherer Hund in den Händen eines genauso unsicheren Hundhalters nach fast 4 Jahren noch nach wie vor so große Probleme hat, DARF der Hund nicht ungesichert frei laufen.
Sorry, aber ich bin grad sowas von stinkig.
Da muß wieder einmal ein Hund unter der Dummheit eines HH leiden und der HH regt sich auch noch auf, dass sein Fehlverhalten nun endlich Konsequenzen nach sich zieht.
Wieso hast du deinen Hund in einem Wohngebiet, noch dazu an unübersichtlicher Stelle und dunkel nicht an die Leine genommen? Wieso hat dein Hund keinen Maulkorb getragen obwohl du weißt, dass er schnappt wenn Fremde sich deinem Hund nähern?Du hast Mist gebaut, dann steh gefälligst dazu und bade den Mist aus. Schlimm genug dass dein Hund die Konsequenzen zu tragen hat (im schlimmsten Fall).
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taga und Athene. Ich denke auch nicht so. Ich würde auch nicht einfach einen HH anzeigen.
Aber ich glaube fast im vorliegenden Fall hilft nix anderes. -
Einfach nur Danke, Gisszmo!
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Zitat
Und wo genau seid ihr denn gelaufen, da du schriebst, es herrsche keine Leinenpflicht ? Denn eigentlich herrscht überall Leinenpflicht.
Also keine Ahnung wie das in Schleswig-Holstein oder so ist - aber bei uns in Bayern ist es z.B. nicht so. Hier gibt es keine generelle Leinenpflicht, es sei denn eben, der Hund wird als gefährlich eingestuft, bzw. es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in einem bestimmten Bereich oder zu einer bestimmten Jahreszeit in einem bestimmten Bereich (an Flüssen etc. wenn Enten brüten...) Leinenpflicht herrscht.
Kann mir gut vorstellen, dass es diese generelle Leinenpflicht auch in anderen Bundesländern nicht gibt.
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Wuschelkopf, schau mal hier: http://www.hundehaftpflicht-info.de/schleswig-holstein.htm
generellen Leinenzwang gibt es in S.-H. nicht.
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